An deiner Stelle würde ich es ihr sagen. Dann geht's dir besser ... Vielleicht kommt ihr euch dann irgendwie doch noch, auf zumindest Freundschaftlicher Basis, näher! Wer nicht wagt, der nicht gewinnt! Ich drück dir ganz fest die Daumen! 🙈
Meinst du, wie du die 'Anfangsversion' des Handys wieder zurück installieren kannst? Das geht soweit ich weiß nicht mehr. Höchstens das Handy zurücksetzen, könnte noch funktionieren
Bei Samsung Handys gibt es diesen Punkt unter Einstellungen -> Anzeige -> Schriftstil Da sind von vornherein 5/6 Schriftarten vorinstalliert. Wenn dir diese nicht reichen gib im Playstore 'Samsung Galaxy Fonts' ein, da gibt es dann massenhaft Schriftarten meinstens sind in einer App davon ca. 5 verschiedene.
Es wird wahrscheinlich eher nach Weihnachten etwas billiger
Geh auf Einstellungen -> Benachrichtigungen -> Pop-Up Benachrichtigung -> an und dann kannst du da einstellen, wann dieses Pop Up Fenster aufleuchtet :)
Frag sie einfach, ob es für sie momentan jemanden gibt, den sie mehr als alle anderen mag... Sag ihr, dass du sie sehr gern hast und du lang darüber nachgedacht hast, ihr zu sagen, dass du für sie mhr als nur Freundschaftliche Gefühle hast! Sag ihr aber auch, dass du dir unsicher warst, weil du eure Freundschaft nicht gefährden wolltest und du nicht möchtest das sie mit anderen darüber spricht! Viel Glück 😇
Geh einfach nicht darauf ein, vielleicht lässt er es dann!
Picsart ist sehr gut!
Es gibt Whatsstat. Da steht aber nur, um welche Uhrzeit am Meisten und am Wenigsten geschrieben wurde und wie viele Nachrichten, seitdem du Whatsapp hast, im Gesamten geschrieben wurden - entweder alle oder die, der einzelnen Chats.
Wenn du schon ein Handy von Samsung hattest, würde ich dir empfehlen, dir wieder ein Samsing Handy zu kaufen. Wenn du dir nichts über 400/500 € kaufen kannst bzw willst, würde ich dir das S4 mini empfehlen. Die Fotos sind sehr gut, egal ob Frontkamera oder Hauptkamera, habe es selbst und bin sehr überzeugt davon! Also das kannst du ohne Simlock ganz einfach bei Amazon.de kaufen. Ist nach 2 Tagen da :)
Also bei mir war es so, dass ich es bestimmt 10 Mal abgelehnt habe, ein Update durchzuführen. Aber trotzdem wurde das Update später, ohne meine Zustimmung, durchgeführt! Also kannst du das Update wahrscheinlich nicht auf längere Zeit umgehen. Ziemliche Frechheit!
Das Samsung Galaxy S3 mini wäre d empfehlenswert!
Also die Chatverläufe von Whatsapp kannst du ganz einfach auf dein neues Handy übertragen, indem du dein Handy an deinen Pc anschließt. Google installiert zwar deine Apps, die sich auf deinem alten Handy befinden, aber keine Daten wie Spielstände.
Ich weiß nicht ob dir das jetzt hilft, aber das S3 Mini ist ehrlich gesagt etwas handlicher und im Pribizip doch genauso gut. Das S3 so ist eher ein Tablet als Handy..
also ein Bekannter hat das Problem auch; der hat ein iPhone und da kann man leider nur von einem Computer aus zugreifen oder auch 3 aber das liget, daran das Apple davon ausgeht das du dann was illegales damit vorhast [...] ich kann noch nicht mal meine Musik vomn Computer auf mein iPod packen, weil da irgendwie keine Titel sondern nur Nummern draufstehen-.-
ja du brauchst das -leider; ich hab auch ein IPod und ich hatte Itunes auch auf meinem Lappi aber die Musik, die ich von cd'S auf dem fpabschnitt gespeichert hatte, hat Itunes nicht erkannt- obwohl die Titel und Autor angeziegt wurden. itunes ist einfach mist; man soll die Lieder da bei itunes kaufen, weil die Cd's nich erkannt werden ganz einfach.
ich weiss nich ob dir das hilft aber guck einfach mal: Dokumentation: Opfer der NS- Herrschaft
Obwohl die Zeit des Nationalsozialismus zu den am genauesten erforschten Abschnitten der deutschen Geschichte zählt, liegen bis heute insbesondere zu den Opfern nur unvollständige, ungenaue oder widersprüchliche Angaben vor. Die Zahlenangaben stellen daher häufig Schätzungen dar und können manchmal nur eine Vorstellung von der Größenordnung vermitteln:
Ermordete Juden:
Polen 3 000 00 Sowjetunion 1 100 000 Ungarn 569 000 Rumänien 287 000 Baltische Staaten 210 000 Deutschland und Österreich 191 000 Tschechoslowakei 149 000 Niederlande 100 000 Frankreich 77 000 Insgesamt 5 683 000-5 900 000
Ermordete in KZ (ohne Vernichtungslager)
1933-1939 : 139 000 1940-1942 : 365 000 1943-1945 : 676 000 Insgesamt : 1 180 000
Ermordete in Vernichtungslagern
Auschwitz : 1 100 000- 1 1600 000
Belzee : 600 000
Chelmno : 300 000
Majdanek : 250 000
Sobibor : 250 000
Treblinka : 870 000
Insgesamt : 3 370 000-3 870 000
Ermordete bei Menschenversuchen 7000
Euthanasieopfer 100 000-150 000
Todesurteile 1933- 1945:
Zivile Strafjustiz ca. 16 000 Militärgerichte: ca.16 000
Über zwei Drittel der Urteile wurden vollstreckt; nicht berücksichtigt sind ungezählte willkürliche Exekutionen durch Gestapo und SS.
also erstmal:gut das du eun schalker bist bin ich auch. ARD um 20:15 das wird guut:))
überhaupt nix von denen die sind zecken
Ähnlichen Unsinn habe ich erst letzte Woche in einer Schule mitbekommen. Einzige Rechtsgrundlage zur Entziehung des Handys ist, wenn es in der Schule angeschaltet ist. Dann kann es von den Lehrkräften kurzzeitig (!) einbehalten werden, idR also bis zum Ende des Unterrichts bzw spätestens des Schultages. Einfach so sämtliche Handys für eine Woche zu beschlagnahmen ist Unsinn und rechtswidrig.Einzige Rechtsgrundlage zur Entziehung des Handys ist, wenn es und wie lautet nun genau die Rechtsgrundlage? in der Schule angeschaltet ist. Dann kann es von den Lehrkräften kurzzeitig (!) einbehalten werden, idR also bis zum Ende des Unterrichts bzw spätestens des Schultages. Wie genau bist Du auf diese Zeiträume gekommen? Muss die Schule logistische Maßnahmen treffen, dass Handys sicher verwahrt und trotzdem zeitnah ausgehändigt werden? Nein. Ganz sicher nicht. Insofern kann es auch erst der nächste Tag werden. Einfach so sämtliche Handys für eine Woche zu beschlagnahmen ist Unsinn und rechtswidrig. Grundsätzlich schon, aber die Schulordnung kann etwas anderes regeln.zugegeben, meine Rechtsquelle bezieht sich nur auf Bayern, kann mir aber kaum vorstellen, dass andere Bundesländer stark davon abweichen: Art 56 (3) BayEUG: 1 Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, auszuschalten. 2 Die unterrichtende oder die außerhalb des Unterrichts Aufsicht führende Lehrkraft kann Ausnahmen gestatten. 3 Bei Zuwiderhandlung kann ein Mobilfunktelefon oder ein sonstiges digitales Speichermedium vorübergehend einbehalten werden.
Zu Anwar: Der Besitzer des Handys ist doch nicht der Elternteil?! Herausgabeanspruch nach §985 BGB hat der Eigentümer. Dieser kann ein Elternteil sein, je nachdem, wem das Handy nunmal gehört.