Wenn mensch psychologischer Psychotherapeut ist, kann ihm ja seine Zulassung entzogen werden, wenn er/sie gegen das Gesetz verstößt. Kommt es da auf die Schwere der Straftat an oder reichen auch mehrere kleinere Gesetzesbrüche? Was hat ein Eintrag ins Strafregister damit zu tun? Und wann bekommt man den? Wie ist es speziell bei Ladendiebstahl? Könnte ein Psychotherapeut dafür seine Zulassung verlieren? Bzw. kann es passieren, dass einem Psychotherapeuten in Ausbildung, der beim Ladendiebstahl erwischt wird (oder in der Vergangenheit wurde) deshalb seine Zulassung verweigert wird? Vielen Dank.