Du scheinst ein grundsätzliches Verständnisproblem mit der Gewinnermittlung bei buchführenden Unternehmen zu haben. Die Gewinnermittlung erfolgt hier über einen sogenannten Betriebsvermögensvergleich, d.h. das betriebliche Vermögen wird jeweils zum Geschäftsjahresende bewertet und dann mit dem Vermögen des Vorjahres verglichen. Die Differenz ist der Gewinn oder der Verlust des Geschäftsjahres. Ermittelt wird dies in der Gewinn- und Verlustrechnung auf einem genauso benannten Konto. Der Kauf eines Wirtschaftsgutes beeinflusst demnach das Ergebnis ersteinmal nicht, da hier ja lediglich das Vermögen vom Bankkonto auf das Anlagekonto (z.B. Maschinen) verschoben wird. Nun verliert natürlich die Investition (Maschine) jährlich an Wert . Dieser Wertverlust wird buchhalterisch über die Abschreibung erfasst. Der Wert des Maschinenkontos nimmt ab und im Gegenzug wird der Posten Abschreibunt in der G+V Rechnung als Aufwand (Verlust) erfasst. Dem gegenüber stehen deine Erlöse. Hier steigt dein Bankkonto. Dieser Vorgang wird in der G+V-Rechnung über das Erlöskonto als Ertrag (Gewinn) erfasst. Der Saldo des G+V-Kontos zeigt also die eingangs angesprochene Differenz zwischen den Betriebsvermögen zum Jahresbeginn und Jahresende. Diese Differenz kann nun ausgeschüttet werden oder als Eigenkapital im Unternehmen belassen werden. Das war jetzt alles stark vereinfacht aber ich hoffe so dargestellt, dass du die Grundsätze verstehst.
Hallo,
die Antwort von smssan ist die Richtige!
Umsatzerlöse werden nie direkt über die Bestandskonten gebucht sondern immer über ein Erlöskonto! Das Konto fertige Erzeugnisse wird über eine entsprechende Gestehungskostenbuchung angesprochen. Diese wurde hier aber nicht abgefragt.
Hallo,ich geh mal davon aus, dass du die Ware aus einem EU-Land bezogen hast und du selber Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes bist und eine Umsatzsteuererklärung abgibst. Der Kauf und die Lieferung stellen dann einen innergemeinschaftlichen Erwerb dar, der in der Umsatzsteuererklärung (Anlage UR Seite 1 Zeile 9) zu erklären ist. Den Steuerbetrag kannst du im Gegenzug als Vorsteuer (UST-Erklärung Seite 3 Zeile 63) geltend machen. Das Ganze musst du selbstverständlich auch buchen (Erwerbssteuer- und Vorsteuerkonto). Im Übrigen schließe ich mich dem Ratschlag von fichtelgeb an. Such dir ein Buchhaltungsbüro und lass dir das machen. Die sind nicht teuer und haben Ahnung von der Sache.
Wie hast du denn die erhaltene Anzahlung gebucht? So wie du das beschreibst vermutlich nur als reinen Geldeingang ohne Mehrwertsteuerbuchung. In diesem Falle ziehst du den erhaltenen Anzahlungsbetrag einfach von deinem Bruttowert auf der Rechnung ab. Die Rechung sieht in diesem Falle so aus:
Nettobetrag: 1.000,00 EUR
MWSt. 19% : 190,00 EUR
Bruttobetrag: 1.190,00 EUR
davon als Anzahlung erhalten: 200,00 EUR
noch zu überweisen: 980,00 EUR
Die einzeln gekauften Elemente eines Autos stellen nach dem Zusammenbau eindeutig ein einheitlich Ganzes dar und sind deshalb auch so zu bewerten, sprich keine GWGs. Eine externe Festplatte zeichnet sich im Gegensatz zu einer internen Festplatte m.E. aber gerade dadurch aus, dass sie keine einheitliches Ganzes mit einem einzelnen anderen Wirtschaftsgut in Erscheinung tritt. Die Behandlung als GWG scheint mir daher durchaus nicht abwegig. Hierzu vielleicht auch der Text aus der EStR R40(1)S.5 : Auch Wirtschaftsgüter, die nach ihrer betrieblichen Zweckbestimmung nur mit anderen Wirtschaftsgütern genutzt werden können, sind selbständig nutzungsfähig, wenn sie nicht in einen Nutzungszusammenhang eingefügt sind, so daß die zusammen nutzbaren Wirtschaftsgüter des Betriebs nach außen nicht als ein einheitliches Ganzes in Erscheinung treten (Bestecke, Schallplatten, Tonbandkassetten, Trivialprogramme, Videokassetten).
Prinzipiell kannst du natürlich mehrere Rechnungssteller auf einem Kreditorenkonto buchen, die Frage ist allerdings, ob deine Software eine solche Möglichkeit bietet. Du hast leider nicht geschrieben mit was du arbeitest. In SAP können beispielsweise sogenannte CPD-Konten angelegt werden über die unterschiedlichste Empfänger gebucht werden. Dabei sollte aber, unabhängig vom System, immer darauf geachtet werden, dass entsprechende Felder vorhanden sind über die solche Konten auch auswertbar sind.