Hallo KiraStern,
es gilt ein befundorientierter Festzuschuss. Was heißt das?
Sie haben einen zerstörten Zahn, der erhalten werden kann. Der Zahn kann mit einer Krone wiederhergestellt werden. Für diesen Befund - es gibt über 40 verschiedene - gibt es einen festen Zuschuss.
Nehmen wir an der Zuschuss beträgt 130 €. Führen Sie ein Bonusheft (1 x jährlich beim Zahnarzt) erhöht sich der Zuschuss um 20 % (5 Jahre hintereinander beim Zahnaerzt) oder 30 % (10 Jahre hintereinander beim Zahnarzt).
Ihr Zahnarzt wird Ihnen mehrere Zahnersatzlösungen vorschlagen - von ganz preiswert bis zu teureren Lösungen. Entscheiden Sie sich für eine Krone, die insgesamt 400 € kostet, zahlen Sie 270 € Eigenanteil und 130 € kommt als Zuschuss von der Krankenkasse.
PS: Ein Härtefall sind Sie dann, wenn Ihr Einkommen 1.022 Euro (mit einem Angehörigen 1.405,25 Euro und für jeden weiteren Angehörigen zuzüglich 255,50 Euro) nicht übersteigt.
Gruß
Dirk Kropp, prodente.de