Polizisten dürfen sowieso nur von der Waffe gebrauch machen, wenn das Leben anderen oder ihres bedroht ist. Ob es sich dabei um einen Jugendlichen oder Erwachsenen handelt ist egal. Betr der Spielzeugpistole, man kann nur hoffen, dass der einschreitende Polizist innerhalb eines Bruchteils einer Sekunde erkennt, das es sich um eine Spielzeugpistole handelt. Wenn nicht, wird der Waffengebrauch am grünen Tisch (Gericht) entschieden, ob er gerechtfertigt war oder nicht.

...zur Antwort

Eine gefährliche Drohung muss dich in Furcht und Unruhe versetzen. Somit wird dir eine Anzeige nichts nützen.

...zur Antwort

In Österreich ist das Jugendschutzgesetz Ländersache und somit verschieden. Jugendschutzgesetz Steiermark: 15 jährige Personen dürfen bis 23.00 Uhr alleine unterwegs sei. Wenn man danach aufgegriffen wird, wird die Person den Eltern oder Erziehungsberechtigten übergeben. Anzeige gegen den Jugendlichen und die Eltern. Ausnahme: Eine volljährige Person hat eine Bestätigung der Eltern, dass er für diese Zeit die Aufsichtsperson ist, gilt die zeitliche Beschränkung nicht.

...zur Antwort

Ja sicher, du gibst ja nur die Standorte der Streifen bekannt. Und das ist kein Geheimnis. Man trägt dabei auch ein wenig für die Verkehrssicherheit bei. -) Die Standorte werden auch im Radio bekanntgegeben. Bei uns gibt es im Facebook eine eigene Rubrik für jeden Bezirk. Dort können auch die anderen Personen die Standorte posten.

...zur Antwort
Sex mit 16 Jähriger und die Folgen dessen

Hi! Ich (21) schildere kurz mal die Situation. Ich bin vor 2 Wochen von einer Feier nach Hause gekommen und hab unterwegs ein paar Jugendliche getroffen. Ein Mädel von denen (stockbesoffen) ist zu mir gekommen, wollte ne Kippe und hat mich angemacht. Ich fand das ja ganz süß und war selbst schon angetrunken (allerdings absolut im Rahmen), jedenfalls haben wir bisschen geflirtet.... Ums nicht unnötig in die Länge zu ziehen: Das Ende vom Lied war, dass wir miteinander geschlafen haben. Sie hatte mich mehr oder weniger dazu gedrängt, ich wollte eigentlich gar nicht wirklich, weil sie besoffen war und erst 16 wie sie sagte (und auch wirklich ist, wie ich inzwischen weiß), aber es ist eben passiert, außerdem hatte ich die vorher noch nie gesehn und dachte auch, dass ich sie nicht wieder sehe. Weit gefehlt; wie der Zufall es so will, ist die mir in letzter Zeit noch paar mal übern Weg gelaufen, immer mit ein paar Freunden von ihr. Wir haben nur Blicke ausgetauscht. Soweit eigentlich gar kein Problem. Nur hat sich inzwischen herausgestellt, dass das Mädel nen Freund hat und der sowie ihre gesamte "Clique" - und das scheint teils ganz übles Gesindel zu sein - inzwischen auch wissen, wie ich aussehe. Gestern abends/nacht sind mir davon am Bahnhof zwei aufgelauert und wollten mich vermöbeln. Ich bin freilich abgehaun, weil ich absolut keine Lust auf solchen Stress hab und befürchte nun, dass es mit dem einen Angriff nicht bleiben wird. Und wenn ich an die Typen so denk, die da regelmäßig bei uns am Bahnhof rumhängen, wird mir angst und bange, denn das sind erstens ein paar Dutzend und zweitens ist da wirklich alles dabei: einige assoziale Jugendliche, Nazis und sonst noch für ein Gesindel. Was soll ich jetz machen? Ich hab schon mit ein paar Leuten drüber gesprochen, die meinen alle ich soll schonmal vorbeugend zur Polizei gehen. Ich weiß aber nicht so richtig, ob das clever ist, da die Ausgangslage ja ist, dass ich mit ner besoffenen 16 jährigen Sex hatte. Nicht dass ich mir dann am Ende selbst ein Bein stelle... Mein nächster Schritt wird wohl erstmal sein, dass ich das Mädel anruf, da sie mir damals ihre Handynummer gegeben hat und mit ihr selbst versuch die Sache zu klären in der Hoffnung, damit irgendwie was hinzubiegen... Was soll ich aber machen, wenn ich damit nix erreich. Doch Polizei oder erstmal abwarten in der Hoffnung, dass sich das ganze wieder legt....? Den Leuten direkt mit Polizei zu drohen wird wohl wenig bringen...

...zum Beitrag

Einvernehmlicher Sex ist in Österreich ab 14 Jahren erlaubt. Ich hoffe in Deutschland auch. Aus dieser Sicht brauchst du keine Bedenken haben. Wegen deinen anderen Problem, wird es nicht viel bringen zur Polizei zu gehen, da die Jungs noch nichts angestellt haben. Sie könnten nur verwaltungsrechtlicht belangt werden. Ob das im Verhältniss steht musst du selbst entscheiden.

...zur Antwort

Anscheinend ist deine Mutter nach Deutschland als Flüchtling gekommen und hat um Asyl angesucht. Als Gründe hat sie sicher angegeben, dass sie in ihrem Land um ihr Leben fürchten muss oder dergleiche. Diese Geschichte wurde von den Behörden überprüft und als richtig empfunden. Danach hat deine Mutter Asyl bekommen und ihr wurde ein so genannter Flüchtlingspass ausgestellt. Im Pass wurde die genannte Auflage eingetragen und sie konnte in Deutschland leben. Ob du meine Antwort hören willst oder nicht, deine Mutter ist zu uns gekommen und hat angegeben, dass sie in ihrem Land um ihr Leben fürchten muss. Und jetzt wo es ihr passen würde, würde sie wieder in das Land zurück gehen wo sie vielleicht umgebracht würde???????

...zur Antwort

Wie bei jeder Risikoversicherung kann man es im Voraus nicht sagen, ob man sie braucht oder nicht. Ich habe sie bis jetzt 2mal gebraucht. Der Versicherungsabschluss hängt wieder von der Versicherung ab, bei meiner war eine ärztliche Untersuchung bis zum 2 Jahr nicht vorgeschrieben. Danach schon..

...zur Antwort

Wie schon gesagt, mit deinen Angaben kann niemand was anfangen. In Österreich kann ein Verdächtiger bis zu 48 Stunden angehalten werden, Danach Entscheidet der Staatsanwalt über Untersuchungshaft bzw Anzeige auf freiem Fuß. Wenn der Staatsanwalt auf Anzeige auf freiem Fuß entschieden hat, kann sich das Verfahren schon einige Monate hinziehen. Dein Freund soll dir genaue Angaben machen, danach kannst du dich wieder melden.

...zur Antwort

Wann wurdest du mit Cannabis erwischt? Wenn es schon einige Zeit her ist, dann wird das sich nicht der Grund sein. Könnte es sein, dass du mit Alkohol am Steuer erwischt wurdest, weil bei dieser Übertretung ist auch eine amtsärztliche Untersuchung erforderlich. Oder hast du dein Fahrzeug so gelenkt, dass die Polizei auf dich aufmerksam wurde. Danach kann die körperliche Verfassung zum Lenken eines Fahrzeuges auch überprüft werden.

...zur Antwort

Wie schon erwähnt, besteht in Österreich nur für Fremde die Pflicht einen Ausweis mitzuführen. In den anderen Fällen wird die Sache durch das Sicherheitspolizeigesetz und dem Strafprozessordnung geregelt. Wenn einer eine Übertretung begeht bzw sich strafbar macht oder Zeuge einer strafbaren Handlung ist, muss er sich ausweisen können.

...zur Antwort
darf die freiwillige feuerwehr ausrücken wenn die kammeraden alkohol getrunken haben?

hallo ihr lieben. einen guten rutsch wünsche ich euch.

ich erläutere mal meine frage näher wie ich sie meine. beispielsweise wie wir es vor 23 stunden hatten, silvester wird gefeiert. kaum einer wird nichts getrunken haben, manche werden sekt getrunken haben möglich auch noch bier .... der eine mehr, der andere weniger....

wenn dann in diesen feierstunden ein einsatz kommt (wohnungsbrand)... muss die feuerwehr ausrücken. aber ist das nicht gefährlich? viele haben getrunken. und ich kann mir gut vorstellen das bei einer freiwilligen feuerwehr sehr sehr wenige nichts trinken. es sei denn es sind welche in bereitschaft... aber wir gehen mal von einer normalen dorfs- feuerwehr aus. (sorry falls ich jemanden beleidigt haben sollte, ist nur ein beispiel) also keine bereitschaft.

kann dann die polizei die feuerwehr anhalten und pusten lassen? oder muss jeder wissen wie viel er getrunken hat und wie er damit zurecht kommen muss? kann es zu einem kompletten einsatz abbruch kommen?

was passiert wenn die feuerwehr bei einer einsatzfahrt einen unfall passiert und der fahrer alkohol konsumiert hat? wer haftet dann?

oder was passiert wenn der gruppenführer oder einsatzleiter seine pa träger verliert in einem brennenden haus und dieser ebenfalls einen gewissen alkohol pegel hat. was dann? wer hat schuld? der alkohol oder war es pech des pa trägers selbst da er auch getrunken hat?

ich möchte damit nicht andeuten das freiwillige feuerwehren nur alkohol saufen, ich respektiere diese leute die für uns nachts aufstehen und sich die hände schmutzig machen und damit ihr eigenes leben aufs spiel setzen nur um uns zu retten.

ich habe diese fragen an euch gestellt aus reinem interesse.

gruß

...zum Beitrag

Österreich: Lenker von Feuerwehrfahrzeugen sind von der Übertretung zwischen 0,25mg/ bis 0,39 mg/l ausgenommen. Ab 0,4 mg/l sind sie auch strafbar. Zu bedenken gebe ich auch, dass die Führerscheinabnahme das geringste Übel ist. Was ist bei einem Unfall, außer das ich jemanden gefährden kann, steigt die KFZ-Versicherung aus und wenn man bei der Feuerwehr beruflich tätig ist, kann das den Job kosten.

...zur Antwort

Österreich: Wie die meisten schon geschrieben haben, kann dich deine Mutter nach der Volljährigkeit nur suchen bzw eine Vermisstenanzeige aufgeben, wenn sie ein Verbrechen/Vergehen oder eine Selbstverletzung (Selbstmordankündigung) befürchtet. Wenn dich danach die Polizei aufgeift und die oben angeführten Punkte passen nicht, sien ihr die Hände gebunden.

...zur Antwort

In Österreich ist die Polizei zur welcher auch die Kriminalpolizei zählt ein Hilforgan der Staatsanwaltschaft. Der STA ist gegenüber der Polizei weisungsbefügt. Die Polizei zeigt Vorfälle der STA an und diese entscheidet über die weitere Vorgangsweise.

...zur Antwort

Diplomaten haben kein besonderes Recht gegenüber anderen Personen. Sie selbst haben durch ihren Diplomatenstatus besondere Rechte. Z.B können sie nur wegen einem schweren Verbrechen (Mord) festgenommen werden. Ansonsten geht nur ein Bericht an die betr Vertretungsbehörde (Ladendiebstahl)

...zur Antwort

Nein, dabei handelt es sich um Phishing-Mails oder eine andere Art Internetbetrügerei.

...zur Antwort

Bei strafrechtlichen Delikten und bei Gefahr in Verzug hat der Polizist das Recht die Wohnung zu betreten. Ansonsten braucht er eine Anordnung der STA. Anders bei verwaltungsrechlichen Delikten sprich Übertretungen nach der STVO, KFG.

...zur Antwort

Ja, du musst dich nur mit der BPD in Verbindung setzen und das Aktenzeichen bekanntgeben. Wenn es sich um keinen groben Verstoss handelt, bekommst du Auskunft. Jedoch muss du das nächste Mal nicht auf Nadeln sitzen, da du lt Zustellgesetz 4 Wochen Zeit hast den Brief abzuholen.

...zur Antwort

Hallo, ich kenne nur die Version von Sandy Wagner oder eine ähnliche mit dem Namen Razzia (Hände Hoch) von beatheadz. Ich hoffe, dass eine passt.

...zur Antwort