sofort fristlos kündigen(wegen der Mietrückstände) - ganz klar und bitte auch mit Anwalt, denn da kann man viel verkehrt machen. Keine Abmahnungen und nichts deswegen vorher - nicht nötig. Höchstens wegen der andreren Schwierigkeiten. Handelt es sich um ein Zweifamilienhaus und wird der eine Teil von Ihnen selbst bewohnt ? Dann gibt es auch die Möglichkeit die Mieter, ohne Begründung, fristgerecht zu kündigen. Allereinzigste Ausnahme die das Gesetz vorsieht ! Könnte man zeitgleich mit der fristlosen Kündigung machen, damit sich der Mieter nicht von der Kündigung durch Zahlung befreien kann. Dann verliert man keine Zeit und das scheint mir ja hier wichtig. Bloß nicht Kaution für Mieten verwenden, die wird anscheinend ja anders gebraucht.
Oh je, hier geht ja lles durcheinander..... Zuerst: Du hast die Wohnung gemietet, es ist nicht "Deine" Wohnung ! Vertragspartner ist der Vermieter, der Vormieter hat Dich überhaupt nicht zu interessieren. Ein Vermieter der "aus Prinzip" zu Lasten der Vormieter renovieren will, der "Möbel in den Innenhof schmeisst" und einfach "Schlösser auswechselt", na hallo, da würde ich aber gut aufpassen, wie er dann mit deinen Anliegen, verträgen usw. umgeht ! Ich bin Hausverwalterin und dadurch bedingt eher vermieterfreundlich eingestellt, aber von den Vorhaben Deines Vermieters wird nichts funktionieren, es sei denn, er begibt sich auf kriminelle Wege. Und: in den meisten Mietrverträgen heutzutage sind Schadenersatzansprüche bei nicht fristgerechter Übergabe gegen den Vermieter ausgeschlossen. Zu Recht, denn der Vermieter kann ja, wie man sieht, nichts dafür und es kommt recht oft vor, dass Vormieter den Vermieter einfach ein bisschen ärgern wollen. Also mal im Vertrag nachsehen. Aber auf jeden Fall trotzdem die Forderungen gegen den Vermieter stellen, der kann ja dann ablehnen, kann aber dann wenigstens seinerseits Forderungen beim Vormieter geltend machen. Kann man nur hoffen, dass er dann nicht auch gleich Deine Sachen in den Hof transportiert, weil Du Forderungen stellst.....
Der Vermieter kann nur den Teil der Kaution einbehalten, der evtl. als Nachzahlung erwartet werden kann. Betriebskosten fallen an, egal ob Du gewohnt hast, oder nicht. Die verbrauchsabhängigen Kosten fallen natürlich niedriger aus, aber einen Anteil an den Grundkosten wird es auch da geben. War die Kaution drei Kaltmieten ? Dann fordere ihn zur Rückzahlung von 2 kaltmieten auf. Zustellung per Boten zählt vor Gericht. Der Bote muss natürlich den Inhalt kennen und bezeugen, dass er oder Du es am... um .... eingeworfen habt. Außerdem: ein gerichtliches Schreiben( z.B. Mahnbescheid) könnte er nicht ablehnen, dass wird von Amts wegen zugestellt, ob er will oder nicht. Aber dazu sollte es nicht kommen, möglichst. Und bitte: nicht immer die Tips mit dem Mieterverein, wenn fachliche Hilfe dann einen passenden Rechtsanwalt. Eine einfache Beratung kostet da auch nicht die Welt ist aber hundertmal besser !
Sollte es jedoch eine PAUSCHALE Nebenkostenzahlung gewesen sein, dann gibt es keine Abrechnung, aber ich nehme an es wird eine Vorauszahlung gewesen sein ?
ist ja alles sehr schön, aber durch eine Mietminderung kann man auch nicht besser schlafen ! Und letztlich: Ihr kennt Euch ja alle offensichtlich im Mietrecht aus. Auf dem Papier hat der Vermieter zwar auf Einhaltung der Hausordnung zu achten, aber in der Praxis, vor dem Gericht, sieht das ganz anders aus. Könnt ja mal versuchen so eine Mieterin zu kündigen, da würdet ihr Euch wundern...... Vielleicht machen mal alle betroffenen Mieter ein Protokoll mit ganz genauen Zeitangaben über die Ruhestörung und erfolgte Polizeieinsätze usw., sonst gibt`s ohnehin gar keine Chance.
Nur mal so zu den Kosten. Eine laufende Toilettenspülung ( DRuckspüler) hat Kosten von 11000 € in 12 Monaten verursacht. Berechnet, wenn 15 % des Wassers durchlaufen.....Das geht ganz schnell.
schnelles Räumen ist angesagt !
Mietminderung androhen auf jeden fall richtig, aber niemals 50 % !!!!! Außerdem nicht nur selbst ein Lärmprotokoll führen, sondern unbedingt alle Nachbarn und Mitmieter mit unterzeichnen lassen. Es ist für einen Vermieter sehr schwer solche Mieter aus der Wohnung zu bekommen. Einfach mal drei Abmahnungen reicht da längst nicht aus. Und das gerichtl. Verfahren dauert dann sowieos noch einige Monate.....
Obelhicks hat völlig Recht. Es gibt ein Sonderkündigungsrecht im Zweifamilienhaus wonach ohne Grund gekündigt werden kann. Insofern ist ein Dauermietvertrag gar nicht sinnvoll, jedenfalls bringt er keine Vorteile.
Hallo, ehrlich gesagt kann ich die Frage nicht beantworten, aber ich habe dasselbe Problem und wüßte gerne ob es inszwischen gelungen ist die farbe aufzufrischen. Wenn ja, wäre ich für den Tip sehr dankbar.