Üblich ist, dass die Notare Deine Grundschuldgläubiger (die Banken) anschreiben und sich dort unter anderem nach der Höhe der Restschuld erkundigen. Der Käufer wird dann vom Notar angewiesen, die offenen Schulden direkt auf das Konto der Bank zu bezahlen, den restlichen Kaufpreisbetrag auf das Konto des Verkäufers. Der Notar wird in dieser Hinsicht aber erst nach Abschluss des Kaufvertrages tätig. Mann kann ein paar Kröten Notargebühren für die Lastenfreistellung im Grundbuch sparen (für die üblicherweise der Verkäufer aufkommt), indem man selbst die Banken anschreibt und um die Lastenfreistellungserklärung bittet. Dazu kann man den Entwurf des Kaufvertrages vorlegen.
Ein Notaranderkonto kann verwendet werden, wenn man als Verkäufer Wert darauf legt, dass der Käufer nicht erfährt, wie hoch Dein restlicher Schuldenstand ist. Das kostet aber zusätzlich!
Wenn Du schnell Geld brauchst, ist zu berücksichtigen, dass der Notar den Käufer erst zur Zahlung anweisen wird, wenn im Grundbuch die Auflassungsvormerkung eingetragen ist, die Gemeinde geantwortet hat, dass sie ihr Vorkaufsrecht nicht ausübt und die im Grundbuch in Abteilung II und III begünstigten Personen oder Institutionen auf ihre Rechte verzichtet haben. (Der Käufer will ja in der Regel keine Belastungen übernehmen) Dieser Vorgang dauert normalerweise 3-5 Wochen, kann aber auch Monate dauern, wenn ein Problem auftaucht.
Wenn Du dem Käufer vor Eintritt dieser Voraussetzungen den Zugang und die Nutzung (den Besitz) an der Immobilie bereits übergeben willst, kannst Du evtl. eine Anzahlung verlangen, um Deinem Bedürfnis nach schnellem Geld nachzukommen. Dann solltest Du aber die Höhe der Anzahlung so hoch bemessen, dass bei einem Scheitern und einer Rückabwicklung des Geschäfts Du auf nichts sitzen bleibst, wenn der Käufer schon eine Entkernung der Räume vorgenommen hat und dann plötzlich z.B. wegen Tod den restlichen Kaufpreis nicht mehr bezahlen kann und das Ganze rückabgewickelt wird.
Viel Glück für Freitag!