Nein
siehe unten
Die Kommanditgesellschaft auf Aktien, oder kurz KGaA, ist in einigen Rechtsordnungen eine Rechtsform für Unternehmen. Sie verbindet Elemente der Aktiengesellschaft (AG) und der Kommanditgesellschaft (KG) miteinander. Bei der KGaA handelt es sich um eine Aktiengesellschaft, die an Stelle eines Vorstandes über persönlich haftende Gesellschafter (Komplementäre) verfügt.
Obwohl die KGaA Merkmale einer Personengesellschaft aufweist, ist sie trotzdem eine Kapitalgesellschaft. Sie ist selbst eine rechtsfähige juristische Person. Die KGaA ist Handelsgesellschaft und somit Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs. Die KGaA taucht häufig als GmbH & Co. KGaA oder als AG & Co. KGaA auf. In diesen Gestaltungen haftet regelmäßig keine natürliche Person unbeschränkt.
Die AG & Co. KGaA ist eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), deren Komplementär eine Aktiengesellschaft (AG) ist. Durch die Wahl dieser Mischform lässt sich die Haftung der Kommanditgesellschaft auf Aktien beschränken, ohne die Rechtsform der Kommanditgesellschaft auf Aktien aufgeben zu müssen. Die Kommanditisten dieser Gesellschaft sind weiterhin die Kommanditaktionäre der KGaA.
Dabei ist die AG & Co. KGaA eine relativ junge Gesellschaftsform, die ihre Existenz genau wie die GmbH & Co. KGaA einem Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 1997 verdankt.
Unternehmen, die sich für diese Rechtsform entschieden haben, sind beispielsweise Henkel, Michelin oder die Targobank (früher Citibank Privatkunden AG & Co. KGaA.)