Die Sicherung von Beweismitteln ist bei hinreichendem Tatverdacht geboten. Die Sichtung des Inhalts fällt unter das besonders geschützte Recht auf informationelle Selbstbestimmung, Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG. Nur ein Richter darf die Sichtung des Inhalts anordnen.
Viele Leute verwechseln immer Straf- mit Zivilrecht.
Strafrechtlich kann dies hier nicht relevant sein. Nicht einmal Sachbeschädigung oder Internetbetrug wäre m. E. einschlägig.
In zivilrechtlicher Hinsicht hängt es davon ab, wie die Serverregeln (i. S. v. AGB) beschaffen waren, gegen die du ggf. verstoßen hast und davon, ob tatsächlich ein Schaden eingetreten ist, den du ggf. ersetzen müsstest. Ich kenne mich bei Minecraft nicht aus, aber gehe davon aus, dass kein großer Schaden entstanden ist. Ich lasse mich aber hier gerne eines Besseren belehren.
Ich Praktika bei der Bundeswehr und beim Amtsgericht gemacht. Daraufhin war ich 14 Jahre bei der Bundeswehr und bin heute Jurist. ;-)
Hallo!
Hast du mittlerweile eine Lösung? Ich habe nämlich genau dasselbe Problem und werde nicht daraus schlau.
In den Foren gibt es dann meist die Antwort, meines Vorgängers, aber wie du richtig bemerkt hast, will ich ja gerade die Bilder, die ich gesendet bekomme, behalten.
Ich denke nicht, dass sie sich bei der Polizei lächerlich machen würde. Betrug ist nun einmal Betrug. Fragen kostet nichts.
Auf zivilrechtlicher Seite sieht es m. E. anders aus. Ein Rechtsbeistand kostet und würde ihr wohl von einer Klage angesichts des geringen Betrages abraten.
Hallo!
Arglistige Täuschung ist an sich kein Straftatbestand, daher käme allenfalls eine Anzeige wegen Betruges in Betracht.
Der Ausdruck bezieht sich auf den § 123 Abs. 1 BGB, wonach du den abgeschlossenen Vertrag anfechten kannst.
Dies läuft allerdings auf eine Zivilklage hinaus. Angesichts des geringen Streitwertes eher nicht zu empfehlen.
VG
Hallo Sarah!
Natürlich dürfen sie. Sie ist allerdings unwirksam, denn ihre Wirksamkeit setzt nach § 286 Abs. 1 BGB voraus, dass du mit der Zahlung im Verzug bist. Da die Rechnung offensichtlich fehlerhaft ist, und FedEx dies anerkannt hat, kannst du nicht in Verzug gekommen sein. Ich gehe allerdings dabei davon aus, dass der Tatbestand des Abs. 2 bei dir nicht erfüllt ist!?
Ohne weitere Informationen kann ich folgendes sagen: Da die Behörde den vollen Betrag fordert, wird dieser auch in der vollen Höhe fällig. Die Angabe "12x..." bezieht sich lediglich auf die Zusammensetzung. Eine Ratenzahlung stellt eine sogenannte "Stundung durch Einräumung einer Teilzahlung" im Sinne der VV Nr. 1.3 zu § 59 BHO dar. Diese setzt allerdings eine besondere Härte deinerseits voraus. In jedem Fall muss die Stundung durch die Behörde vorgenommen werden. Am besten, du rufst den zuständigen Sachbearbeiter einfach mal an. Wir Beamte sind meist nicht so steif, wie viele meinen. ;)
Wenn du mich fragst, will sie spielen, damit sie sich besser fühlt. Ich kenne den Schlag Frauen. Die ernähren sich förmlich davon, dass du sie anschmachtest. Neben mir sitzt eine attraktive Kollegin, die mich ständig anflirtet, obwohl sie einen Freund hat. Wird das gegenseitige Flirten zu gefährlich für sie, erteilt sie mir einen Dämpfer.
Anbei das Foto. Danke schonmal! ;)
Hallo! Ich bin natürlich kein Arzt, aber ich rasiere mir alle 2-3 Tage eine Glatze und habe ebenfalls eine rote Stelle. Allerdings etwas höher als bei dir.
Das ist jetzt bereits seit zehn oder zwölf Jahren oder so und habe keinerlei Beschwerden deswegen. Manche Stellen an der Haut werden eben etwas besser durchblutet, wenn sie erregt werden. Dies ist bei einer Rasur/beim Schneiden nun mal der Fall. Ich würde mir keine Sorgen machen.