Besser so.
Soll es jetzt verboten sein, Exhibitionisten fotografisch festzuhalten?
Zudem:
Strafgesetzbuch (StGB) § 201a Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch BildaufnahmenSiehe https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__201a.html