An deiner Stelle würde ich es ihr sagen. Dann geht's dir besser ... Vielleicht kommt ihr euch dann irgendwie doch noch, auf zumindest Freundschaftlicher Basis, näher! Wer nicht wagt, der nicht gewinnt! Ich drück dir ganz fest die Daumen! 🙈

...zur Antwort

Meinst du, wie du die 'Anfangsversion' des Handys wieder zurück installieren kannst? Das geht soweit ich weiß nicht mehr. Höchstens das Handy zurücksetzen, könnte noch funktionieren

...zur Antwort

Geh auf Einstellungen -> Benachrichtigungen -> Pop-Up Benachrichtigung -> an und dann kannst du da einstellen, wann dieses Pop Up Fenster aufleuchtet :)

...zur Antwort
Ich muss meine Gefühle mal rauslassen...

Guten Abend, ich erlebe in letzter ein ziemliches Gefühlschaos. Und da ich niemanden habe mit dem ich aktuell darüber sprechen kann, dachte ich, ich könnte meine Gefühle hier, in der Anonymität im world wide web, rauslassen. Ich erwarte nicht wirklich einen Rat - denn es gibt ja keine Pauschallösung - aber falls ihr Tipps für mich habt wäre ich dankbar.

Ich habe diesen September mein Studium begonnen und wie das so ist (neue Umgebung weg von Zuhause) lernt man viele neue Leute kennen. Ich habe mich auch gleich mit einer Gruppe von netten Leuten angefreundet. Wir haben seitdem auch einige Zeit außerhab der Uni miteinander verbracht. Und wie es kommen musste habe ich mich in ein Mädel aus meinem neuen Freundeskreis verguckt. Ihr seht ich bin schon mit einem Bein in der Friendzone und auch wenn aus Freundschaften oft mehr werden kann, hat mir meine Erfahrung das Gegenteil bewiesen (Ich hab ähnliches schon in der Oberstufe mitgemacht). Also wir verstehen uns gut und sie scheint mich zu mögen, doch ich habe nicht das Gefühl, dass sie mich als potentiellen Partner sieht. Da sie dazu auch noch in meiner Gegenwart mit ihren Freundinnen über andere Männer in ihrem Leben spricht, sinkt meine Hoffnung auf eine Beziehung mit ihr von Tag zu Tag. Nun werdet ihr euch fragen, warum ich ihr nicht einfach meine Gefühle nicht einfach getehe, was 2 Gründe hat. Erstens, habe ich Angst durch meine Avancen ihr gegenüber mein gesamtes soziales Umfeld an der Uni, welches zum Großteil mit ihr zusammenhängt, in Gefahr zu bringen und praktisch neu anfangen muss. Und zweitens habe ich einfach zu viel Angst vor der Konfrontation mit ihr und meinen Gefühlen, welche ich die letzten Jahre sehr geschickt hinter einer Fassade zu verstecken gelernt habe.

Wie gesagt. Ich bezweifle dass es eine einfache Lösung für mein Problem gibt. Aber ich wüsste gerne, wie ich herausfinde, ob sie meine Gefühle auch nur im Geringsten erwidert ohne dafür zu sorgen, dass sich zwischen mir und meinen neuen Freunden ein merkwürdiges Klima entsteht.

Auch wenn ich keine Hilfe bekommen sollte: Danke an gutefrage.net, dass ich euch mein Leid klagen darf. Es tut gut sich das von der Seele zu schreiben.

...zum Beitrag

Frag sie einfach, ob es für sie momentan jemanden gibt, den sie mehr als alle anderen mag... Sag ihr, dass du sie sehr gern hast und du lang darüber nachgedacht hast, ihr zu sagen, dass du für sie mhr als nur Freundschaftliche Gefühle hast! Sag ihr aber auch, dass du dir unsicher warst, weil du eure Freundschaft nicht gefährden wolltest und du nicht möchtest das sie mit anderen darüber spricht! Viel Glück 😇

...zur Antwort

Wenn du schon ein Handy von Samsung hattest, würde ich dir empfehlen, dir wieder ein Samsing Handy zu kaufen. Wenn du dir nichts über 400/500 € kaufen kannst bzw willst, würde ich dir das S4 mini empfehlen. Die Fotos sind sehr gut, egal ob Frontkamera oder Hauptkamera, habe es selbst und bin sehr überzeugt davon! Also das kannst du ohne Simlock ganz einfach bei Amazon.de kaufen. Ist nach 2 Tagen da :)

...zur Antwort

Also bei mir war es so, dass ich es bestimmt 10 Mal abgelehnt habe, ein Update durchzuführen. Aber trotzdem wurde das Update später, ohne meine Zustimmung, durchgeführt! Also kannst du das Update wahrscheinlich nicht auf längere Zeit umgehen. Ziemliche Frechheit!

...zur Antwort

Das Samsung Galaxy S3 mini wäre d empfehlenswert!

...zur Antwort

Also die Chatverläufe von Whatsapp kannst du ganz einfach auf dein neues Handy übertragen, indem du dein Handy an deinen Pc anschließt. Google installiert zwar deine Apps, die sich auf deinem alten Handy befinden, aber keine Daten wie Spielstände.

...zur Antwort

Ich weiß nicht ob dir das jetzt hilft, aber das S3 Mini ist ehrlich gesagt etwas handlicher und im Pribizip doch genauso gut. Das S3 so ist eher ein Tablet als Handy..

...zur Antwort

also ein Bekannter hat das Problem auch; der hat ein iPhone und da kann man leider nur von einem Computer aus zugreifen oder auch 3 aber das liget, daran das Apple davon ausgeht das du dann was illegales damit vorhast [...] ich kann noch nicht mal meine Musik vomn Computer auf mein iPod packen, weil da irgendwie keine Titel sondern nur Nummern draufstehen-.-

...zur Antwort

ja du brauchst das -leider; ich hab auch ein IPod und ich hatte Itunes auch auf meinem Lappi aber die Musik, die ich von cd'S auf dem fpabschnitt gespeichert hatte, hat Itunes nicht erkannt- obwohl die Titel und Autor angeziegt wurden. itunes ist einfach mist; man soll die Lieder da bei itunes kaufen, weil die Cd's nich erkannt werden ganz einfach.

...zur Antwort

ich weiss nich ob dir das hilft aber guck einfach mal: Dokumentation: Opfer der NS- Herrschaft

Obwohl die Zeit des Nationalsozialismus zu den am genauesten erforschten Abschnitten der deutschen Geschichte zählt, liegen bis heute insbesondere zu den Opfern nur unvollständige, ungenaue oder widersprüchliche Angaben vor. Die Zahlenangaben stellen daher häufig Schätzungen dar und können manchmal nur eine Vorstellung von der Größenordnung vermitteln:

Ermordete Juden:

Polen 3 000 00 Sowjetunion 1 100 000 Ungarn 569 000 Rumänien 287 000 Baltische Staaten 210 000 Deutschland und Österreich 191 000 Tschechoslowakei 149 000 Niederlande 100 000 Frankreich 77 000 Insgesamt 5 683 000-5 900 000

Ermordete in KZ (ohne Vernichtungslager)

1933-1939 : 139 000 1940-1942 : 365 000 1943-1945 : 676 000 Insgesamt : 1 180 000

Ermordete in Vernichtungslagern

Auschwitz : 1 100 000- 1 1600 000 Belzee : 600 000
Chelmno : 300 000 Majdanek : 250 000 Sobibor : 250 000 Treblinka : 870 000

Insgesamt : 3 370 000-3 870 000

Ermordete bei Menschenversuchen 7000

Euthanasieopfer 100 000-150 000

Todesurteile 1933- 1945:

Zivile Strafjustiz ca. 16 000 Militärgerichte: ca.16 000

Über zwei Drittel der Urteile wurden vollstreckt; nicht berücksichtigt sind ungezählte willkürliche Exekutionen durch Gestapo und SS.

...zur Antwort

Ähnlichen Unsinn habe ich erst letzte Woche in einer Schule mitbekommen. Einzige Rechtsgrundlage zur Entziehung des Handys ist, wenn es in der Schule angeschaltet ist. Dann kann es von den Lehrkräften kurzzeitig (!) einbehalten werden, idR also bis zum Ende des Unterrichts bzw spätestens des Schultages. Einfach so sämtliche Handys für eine Woche zu beschlagnahmen ist Unsinn und rechtswidrig.Einzige Rechtsgrundlage zur Entziehung des Handys ist, wenn es und wie lautet nun genau die Rechtsgrundlage? in der Schule angeschaltet ist. Dann kann es von den Lehrkräften kurzzeitig (!) einbehalten werden, idR also bis zum Ende des Unterrichts bzw spätestens des Schultages. Wie genau bist Du auf diese Zeiträume gekommen? Muss die Schule logistische Maßnahmen treffen, dass Handys sicher verwahrt und trotzdem zeitnah ausgehändigt werden? Nein. Ganz sicher nicht. Insofern kann es auch erst der nächste Tag werden. Einfach so sämtliche Handys für eine Woche zu beschlagnahmen ist Unsinn und rechtswidrig. Grundsätzlich schon, aber die Schulordnung kann etwas anderes regeln.zugegeben, meine Rechtsquelle bezieht sich nur auf Bayern, kann mir aber kaum vorstellen, dass andere Bundesländer stark davon abweichen: Art 56 (3) BayEUG: 1 Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, auszuschalten. 2 Die unterrichtende oder die außerhalb des Unterrichts Aufsicht führende Lehrkraft kann Ausnahmen gestatten. 3 Bei Zuwiderhandlung kann ein Mobilfunktelefon oder ein sonstiges digitales Speichermedium vorübergehend einbehalten werden.

Zu Anwar: Der Besitzer des Handys ist doch nicht der Elternteil?! Herausgabeanspruch nach §985 BGB hat der Eigentümer. Dieser kann ein Elternteil sein, je nachdem, wem das Handy nunmal gehört.

...zur Antwort