alles kostet^^ eine Testamentseröffnung hat bis 30.7.2013 mindestens 10 euro gekostet es gibt eine Kostenaufstellung das dieser Gebührensatz mit dem geerbten Vermögen steigt..also bei 10 euro bei bis zu 1000 euro erbe bei 5000 waren es dann 27 euro Gebühr usw.....desshalb die Forderung einer Vermögensaufstellung danach wird die Gebühr berechnet die der/die Erben zu zahlen haben. Seit 1.8.2013 wollen die nun mindestens 100 euro.....hab heute die rechnung bekommen....tja das nennt man inflation :(

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klar ist das möglich

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der Umgang ist terminlich geregelt, daran muss die ex sich halten...finanzieren braucht sie ihn nicht. sie ist also im recht

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Umgangsrecht kurz nach der Trennung

Hallo zusammen,

ich bitte euch um Hilfe weil ich langsam nicht mehr weiter weiss, Ich bin Vater eines fast 2 jährigen Jungen. Seine Mutter und ich haben uns vor knapp 2 Monaten getrennt. Die Trennung verlief friedlich und einvernehmlich. Wir hatten uns geeinigt alle Umgangsrechte, Unterhaltsansprüche sowie das Sorgerecht nur mithilfe des Jugenamtes zu klären und diese Belange nicht vor Gericht zu tragen. Aus unserer gemeinsamen Wohnung ist Sie und mein Sohn vor ca. 1 1/2 Monaten ausgezogen ich habe mir selbst eine neue Wohnung 3- Zimmer Wohnung besorgt in der ich ein Kinderzimmer sowie alles notwendige für meinen Kleinen eingerichtet habe. Im vergangen Monat war er grösstenteils bei Ihr da er sich an sein neues zuhause - Umgebung bei Ihr gewöhnen sollte. Für den weiteren Verlauf einigten wir uns so das er ca. 40% seiner Zeit bei mir und 60% der Zeit bei Ihr ist. Geplant war sich die Unterhaltsansprüche vom Jugenamt ausrechnen zu lassen und dann auf unsere spezielle Regelung anzuwenden. Jetzt ist es leider so das Sie sich doch einen Anwalt genommen hat der mir mit einer Unterhaltklage droht wenn ich nicht sofort mit den Zahlungen beginne. Viel schlimmer ist alledings noch das sie sich nicht an unsere Besprochenen Umgangszeiten hält sondern meine Zeit mit meinem immer weiter einkürzen will.

Ich weiss jetzt nicht wie ich mich verhalten soll da Sie offensichtlich nicht kompromissbereit ist.

Soll ich mir meinerseits einen Anwalt besorgen? Darf Sie entscheiden wann ich meine Sohn sehen darf?

PS: Das Sorgerecht liegt im Moment noch bei Ihr, zu der Zeit der Geburt meines Sohnes musttze ich noch viel im Ausland arbeiten. Nach der Geburt meines Sohnes habe ich diesen Job gekündigt und arbeite jetzt wider in seiner Heimatstadt, in einem guten Job mit flexiblen Arbeitszeiten. Das geteilte Sorgerecht beim Jugendamt zu beantragen hat die Kindesmutter verneint. Ich habe vor den Antrag auf geteiltes Sorgerecht beim Familiengericht einzureichen.

Vielen Dank im Vorraus für eure Hilfe

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ob du das sorgerecht hast oder nicht ist für das Umgangsrecht egal. das steht dir und dem kind zu und zwar ist es nach alter des kindes gestaffelt. das Jugendamt hat da nähere info drüber. sorgerecht gemeinsam kannste immer noch auch gegen den willen der Mutter....hat aber nix mit Umgang oder aufendhaltsbestimmung zu tun....

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hört sich an als ob er zweigleistig fährt....ich würde mir ne flasche wein nehmen an besagtem abend hinfahren...und sagen hallo ihr...nun können wir das beim glas wein klären....dann weiste direkt bescheid^^

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das dürfen die nicht.....mitarbeiter anzeigen wegen hausfriedensbruch

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Generell gilt Kinderlärm nicht unbedingt als Ruhestörung, da hier ein besonderes Gebot der Toleranz erforderlich ist. So muss man als Nachbar auch Kinderlärm gewissermaßen in der Mittagszeit tolerieren bzw. ertragen. ob auch nach 23.00 kommt glaube ich auf das alter an

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jugendstrafen sind nur vorbelastungen und werden nach 3 jahren gelöscht

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überlass das deiner schwester

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naja es gibt ja auch Männer die kein oder nur wenig bock auf sex haben....so findet jeder Topf nen Deckel

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sag einfach NEIN....ausserdem finde ich das 16 bissel früh zum heiraten ist.

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mir hilft Dill gegen schluckauf

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