Betrug: Gutscheincode auf Ebay Kleinanzeigen verkauft - Paypal Rückforderung?

Hallo,

diese Fälle gab es anscheinend bereits öfter. Ganz kurz meine Situation:

Ich habe einen Gutscheincode bei ebay Kleinanzeigen eingestellt und verkauft (Chatverlauf vorhanden). Das Geld erhielt ich via Paypal (Freunde, Bekannte, also ohne Käuferschutz), daraufhin sendete ich die Codes per Ebay-Chat ab. Nun erhielt ich eine Rückforderung vom Käufer, da sein Konto angeblich gehackt wurde und er nie etwas gekauft hat. Paypal gab ihm Recht und belastet mein Konto mit dem Geld.

Meine Frage: Hätte der Käufer eine Zahlung mit Käuferschutz (geschäftliche Zahlung) durchgeführt, hätte er ja einfach behaupten können, die Codes seien falsch und nicht gültig gewesen. Dann hätte er sicherlich das Geld ebenfalls zurückbekommen. Und sollte das Konto WIRKLICH gehackt worden sein, dann zahle ich doch nicht für die Dummheit des Käufers??

Laut Paypal-Kundensupport hätte ich als Verkäufer auch einen Verkäuferschutz gehabt, wenn eine geschäftliche Zahlung durchgeführt worden wäre. Dann hätte ich mich gegen fremdautorisierte Zahlungen geschützt und das Geld behalten dürfen. Das beißt sich aber mit der oben genannten Masche, die der Käufer dann durchgezogen hätte.

Wie soll ich mich jetzt verhalten? Ich sehe es absolut nicht ein, den Käufer damit durchkommen zu lassen.

Danke für eure Meinungen!

Betrug, Recht, Kleinanzeigen, betrugsfall, Gutscheincode

Abmahnung - Schalke Tickets bei ebay Kleinanzeigen angeboten aber nicht verkauft?

Ich habe für ein Schalke - Spiel Tickets bei ebay Kleinanzeigen eingestellt. Das Spiel habe ich zwar besucht, zwei weitere Tickets, die wir erst einmal auf Verdacht gekauft haben, wurden allerdings doch nicht mehr benötigt und deshalb sollten diese verkauft werden. Dabei gebe ich auch offen zu, einen höheren Preis versucht habe zu erzielen. Dies schien mir aufgrund anderer Angebote im Netz zum einen ohne Probleme möglich, zum anderen war mir absolut nicht klar, dass dies untersagt ist. Sonst hätte ich das bestimmt nicht öffentlich bei ebay Kleinanzeigen reingestellt, wo ja auch meine Kontaktdaten alle öffentlich zu sehen sind.

Ich bekam dann eine Nachricht vom Ordnungsamt Gelsenkirchen, mit der Aufklärung der rechtlichen Lage. Habe geantwortet, dass mir das so nicht bewusst war und habe das Angebot SOFORT gelöscht und über ebay oder ebay Kleinanzeigen auch nicht verkauft !

Wie gehe ich nun mit der Abmahnung und der darin geforderten Strafe von 250 € um? Außerdem soll ich eine Unterlassungserklärung unterschreiben. Habe gelesen, man solle beides einfach ignorieren. Dann werde ich aber auch nie wieder Karten für Schalke bestellen können. Das zu bezahlen, sehe ich aber auch nicht ein.

Habe nur Forenbeiträge aus den letzten Jahren dazu gefunden, daher diese Neueröffnung. Vielen Dank für eure Ratschläge :-)

Abmahnung, Kleinanzeigen, Abzocker, Rechtschreibung, Ticket, Verkauf
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