Üblich ist, dass die Notare Deine Grundschuldgläubiger (die Banken) anschreiben und sich dort unter anderem nach der Höhe der Restschuld erkundigen. Der Käufer wird dann vom Notar angewiesen, die offenen Schulden direkt auf das Konto der Bank zu bezahlen, den restlichen Kaufpreisbetrag auf das Konto des Verkäufers. Der Notar wird in dieser Hinsicht aber erst nach Abschluss des Kaufvertrages tätig. Mann kann ein paar Kröten Notargebühren für die Lastenfreistellung im Grundbuch sparen (für die üblicherweise der Verkäufer aufkommt), indem man selbst die Banken anschreibt und um die Lastenfreistellungserklärung bittet. Dazu kann man den Entwurf des Kaufvertrages vorlegen.

Ein Notaranderkonto kann verwendet werden, wenn man als Verkäufer Wert darauf legt, dass der Käufer nicht erfährt, wie hoch Dein restlicher Schuldenstand ist. Das kostet aber zusätzlich!

Wenn Du schnell Geld brauchst, ist zu berücksichtigen, dass der Notar den Käufer erst zur Zahlung anweisen wird, wenn im Grundbuch die Auflassungsvormerkung eingetragen ist, die Gemeinde geantwortet hat, dass sie ihr Vorkaufsrecht nicht ausübt und die im Grundbuch in Abteilung II und III begünstigten Personen oder Institutionen auf ihre Rechte verzichtet haben. (Der Käufer will ja in der Regel keine Belastungen übernehmen) Dieser Vorgang dauert normalerweise 3-5 Wochen, kann aber auch Monate dauern, wenn ein Problem auftaucht.

Wenn Du dem Käufer vor Eintritt dieser Voraussetzungen den Zugang und die Nutzung (den Besitz) an der Immobilie bereits übergeben willst, kannst Du evtl. eine Anzahlung verlangen, um Deinem Bedürfnis nach schnellem Geld nachzukommen. Dann solltest Du aber die Höhe der Anzahlung so hoch bemessen, dass bei einem Scheitern und einer Rückabwicklung des Geschäfts Du auf nichts sitzen bleibst, wenn der Käufer schon eine Entkernung der Räume vorgenommen hat und dann plötzlich z.B. wegen Tod den restlichen Kaufpreis nicht mehr bezahlen kann und das Ganze rückabgewickelt wird.

Viel Glück für Freitag!

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Wichtigster Grundsatz ist: Besitz-, also Schlüsselübergabe erst nach Geldeingang (und selbstverständlich nach Abschluss des Notarvertrages) durchführen. Ihr solltet eine evtl. Anzahlung in der Höhe so bemessen, dass der größte anzunehmende Schaden (Käufer beginnt Sanierung und reißt alle Böden, Wände, Fliesen, Installationen etc. raus und kommt dann beim Verkehrsunfall ums Leben, es wird der restliche Kaufpreis nicht mehr gezahlt) gedeckt ist. Also in der Regel mindestens 30 % des Wertes.

Hatte letztes Jahr als Makler den Fall einer gefälschten Finanzierungsbestätigung, die vom angeblichen Hauskäufer vorgelegt wurde. Der hatte zugesagt, das Luxushaus meines Auftraggebers samt Inneneinrichtung und wertvoller Weinsammlung zu kaufen. Er hätte dann gern bereits vor Zahlung schon den Schlüssel gehabt. Zum Glück konnte ich den Betrugsversuch vor Abschluss des Kaufvertrages noch aufdecken. Also Vorsicht, vor lauter Freude über den abschlusswilligen Käufer nicht alle Vernunft über Bord werden!

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Privatverkauf ohne Makler ist möglich. Wer das aber erfolgreich tun will, muss die Rolle eines guten Maklers verstehen und ersetzen. Sonst geht unbemerkt Kaufpreisspielraum verloren.

Wenn Du Bilder machst, fertige diese nur bei Sonnenlicht, jeweils diagonal von unten, mit Weitwinkelobjektiv und innen immer nur mit Blitz und voller Innenbeleuchtung an.

Haus mit einfachen Mitteln stagen. Habe viele gute Tipps von www.haus-verkaufen.org für Privatverkäufer gelesen.

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Makler beantwortet Fragen nicht und kümmert sich nicht um den Verkauf

Hallo, ich weiß, dies ist ein leidiges Thema mit diesen Maklern (M). Wir haben uns eigentlich schon damit abgefunden, diesen zu zahlen. Dennoch sind wir mittlerweile sehr verärgert, da sich dieser in keinster Weise um den Verkauf bemüht. Ich schildere die Situation: Wir sind von Freunden auf ein Objekt aufmerksam gemacht worden, welches verkauft werden soll. Nach langem Überlegen (Das Haus ist auch schon ca. 4Monate im Netz) haben wir uns entschlossen, dieses mal anzuschauen. Die Nachbarn (N) konnten uns nur sagen, dass ein örtliches Geldinstitut weitere Informationen über das Objekt hat. Wir sind dann zu diesem Institut gefahren und haben uns erkundigt. Man sagte uns, nehmen sie mal das Expose mit und sehen sie es sich von außen mal an. Jetzt ist eh niemand da, der Ihnen das Haus zeigen kann. Wir kannten es aber schon von außen. Noch am selben Tag, haben wir dort nochmal angerufen und nach einem Termin für eine Innenbesichtigung gebeten. (1 Woche später) Und das auch nur mit Glück, weil der eigentliche SBim Urlaub ist und die Vertretung krank ist, haben sie uns einen gerade fertig ausgebildeten Mitarbeiter, samt Praktikant zur Besichtigung geschickt. Als Fragen zu Bausubstanz, Elektrik, Heizung, evtl Grundbucheintragungen (Wegerecht o.ä.) aufkamen, konnte uns dieser nicht weiterhelfen. Er bat uns alle Fragen per Email an ihn zu senden, er werde sich dann darum kümmern. Ein Energieausweis (mittlerweile ja Pflicht) sowie eine Wohnraumberechnung (m³) konnten sie auch nicht vorlegen. Wir haben also die Email mit den Fragen an den "Makler" gesendet. Nach einer Woche hatten wir immer noch keine Antwort. Wir haben schließlich nochmal angerufen, um uns zu erkundigen. Auch haben wir über einen Preisnachlass verhandeln wollen. Daraufhin sagten sie uns, dies ist der Endpreis. Weiterhin wollten wir am Wochenende mal ins Haus um mit einem befreundeten Heizungsbauer das Haus zu besichtigen. Dies verneinte man uns, da am Wochenende keiner die Besichtigung durchführt. Am Tag darauf, war das Haus in der Zeitung und im Internet für satte 14000,-€ weniger angepriesen. Durch die gleichen M. Als es dann mal wieder ein schöner Tag war (wieder eine Woche später) sind wir einfach mal am Haus vorbeigefahren und haben uns es nochmal angesehen. Hierbei kamen andere N auf uns zu und fragten ob wir das Haus kaufen wollen. Sie sagten auch, dass andere N einen Schlüssel hat und uns nochmal reinlassen kann Dieses Angebot haben wir angenommen. Die N mit dem Schlüssel hat dann unsere Daten aufgenommen und sie an die eigentliche Besitzerin weitergegeben. Die uns gleich am nächsten Tag angerufen hat. Die Verk sagte dann, dass sie den Maklervertrag nun gekündigt hat, da sich diese nicht um den Verkauf bemühen. Sie will auch nicht über den M verkaufen, weil sie nicht einsieht, warum dieser für eine ungenügende Leistung Geld bekommen soll. Wir würden das Haus gern kaufen. Müssen wir jetzt die M-gebühr zahlen oder nicht? Bzw. Wie kann man dem Provisionsversprechen widersprechen?

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Auch wenn der Makler schlampig gearbeitet hat, wird er doch den Provisionsanspruch gegen Dich erfolgreich durchsetzen können. Du hast Dir ein Exposé geben lassen. Darin ist das Provisionsverlangen an Dich gerichtet worden. Danach hast Du weitere Dienstleistungen des Maklers angefordert - durch die Besichtigung - und so den Vertrag mit dem Makler abgeschlossen. Aus dieser Nummer kommst Du nicht raus. Auch wenn die Verkäuferin ihren Vertrag mit dem Makler gekündigt hat. Glaub mir, die Makler überprüfen auch bei gekündigten Verträgen, wer am Ende die Immobilie kauft und gleichen das mit ihrer Interessentendatenbank ab. Ich empfehle Dir, mit dem Makler vor Abschluss des Kaufvertrages über die Provision zu verhandeln. Kannst ja mit dem schlechten Service argumentieren und hart bleiben, ansonsten einfach nicht zu kaufen. Dann wird es schon ein Entgegenkommen geben. Aber nur nicht Augen zu und durch und am Ende mit einer Finanzierung arbeiten, die ohne Maklerprovision geplant ist - das fliegt Dir sonst um die Ohren!

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Auf die Einsicht des Grundbuchauszugs würde ich auf keinen Fall verzichten. Du kannst damit wichtige Informationen über die Geschichte der Immobilie erhalten, Anzahl der Eigentümerwechsel etc. Außerdem bist Du nur so vor Überraschungen geschützt. Die Frage ist doch, wie schnell würdest Du beim Notartermin reagieren, wenn da in Abt. 2 irgendeine Belastung drin ist und alle im Anzug dasitzen und erstaunt tun, wenn Du da ein Problem siehst. Der Notar ist zwar zur Beratung verpflichtet, doch geht das beim Termin zackzack. Du gibst eine Menge Geld aus für die Immobilie und solltest das nur tun, wenn Du alle wichtigen Fragen in Ruhe vor dem Termin zu Hause prüfen konntest. Beachte dabei auch die Höhe der Grundschulden. Übersteigen diese den Kaufpreis? Falls ja, dann nur kaufen, falls Dir Info von finanzierender Bank vorliegt, dass sie mit dem Kauf zu diesem Preis einverstanden ist. Sonst bleibst Du bei Verweigerung der Bank ubd Rückabwicklung auf Maklerprovision und Notarkosten sitzen.

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Wenn Du schon so weit unter Preis verkaufen musst, dann lass Dir auf jeden Fall ein lebenslanges Wohnrecht einräumen. Lebst Du in einer Gegend, in der ein Überangebot an Verkaufsimmobilien besteht und daher der Preis so stark unter Druck ist?

Das lebenslange Wohnrecht auf jeden Fall auch im Grundbuch eintragen lassen oder Nießbrauch.

Falls Du doch auf den freien Markt gehen möchtest, schau mal auf www.haus-verkaufen.org Da sind einige gute Tipps zusammengestellt für Privatverkäufer von Immobilien.

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Habe auf diese Frage vorhin gesucht und die Seite www.haus-verkaufen.org gefunden, mit guten Tipps, die mir weitergeholfen haben. Man sieht ja manchmal den Wald vor lauter Bäumen nicht. Da half mir diese Seite gut.

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Die Höhe der Provision ist nicht irgendwo festgelegt sondern wird zwischen den Vertragsparteien frei ausgehandelt. Je größer die Objekte sind, umso höher das Potential für eine hohe Provision. Allerdings verhandeln die Verkäufer hochwertiger Immobilien oft sehr erfolgreich die Provisionshöhe. Das alles hängt aber auch von den Erfolgsaussichten ab, einen Käufer zum geforderten Preis zu finden. Also alles wie immer in der freien Wirtschaft: Auch die Höhe der Provision richtet sich nach Angebot und Nachfrage.

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Der Knackpunkt ist hier die Definition in Deinen Versicherungsbedingungen. Schau da mal rein, was da steht zum Thema Schlüsselverlust. Alles durchsehen, AVB aber auch eventuelle Besondere Bedingungen und Zusatzklauseln, kann überall was stehen. Zusatzklauseln und Besondere Bedingungen überlagern dann das, was in AVBs evtl. zu diesem Thema steht.

"Private fremde Schlüssel" Eigentlich wars ja Dein eigener Schlüssel, der ist nicht mitversichert. Es sei denn Du bist Mieter, dann siehts wieder anders aus.

Hier sind noch einige weitere interessante rechtliche Aspekte zur Frage, ob überhaupt eine Pflichtverletzung Deinerseits vorliegt zu klären, da es sich ja um eine Straftat eines Dritten handelte.

Ich würde abwarten, das eigene Wohnungsschloss auswechseln und zum Anwalt gehen, falls die WEG eine Forderung gegen Dich stellt.

Viel Glück!

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Nun, die Frage ist, warum ist jetzt ein potentieller Käufer aufgetaucht? Ist es deshalb weil der Makler gute Arbeit gemacht hat und das Haus im Internet angeboten hat oder sonstwie Werbung für Euer Angebot gemacht hat?

Wenn ja, warum willst Du dann darauf eingehen? Du hast doch selbst geschrieben, dass Du es privat nicht verkauft gekriegt hast.

Für den Fall, dass meine Vermutung nicht stimmt und es sich doch um einen echten Privatinteressenten handelt: Dann kommt es darauf an, ob eine Überweisungspflicht von Privatinteressenten an den Makler in Eurem Vertrag individuell ausgehandelt wurde. Wenn es nur eine reine Standardformulierung im Vertrag ist, ist sie nicht gültig. Wurde von Gerichten kassiert.

Wenn Du noch Tipps brauchst zum Privatverkauf, ich habe auf www.haus-verkaufen.org gute Tipps gefunden.

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Ein Versicherer bietet in seiner besseren Deckung in der Privathaftpflicht den Einschluss von geliehenen Sachen bis 10.000 € bei einer geringen Selbstbeteiligung pro Schadenfall.

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stehst Du wirklich als Versicherungsnehmer drin? Wahrscheinlich nur als versicherte Person. Denn sonst habt Ihr ein Problem. Das lautet steuerliche Absetzbarkeit zu Unrecht in Anspruch genommen. Evtl. war es ein Irrtum von irgendjemand und lässt sich noch zurechtbügeln.

Aber Krankenversicherungsbeiträge sind am Ende fällig, sofern Du in der gesetzlichen Krankenversicherung bist.

Hat mal ein Urteil gegeben, das erst nach Deinem Abschluss ergangen ist. War ein Gewerkschaftsfuzzi der gegen die Ungleichbehandlung geklagt hat, weil ja andere Renten auch gkV-pflichtig sind. Und sieheda das BVerfG stimmte der Klage zu und seitdem kassieren sie alle Betriebsrenten auch mit ab.

Kannst auch nix gegen machen, die ziehen das gleich ab.

Wenn Du in der Privaten Krankenversicherung bist, dann ist alles fein, keine Abzüge bei der Betriebsrente, aber deswegen würde ich noch lange nicht in die Private wechseln.

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Die von Dir genannten Kosten sind Betriebskosten, die auf die Mieter umgelegt werden. Achte lieber auf Kosten des Kredits und der notwendigen Reparaturen und sonstigen Kosten, die nicht auf die Mieter umgelegt werden können.

Die Jahresmiete sollte deutlich über 6 % des Kaufpreises betragen und dabei kein Renovierungsstau bestehen. Sonst lieber die Finger davon lassen.

Wichtig auch: Mietverträge ansehen auf Laufzeiten etc. Lass Dir vom bisherigen Eigentümer oder Verwalter schriftlich die Frage beantworten:

Welche bekannten unerledigten Vorgänge zu notwendigen Renovierungsmaßnahmen gibt es?

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die bisherigen Antworten helfen Dir schon weiter. Berücksichtige aber zusätzlich die eventuelle Notwendigkeit eines zukünftigen Wiederverkaufs. Arbeitsplatzwechsel, Krankheit oder was auch immer zwingen auch noch so starke Menschen oft zum Immóbillienverkauf wenige Jahre nach dem Neubau.

Pass also sowohl beim Grundstück als auch beim Bauen auf, dass die Schere zwischen gezahltem Geld und dem Wiederverkaufswert nicht allzuweit auseinanderklafft.

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Du weisst ja scheinbar noch gar nichts über die genauen Modalitäten der Vereinbarung. Lass Dir das Schriftliche erstmal noch zu Hause durch den Kopf gehen bevor Du was unterschreibst. Vor allem keine Klauseln zu späterem Wettbewerbsverbot unterschreiben, wenn Du mal die Firma wechseln willst oder Dich selbständig machen willst.

Vielleicht willst Du ja lieber als Wohnimmobilienmakler starten als in der speziellen Landwirtschaftssache, wo Du vom Fachwissen der Firma in besonderer Weise abhängig zu sein scheinst.

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Nachträgliche Maklergebühr trotz Privatkauf

Vor ca. einem Jahr wurde eine Wohnung zum Kauf online über einen Makler angeboten. Da ich mich sehr für diese Immobilie interessierte, besichtigte ich die Wohnung mit dem Makler. Da mir die Wohnung dann mit den Maklergebühren doch zu teuer war ließ ich von dem Vorhaben ab.

vor ca. 2 Monaten war die Wohnung wieder online, diesmal als Privatverkauf ohne Makler. Da sich die Kosten nun um einiges verringert hatten (ohne Makler) und die Wohnung nun deshalb gerade noch in meinem Budget lag, entschloss ich mich die Wohnung zu kaufen.

Bei einem privaten Gespräch mit dem Verkäufer wurde uns mitgeteilt, dass noch eine Forderung bzgl. des Maklers bestehen würden, doch da der Verkäufer sowie einen Spezialpreis mit dem Makler ausgemacht hätte, würde der Verkäufer diese Kosten übernehmen.

Der Kaufvertrag wurde also unterzeichnet. Nun ca. einen Monat später nach Schlüsselübergabe habe ich eine Rechnung vom Makler über eine "Käuferprovision" von mehreren tausend € erhalten.

Mir war nicht bewusst dass es eine Käufer und Verkäuferprovision gibt. Außerdem stimmte uns der Verkäufer zu die Kosten des Maklers zu übernehmen, doch damit meinte er nur die Verkäuferprovision (was mir nicht bewusst war). Dass die Whg nicht mehr über den Makler verkauft wurde, war ja erst der Grund weshalb ich die Wohnung auch kaufen und bezahlen konnte. Ansonsten hätte ich sie ja gar nicht erst gekauft.

Uns wurde nie etwas von den kommenden Maklerkosten mitgeteilt, die Kosten wurden verschwiegen. Außerdem hatten wir nie in irgendeiner Weise einen Vertrag oder sonstiges mit dem Makler unterzeichnet oder besprochen. Wir dachten ja, es sei jetzt ein Privatverkauf.

Der Verkäufer fühlt sich nicht für die Kosten zuständig. Vl kann mir da jemand behilflich sein??

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Hat der Makler die Provision im Exposé angegeben oder hat er anderweitig die Provision geltend gemacht? Ohne dies würde er leer ausgehen.

Andererseits könnte der doch erhebliche Zeitraum zwischen Deiner Besichtigung mit dem Makler und dem privaten Kauf zu Deinen Gunsten sprechen. Du müsstest detailliert darlegen können, dass Du erst durch die Privatanzeige wieder aufmerksam wurdest auf das neue Angebot.

Andererseits kann man aus Maklersicht auch verstehen, dass dieser eventuell viel Aufwand zur Vermarktung der Immobilie betrieben hat, Dir die Immobilie empfohlen hat und Du diese dann auch aufgrund der von ihm erbrachten Dienstleistungen, Besichtigung, Beschreibung, Empfehlung etc. später erworben hast.

Bevor Du einen RA beauftragst, schlage dem Makler ein Gespräch vor und nimm 50 % des geforderten Geldes bar mit und einen schriftlichen Einigungsvertrag, worin Du regelst, dass alles abgegolten ist. Lass Dir das gegen Bares unterschreiben, gegen Quittung. Bestimmt ist er froh über einen Kompromiss.

Eventuell wird der Makler aufgrund des mit dem Verkäufer geschlossenen Vertrages auch den Verkäufer in Regress für die gesamte, auch die Käuferprovision, nehmen können. Versuch doch einmal vom Makler, den Maklerauftrag in Kopie zu erhalten. Das Schriftstück wird er ohnehin rausrücken müssen, wenn es ein RA von ihm fordert.

Ganz ohne Geldzahlung wirst Du wahrscheinlich nicht rauskommen aus der Sache. Ich empfehle, eine Einigung zu versuchen, aber alles nur schriftlich und offiziell gegen Quittung machen!

Viel Glück!

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Frag einen Versicherungsmakler, wie er das Regulierungsverhalten der jeweiligen Gesellschaft einschätzt. Die billigste Versicherung ist vielleicht nur so lange die beste, wie kein Schaden auftritt. Wenn Du nur nach reinem Preiskriterium vergleichst, machst Du einen Fehler.

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klar ist die eigene immobilie ein super ziel.

Vermeide die folgenden fehler, die ständig gemacht werden:

  • Für Neubauten wird viel zu viel bezahlt. Ein Wiederverkauf ist dann für Jahre nicht mehr ohne Zustimmung der Bank zur Restschuld ohne Grundbuchsicherung möglich. Gefangen in den eigenen vier Wänden.

  • bei einer Gebrauchtimmobilie alles renovieren führt dazu, dass der Wiederverkaufswert der Immobilie deutlich unter den Investitionskosten liegt. Hoffentlich muss dann nicht verkauft werden.

Wähle am besten eine gebrauchte Immobilie aus, bei der Du in den nächsten 15 Jahren nur 10 % des Gesamtwertes an Modernisierungen ausgibst. Dann machst Du das richtige Geschäft!

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Solche Sprünge im Beitrag sind zwar ungewöhnlich, kommen aber leider immer wieder vor, wenn Tarife überaltern und die Gesellschaft kein junges Menschenmaterial mehr in die Tarife nachfüttert um die neuen Tarife gesund und wettbewerbsfähig und günstig am Markt für die Neukunden anbieten zu können.

Die für Dich entscheidende Frage wird sein: Bist Du gesund genug, um einfach den Anbieter wechseln zu können? Wenn Du schon Jahrzehnte bei der Gesellschaft bist, hast Du ordentlich Altersrückstellungen dort, die bei einem Wechsel verloren gehen würden. Aber klar kannst Du Dir von einem unabhängigen Versicherungsmakler einen PKV-Vergleich machen lassen. Wir haben entsprechende Vergleichsprogramme.

Achte darauf, nicht nur den Preis zu vergleichen sondern die Leistungsmerkmale gleichzusetzen.

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