Ich denke, dass bei Ausbildungsverträgen das gleiche gilt wie bei Arbeitsverträgen: du kannst diese NICHT vor Beginn der Tätigkeit kündigen. Höchsten an Beginn der Tätigkeit (in der Probezeit) mit meistens 4 Wochen Kündigungsfrist.
Wenn du einen Vertrag unterschrieben hast, ihn aber nicht einhälst , darfst du eine Vertragsstrafe zahlen, die meistens 2-3 Monatslöhne beträgt.
Das heißt bei dir : pro gebrochenen Vertrag Geldstrafe.
Mach es lieber nicht, und spiel mit offenen Karten, oder halte zumindest die Firmen hin solange es geht :D.