Wenn du da alles reinpacken willst und auch die Möbel deiner Mutter drin bleiben, dann muss das Zimmer aber mindestens 20 qm haben, sonst wird es eng mit deinen Wünschen. Kannst du auf das Bett verzichten oder die Couch? Für die Ausdrucke deiner Freunde hätte ich eine Idee: Bilder mit kleinen Schmuckklammern an einem bunten Nylonseil befestigen und das Seil von einer Seite der Wand zur anderen z. B. über dem Bett oder der Couch spannen wie eine Girlande, dann könntest du die Bilder bei Bedarf auch austauschen. Auf alle Fälle solltest du -wenn du weder auf Bett noch auf Couch verzichten willst, schauen, ob nicht das Bett ganz der Länge nach an eine Wand stellen kannst, damit du in der Mitte Platz bekommt für deinen Tisch und den Sitzsack, der Fernseher müsst zwangsläufig an eine Wand gegenüber des Bettes und der Couch, sonst kannst du nicht von beiden Fernsehen schauen. Also ich wünsch die viel Spaß beim Dekorieren und lass dir Zeit dabei, sonst fängst du nächste Woche von Neuem an, weil du feststellst dass nicht alles optimal ist.
das weiß ich zwar nicht, aber eigentlich sind die ja ganz freundlich und wenn man da anfragt, bekommt man das auch bestimmt gesagt.
Schonend geht gar nicht, man kann so etwas nur äußerst direkt ansprechen, damit der gewünschte Erfolg, also das Nichtschmatzen, eintritt. Also allen Mut zusammen nehmen und beim nächsten Mal sagen: Könntet ihr bitte beim Essen nicht so schmatzen, das verdirbt mir den Appetit oder noch etwas freundlicher "Macht bitte beim Kauen den Mund zu, ihr schmatzt." Das ist jedenfalls besser und höflicher formuliert, als meine Vorgänger das gemacht haben.
Balea ist zum einen so billig, weil hier keine Entwicklungskosten mehr anfallen und keine oder geringe Kosten für Werbung anfallen. Unter der Bezeichnung Balea werden die Eigenmarken vertrieben, Hersteller ist jedoch oft eine "Marke", wie z. B. auch bei den Aldi-Produkten
Ob es Bücher, Videos oder Dokus dafür gibt, weiß ich nicht. Aber die Welt mit Kinderaugen zu sehen halte ich nicht für schlecht und ich denke auch nicht, dass es irgendwelche Nachteile hat. Was ist daran so schlecht, trotz schlechter Erfahrungen, mit offenen Augen durch die Welt zu gehen, Dinge und Menschen zu sehen und kennen zu lernen. Nach einer schlechten Erfahrung müssen wir uns nicht in uns selbst verkriechen und denken, Welt lass mich in Ruhe, du hast mich enttäuscht. Denn wenn wir uns -trotz schlechter Erfahrungen- die kindliche Neugier bewahren, werden wir auch wieder die schönen Dinge der Welt sehen und können zufrieden durch unser Leben gehen. Argwohn und Missgunst gibt es genug in unserer Welt. Ich für meinen Teil habe beschlossen, die Welt mit den Augen meiner Tochter -jetzt neun Jahre alt- zu sehen, die jeden Tag etwas Neues entdeckt, mir zeigt und mich auch manchmal damit sprachlos werden lässt, weil ich erkenne, dass ich so auch mal war als Kind und es jetzt auch mit meiner Tochter zusammen gerne wieder bin.
Zum einen ist es so, dass der Betrag von der nächsten Zahlung in Abzug gebracht wird. Dies ist eine Sanktion, weil Sie nicht erschienen sind. Sie hätten sich vor dem Termin melden müssen und entschuldigen müssen, dass sie wegen eines Praktikas nicht kommen können und dann einen anderen Termin machen. Gleichwohl würde ich an Ihrer Stelle versuchen, diesen Bescheid rückgängig zu machen und dem Amt nachträglich eine Bescheinigung vorlegen, dass sie an einem Praktika teilgenommen haben und erklären, dass dies der Grund für ihr Nichterscheinen war, manchmal führt das dazu, dass ein solcher Bescheid dann wieder aufgehoben wird. Allerdings sollten sie nicht solange damit warten, ich glaube da gibt es Fristen, die müssten eigentlich auf dem Schreiben darauf stehen. Noch zu dem Satz "Die Aufrechnung ....." Die Angestellte, die Ihnen dieses Schreiben schickt, urteilt nicht über sie, sie beurteilt einen Sachverhalt anhand der ihr vorgelegten Unterlagen, aus denen kein Grund ersichtlich war, weshalb Sie nicht erschienen sind. Diese Dame ist nicht informiert über den Umstand, dass Sie Praktika machen müssen, wusste vielleicht nicht Mal, dass sie an einer Maßnahme teilnehmen. Also mein Rat, unbedingt Kontakt aufnehmen, Sache erklären und Unterlagen vorlegen. Viel Glück.
Wenn der Nachbar trotz deiner Bitte nicht damit aufhört und deine Tochter dadurch stark belästigt wird, weil der Geruch überall ist, dann hilft nur der Vermieter, der kann eine Abmahnung verfassen. Im schlimmsten Fall, wenn das auch nichts nutzt, bleibt nur der Auszug. Vielleicht ist der Konsum nicht strafbar, trotzdem könnte man die Polizei benachrichtigen, wenn es ganz extrem ist. Dies würde jedoch die Situation mit den Nachbarn nicht unbedingt verbessern.
Der Ausgleich über die Steuererklärung ist logischerweise erst im nächsten Jahr möglich. Ob und inwieweit sich ein zeitweiliger Wechsel der Steuerklasse wirklich lohnt, wäre zu klären. Allerdings sollte bedacht werden, dass ja der Arbeitsplatz nur befristet ist und ständig hin und her wechseln darf man glaube ich auch nicht.
diese Frage zu beantworten ist nicht einfach. Du schreibst nicht wie alt du und deine Schwester bist auch nicht wie lange deine Eltern schon verheiratet sind. Oftmals fehlt den Betroffenen einfach der Mut, ein auch für sie selbst belastende Situation zu klären. Viele Eltern denken einfach sie könnten Kindern eine Trennung nicht zumuten und übersehen dabei, dass ein Zusammenbleiben auf Biegen und Brechen den Kindern erst recht nicht gut tut. Wenn es bei dir weder Oma, Opa oder Tante gibt, die dir da vielleicht helfen könnten, versuche es doch mal so: Wenn in deiner Stadt eine Beratungsstelle der Caritas oder Diakonie ist gehe hin, da gibt es Broschüren zum Thema Eheberatung, Paarprobleme. Nimm eine solche Broschüre und legen Sie deinen Eltern auf den Tisch. Das ist zwar wie der berühmte "Wink mit dem Zaunpfahl", aber vielleicht hilft es und deine Eltern erkennen, dass sie da dringend etwas machen müssen. Im Übrigen ist die Beratungsstelle nicht nur was für Erwachsene, sondern da gibt es auch Beratung für Kinder (bei Bedarf). Wünsche Dir viel Glück und Durchhaltevermögen bei dem, was du noch vorhast.
Deine Frage kann dir ganz sicher das Standesamt beantworten, also unter welchen Voraussetzungen eine Änderung des Nachnamens möglich wäre. Auch ein auf Namensrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann dir da sicher weiterhelfen. Es dürfte vermutlich vor allen Dingen darauf ankommen, welche konkreten Gründe zu deinem Wunsch geführt haben. Ich denke aber schon, dass du die Änderung durchbekommst, wenn du hartnäckig genug bist und vielleicht -wie schon beim Vornamen- psychische Gründe vorliegen
Das Führungszeugnis kann entweder eine Behörde oder der Betroffene selbst einholen für einen Verstorbenen werden keine Führungszeugnisse ausgestellt.
Die Angst bestimmt dein Leben und nicht Du und dass ist es was dich daran hindert, dein Ding zu machen, wie du es nennst. Das ist ein Teufelskreis, den du durchbrechen solltest oder zumindest versuchen solltest zu durchbrechen. Was könntest du vergessen und damit jemanden enttäuschen oder war so was schon mal da? Falsche Entscheidungen zu treffen gehört zum Leben dazu, niemand ist perfekt und wir machen alle irgendwann mal auch Fehler. Nur aus den Fehlern können wir lernen, es das nächste Mal besser zu machen. Du setzt dich mit deinem Wunschdenken es Allen und Jedem recht machen zu wollen selbst so stark unter Druck, dass du vermutlich gar nicht merkst, dass die Anderen - wer auch immer die nach deiner Meinung sind - es gar nicht so genau nehmen. Beleuchte mal deine Familie, deinen Freundeskreis - sind dort alle perfekt, macht da niemand Fehler, vergisst nicht manchmal jemand was, wofür er sich zwar entschuldigt, aber das ist doch kein Beinbruch. Warum gestehst du dir nicht die gleichen "Schwächen" zu, wie die Anderen haben und die ihrerseits mit Sicherheit auch dir Schwächen zugestehen, wenn du das zulässt. Denk mal darüber nach, ob nicht du selbst der Auslöser für diese Angst bist, weil du etwas annimmst, was gar nicht vorhanden ist und dementsprechend auch nur von dir ganz allein geändert werden kann. Noch ein Tipp lass nicht die Angst dein Leben bestimmen, sondern bestimme du über dein Leben und zwar ohne wenn und aber und ohne Zaudern. Natürlich nicht kopflos, sondern in manchen Dingen durchaus mit Bedacht aber nicht mit Angst. Und gegen das Vergessen von Terminen hilft ein Terminkalender, wahlweise Handy o. ä.
Also darauf gibt es wohl keine absolute Antwort, das ist zum einen eine Frage der Einstellung zu den einzelen Wohnungen bzw. Häusern und zum anderen ja wohl auch eine Frage des Geldes. Wenn ich das Geld hätte, würde ich ein freistehendes Haus wählen, da ich nur begrenzte Mittel habe, lebe ich halt zur Miete und mache es mir da so schön wie es eben geht. Du siehst, egal wo man wohnt, man muss nur das Beste daraus machen, dann wohnt man da auch am Besten.
Schau nach vorne, nicht zurück. Neuer Tag bringt neues Glück.
Also ganz ehrlich, keine gute Idee, dass ist Betrug und kann zum Ausschluss aus der Schule führen, denn auch eineiige Zwillinge haben unterschiedliche Handschriften, wenn manchmal auch nur minimal, aber deinem Lehrer würde das sofort auffallen, außerdem sagst du selbst, dass du nicht die "Leuchte" in Mathe bist, so dass das dann auch auffallen wird, wenn du plötzlich wesentlich besser wärst. Lass es sein ist mein Rat an dich.
Wie du schon festgestellt hast, kann dir niemand die Entscheidung abnehmen. Du hast leider nicht geschrieben, wie alt du bist, aber sage es so vor Gericht wie es jetzt in dir aussieht. Es zwingt dich niemand dich zu entscheiden, du musst dich nicht entscheiden, ihr werdet nur gefragt. Das Gericht wird diese Entscheidung machen und zwar so, dass es für dich und deine Schwestern gut ist. Ungeachtet dessen, finde ich eine Fahrzeit von einer Stunde für nicht soviel, um mal seine Oma oder Mama auch außerhalb der Zeit zu besuchen. Wenn es also dein Wunsch ist, sie zu sehen, dann kannst du das ruhig auch mal so deinem Vater oder deiner Mutter sagen. Dass du beide Eltern magst ist gut und soll auch so bleiben, also mach dir keinen Kopf mehr wegen dem Termin beim Gericht. Es ist wirklich nicht schlimm und du musst dich nicht entscheiden, wie oben bereits gesagt. Wünsche dir viel Glück.
Das hört sich alles sehr traurig an. Aber du bist 23 warum änderst du nicht die Situation und lebst dein eigenes Leben. Du musst ja nicht gleich den Kontakt zu deinen Eltern abbrechen, aber ein bisschen räumliche Distanz hilft ja schon manchmal. Du sagst du bis Christ und glaubst an Gott und liest in der Bibel. Darin steht aber auch, man soll seinen Nächsten achten wie sich selbst. Hier habe ich aber nicht den Eindruck, dass du Andere achtest und dass du auch nicht dich selbst achtest. Warum denkst du, dass dich andere hintergehen könnten. Ist es vielleicht, weil du sie auch hintergehen würdest! Sich zu verkriechen und zu verschließen, ist nicht die Lösung. Nur wenn wir offen und mit Vertrauen auf andere zugehen, können wir Offenheit und Vertrauen auch von diesen erwarten. Wir können auch nicht immer von anderen erwarten, dass uns geholfen wird, manchmal müssen wir selbst aktiv werden, damit sich die Situation ändert und ich glaube in deinem Fall ist es dringender denn ja, dass du aktiv wirst und dich nicht weiter hinter der Scheinheiligkeit einer armen, verlassenen und unverstandenen Seele versteckst.
Eine beschwerdefähige Verfügung ist eine Verfügung gegen die das Rechtsmittel der Beschwerde zulässig ist. Hierfür gibt es eine Frist, in der Regel zwei Wochen.
Wie kommt ein LP ins Katzenauge? Wenn du Glück hast, dann ist es nur eine kleine Reizung, lasse es vom Tierarzt überprüfen und schmeiß das Teil ganz weit weg. Mit sowas spielt man nicht mit seinem Tier.
Wenn Anton und Ludwig wegfallen, wir wäre es denn mit Josef oder Kaspar, Bernhard, Bernd oder Lothar, aber auch Christian, Michael oder Max fände ich ganz schön. Vielleicht war ja was dabei, viel Glück und Freude mit dem neuen Erdenbürger.