... zumindest für die Schweiz kann ich die genaue Antwort geben: NEIN

In "V-NISSG: Vollzugshilfe - Laserpointer" heisst es: "Passagierkontrollen an Flughäfen: Laserpointer, die Passagiere im Abflugbereich eines Flughafens im Passagiergepäck oder Handgepäck mitführen, fallen unter das Besitzverbot und in den Zuständigkeitsbereich der Flughafen- oder Kantonspolizei. Nach den Übergangsfristen müssen die Vollzugsorgane sämtliche im Gepäck gefundenen Laserpointer der Klassen 1M, 2, 2M, 3R, 3B und 4 beschlagnahmen und den Strafverfolgungsbehörden zuführen, unabhängig von der Dauer, während der die betroffenen Passagiere im Ausland verweilen wollen."

Daraus folge ich, dass Klasse 1 Laser erlaubt sind, alle anderen nicht .

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... zumindest für die Schweiz kann ich die genaue Antwort geben.
In "V-NISSG: Vollzugshilfe - Laserpointer" heisst es: "Passagierkontrollen an Flughäfen: Laserpointer, die Passagiere im Abflugbereich eines Flughafens im Passagiergepäck oder Handgepäck mitführen, fallen unter das Besitzverbot und in den Zuständigkeitsbereich der Flughafen- oder Kantonspolizei. Nach den Übergangsfristen müssen die Vollzugsorgane sämtliche im Gepäck gefundenen Laserpointer der Klassen 1M, 2, 2M, 3R, 3B und 4 beschlagnahmen und den Strafverfolgungsbehörden zuführen, unabhängig von der Dauer, während der die betroffenen Passagiere im Ausland verweilen wollen."
Daraus folge ich, dass Klasse 1 Laser erlaubt sind, alle anderen nicht .

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