WENN keine Probezeit besteht UND WENN das Arbeitsverhältnis nicht schon seit über zwei Jahren besteht, kann mit einer Frist von vier Wochen zum 15. eines Monats oder zum Monatsende gekündigt werden (§ 622 BGB). Zum Beispiel müsste dann am 2.11. die Kündigung zum 30.11.2010 beim Arbeitgeber sein.

Wie gesagt, "wenn, wäre, müsste", wir kennen den genauen Arbeitsvertrag und die Umstände nicht :)

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gib dein Abitur an

Auf alle Fälle würde ich nicht bei der Dauer des Auslandsaufenthaltes irgendwelche Geschichten erfinden...

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Bis 31.12.2013 musst Du noch bangen ;)

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Ich würde mich wahrscheinlich an die untere Wasserbehörde wenden. Näheres findet sich im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes sowie in den Wassergesetzen der Länder.

Es gibt auch ein Wasserbuch (ähnlich wie ein Grundbuch), in welches Wasserrechte eingetragen werden.

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Der Verkäufer kann Dir unter bestimmten Umständen nur die Kosten für die Rücksendung (von Dir zurück zum Händler) auferlegen. Dies geht aber nur, wenn die Ware unter nicht teurer als 40,00 € war. War, wie bei Dir, die Ware teurer als 40,00 €, können Dir die Rücksendekosten nur auferlegt werden, wenn Du die Ware noch nicht bezahlt hast. Bei Ebay nehme ich an, Du hast schon bezahlt...

Die Kosten für die HINsendung zu Dir muss der Verkäufer in jedem Fall tragen.

Alles klar?

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Keine Sorge, ohne Bluttest wird da nichts nachkommen.

Aber noch ein Tipp am Rande: Auch wenn immer die Rede von der 0,5-Promille-Grenze ist, kannst du schon ab 0,3 Promille auf die Glocke bekommen, wenn Dir ein Fahrfehler unterläuft (ausreichend ist da schon das Überfahren eines Stop-Schildes).

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Wenn tatsächlich nach RVG abgerechnet wurde, wundert mich die Gebühr für das Erstgespräch... Wenn sie eine 1,8 Geschäftsgebühr verlangt, bedeutet dies, dass es eine überdurchschnittlich aufwändige Angelegenheit war, was Dritte natürlich immer schlecht beurteilen können. Eine durchschnittliche Angelegenheit wird mit einer 1,3 Geschäftsgebühr berechnet.

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Oha, das fängt ja gut an mit der Nachbarschaft...

Wenn nichts im Grundbuch steht, dürfte der Vergleich für Dich nicht bindend sein. Allerdings würde ich mich fragen, wie es zu einem gerichtlichen Vergleich gekommen ist. Nicht, dass da noch alte Grenzstreitigkeiten schlummern. Vielleicht nochmal bei dem Vorbesitzer nachfragen und auch mal den gerichtlichen Vergleich zeigen lassen.

Viel Erfolg

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