Ich bin als Mieter in einem Mehrfamilienhaus mit anderen Mietparteien wohnhaft. Vor und hinter dem Haus befinden sich Grünflächen die ich und die anderen Mietparteien benutzen können. Im Mietvertrag ist geregelt, dass nicht wir als Mieter für die Gartenpflege zuständig sind, sondern die Hausverwaltung Gärtner engagieren. Für diese regelmäßige 1x die Woche stattfindende Gartenpflege müssen wir als Mieter monatlich Betriebskosten in den Nebenkosten zahlen.
Nun wurde die Gartenarbeit seit über 3 Wochen nicht mehr verrichtet und wir zahlen weiterhin Gartenpflegekosten als Betriebskosten. Kann ich diese Betriebskosten für den Zeitraum der nicht getätigten Gartenpflege von meiner Hausverwaltung zurückverlangen?
Steht mir zusätzlich für diesen Zeitraum eine Mietminderung zu, da der rasen inzwischen so hoch ist, dass die Gartenmitbenutzung (über 15 qm) nicht mehr erfolgen kann?