Hey! Im Internet gibt es quasi alles, was man sich als Cupcake-Bäcker wünschen kann. Ich habe bisher hier bestellt und war ganz zufrieden http://www.meincupcake.de/shop/ Sollte das Setzen von Links nicht in Ordnung sein, google einfach selbst mal nach Deko für Cupcakes. Da kommen dann zwar noch die Versandkosten drauf, aber manchmal kann man ja auch eine große Sammelbestellung machen, dann hält sich das in Grenzen. :-)

Viel Spaß beim Dekorieren!

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Also m.E. ist Mensa sogar günstiger, als wenn man für eine Person zu Hause kochen würde! Klar, kommt es immer drauf an, was es gibt. Spaghetti mit Tomatensauce kostet zu Hause auch nur (pro Portion) wenige Cent. Das gleiche Gericht gibt es in der Mensa für (geschätzt) 1,50 -2,20€, wobei meist noch ein Salat dabei ist. Wenn man aber Gemüse oder gar Fleischgerichte als Beispiel nimmt, glaube ich, dass die in den Mensen (von der Qualität wollen wir hier nicht sprechen, es geht nur um den Preis!) tatsächlich günstiger sind. Denn wenn man für eine Person kocht, und auf günstige Lebensmittel (Aldi etc) zurückgreift, bliebe aufgrund großer Packungsgröße immer etwas übrig. Aus Zeit und Motivationsgründen vermute ich, dass man so einiges an Abfall produziert und Lebensmittel wegwirft, die eigentlich noch essbar sind. Das kostet dann letztlich mehr Geld, als das eigentliche Essen oder eben die Mensa. Und, was schon gesagt wurde, in der Mensa is(s)t man eben nicht allein :-)

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Hallo! Spezialisieren kann man sich bei Jura meines Wissens nur auf die Bereiche, die du wohl nicht magst. In Mannheim gibt es zum Beispiel inzwischen nicht mehr das normale Jurastudium, sondern den Studiengang "Unternehmensjurist", der eben sehr auf BWL ausgelegt ist. Wenn du dich zum Jurastudium entscheidest, ist es sicherlich hilfreich, wenn du von vornherein weißt, was auf die zukommt. In Jura ist der Abschluss nach wie vor das Staatsexamen, daran wird sich wohl auch nichts ändern. D.h. dass alle Prüfungen, die du vorher ablegst, nichts zu deiner Abschlussnote beitragen, du musst sie einfach irgendwie bestehen. Die Noten, die so verteilt werden, sowohl in den Klausuren während des Studiums als auch im Examen, sind für Außenstehende zunächst einmal sehr schlecht. Es gibt ein Punktesystem, ähnlich dem in der Schule, was aber nie voll ausgeschöpft wird. Konkret heißt das, dass man schon überdurchschnittlich gut ist, wenn man 8 (von 18!) Punkten bekommt. Damit muss man erstmal klar kommen, vorallem weil die meisten von der Schule her eher immer im zweistelligen Bereich waren (sonst kommt man wohl auch gar nicht ins Jurastudium rein) Auch wenn man während des Studiums viel lernt, steht am Ende das Examen, das bestanden werden will. Es werden schriftliche Klausuren geschrieben (Zahl abhängig vom Bundesland) und es gibt eine mündliche Prüfung. Die Vorbereitungszeit für´s Examen ist enorm. Da bleibt es nicht bei ein paar Wochen am Schreibtisch sitzen. Meiner Erfahrung nach beträgt die durchschnittliche Lernzeit 1 1/2 Jahre, ich kenne einige, die für ihr Examen deutlich mehr, d.h. 2 bis 3 Jahre gelernt haben. Für diese Vorbereitung gibt es privatwirtschaftliche Kurse (Repetitorien) die sehr teuer sind und dir den Lernstoff bestenfalls ins Hirn prügeln. Aber auch die Uni´s selbst bieten mehr und mehr Examensvorbereitungskurse an. Lernen musst du aber trotzdem allein. Meiner Erfahrung nach beträgt die durchschnittliche Lernzeit 45-50 h die Woche, die letzten Monate vorm Examen möglicherweise mehr. Damit ist aber noch nicht gesichert, dass du das Examen bestehst oder gar zu den guten gehörst. In Baden-Württemberg fallen jedesmal rund 30% der Kandidaten durch, weitere 30-40% haben die Note "ausreichend". 20-30% bekommen ein befriedigend und besser ist der Rest, der nicht besonders groß ist, ein vollbefriedigend (das ist eine Notenstufe zwischen 2 und 3 und entspricht zwischen 9 und 12 Punkten von 18) erreichen immerhin noch 10-20%, "Gut", d.h. über 12 Punkte gibt es nur sehr vereinzelt. Entsprechende Statistiken gibt es (in BaWü) auf der Seite des Justizprüfungsamtes.

Davon abgesehen schult das Studium natürlich im Denken, wie einige schon geschrieben haben. Eine gewisse Intelligenz sowie Deutschkenntnisse sind daher sicherlich von Vorteil, allerdings glaube ich aus meiner Erfahrung heraus sagen zu können, dass bezüglich der guten Noten weniger die Intelligenz entscheidet, als vielmehr der Ehrgeiz und Fleiß und die Bereitschaft, gerade im Jahr vorm Examen, sein "soziales" Leben weitgehend aufzugeben - die meisten nicht-juristischen Freunde verstehen den Aufwand, den man für ein oft geringes Ergebnis betreiben muss und die Situation in der man sich gerade befindet einfach nicht.

So, ich hoffe, ich konnte dir einen kurzen Einblick geben. Für Fragen, die den Aufbau des Studiums an den einzelnen Unis betrifft, wendest du dich am Besten an die jeweilige Studienberatung. Wenn du eine Uni in deiner Nähe hast (bei Wiesbaden fallen mir spontan Frankfurt, Mainz, Köln, Heidelberg, Mannheim ein), kannst du einfach mal dorthin fahren und im dortigen "Juristischen Seminar" (= Jura-Bibliothek) mit Studenten reden. Die geben meistens gerne Auskunft und berichten persönlich von der jeweiligen Situation an der Uni. Tip hierfür: Jurastudenten trifft man auch und gerade während der Semesterferien dort an, da man (jedenfalls in BaWü) quasi in allen Semesterferien) Hausarbeiten schreiben muss und die meisten das in der Bibliothek tun.

Ob du dich dann tatsächlich für Jura entscheidest, musst du selbst wissen. Ich denke, es ist auch keine Schande, ein bis drei Semester zu testen, ob das etwas für einen ist. Aufhören kannst du dann nämlich immernoch :-)

Beste Grüße P

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Also da könnte tatsächlich ein strafbares Verhalten vorliegen.

Gem. § 86a Abs. 1 Nr. 1 StGB gilt nämlich, dass
 das Verwenden von bestimmten Kennzeichen, insgebesondere Fahnen, Abzeichen, Uniformen, Parolen und Grußformeln, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet werden kann.

Das gilt in erster Linie für Propagandamittel

- einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Partei oder einer Partei oder Vereinigung, von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen Partei ist

- einer Vereinigung, die unanfechtbar verboten ist, weil sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet, oder von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen verbotenen Vereinigung ist

und natürlich

- Propagandamittel, die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen

Alles zu lesen in § 86 StGB.

Zeichen der genannten Art sind auf jeden Fall bestimmte Abzeichen und die Hakenkreuzflagge. Letzteres sogar dann, wenn sie der richtigen nur zum Verwechseln ähnlich sieht (das steht auch so im Gesetz, § 86a Abs. 2 S. 2 StGB).

 

Abgesehen davon, was du nach Ansicht vieler hier tun solltest, KÖNNTEST du das natürlich zur Anzeige bringen.

Und war bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft. Die sind oft dankbar für solche "Insidertips", an die sie selbst kaum rankommen.

 

Hoffe, dir ist damit mehr geholfen, als mit der Aufforderung, "den armen Mann" in Ruhe zu lassen. Er lässt dich offenbar mit der Symbolik auch nicht "in Ruhe", sodass du jedes Recht hast, dagegen etwas zu unternehmen.

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Huhu Also hier noch ein etwas andres Rezept: Ohne Ei und ohne Mascarpone (quasi kalorienreduziert)

100 ml starken Kaffee oder Espresso kochen, etwas abkühlen lassen und mit Amaretto je nach Geschmack abschmecken (mind. 5 El, kann aber auch gerne die Tasse auffüllen ;-) )

7 EL der Kaffee-Mischung mit

  • 2 Bechern fettreduziertem Frischkäse (z.B. Philadephia 0,2%)und

  • 2 Bechern steifgeschlagener Sahne,

  • zwei Päckchen Vanillezucker und

  • einem EL Zucker (bzw mehr - je nachdem wie süß man es mag!) gut verrühren.

Jetzt folgt das Übliche: Löffelbiskuit in eine Form legen, mit der Kaffee-Amaretto-Mischung tränken, darauf die Creme, dann nochmal Löffenbiskuit - Kaffee - und mit Creme abschließen. Darauf kommt dann das Kakaopulver. Tip: wenn man das Tiramisu sehr frühzeitig zubereitet und noch länger als 4 Stunden im Kühlschrank aufbewahren will, empfielt es sich, den Kakao erst kurz vom Servieren darüberzugeben. Sonst wird er so leicht matschig und das sieht weniger schön aus.

Guten Appetit jedenfalls :)

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Naja... klar kann man mit nem 3.9 Abi noch studieren... die Frage ist nur was und an welcher Uni... Allerdings würd ich zu bedenken geben, dass so ein "NC" (den es genaugenommen ja gar nicht mehr gibt), durchaus seinen Sinn hat. Ich meine, wer in der Schule schon

  • entweder zu faul war, bessere Noten zu schreiben, bzw keinen Spaß am Lernen hatte oder

  • es von den Anforderungen her wirklich nicht geschafft hat,

wird im Studium auch seine Probleme haben. Da kann man nämlich nicht mehr auf Mitleid der Dozenten hoffen, die einem nach Bitten und Betteln doch noch die 4 und nicht die 4- geben... da ist man dann eben einfach durchgefallen und wenn man 3 mal durchgefallen ist, kann man nicht weiterstudieren...

Insofern würd ich mir das mit dem Studium nochmal überlegen.. :-)

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Ist ein bisschen widersinnig, aber lebenslange Freiheitsstrafe muss mit der Menschenwürde (Art. 1 GG) vereinbar sein...

"Zu den Voraussetzungen eines menschenwürdigen Strafvollzugs gehört, daß dem zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilten grundsätzlich eine Chance verbleibt, je wieder der Freiheit teilhaftig zu werden" BVerfGE 45, 187.

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