§46 OWiG Bußgeldverfahren eingestellt.
Guten Abend zusammen.
Ich wurde am 15.10 geblitzt. Habe dann den Bußgeldbescheid etc. bekommen und meinem Anwalt gegeben. Der hat die Ermittlungsakte angefordert und jetzt habe ich diesen Brief bekommen:
Sehr geehrter Herr *
das wegen der Handlung am 15.10.2014 um 9:12 Uhr in 12345 Musterstadt, Mußterstraße 123 gegen Sie aös Führer des PKW AB-CD 123 eingeleitete Ordnugswidrigkeitenverfahren stellen wir gemäß § 46 des Gesetztes für Ordnungswidrigkeiten in Verbindung mit § 170 Strafprozessordnung auf Kosten der Verwaltungsbehörden ein. Ihre eigenen Kosten haben Sie jedoch selbst zu tragen.
Mit freundlichen Grüßen
Mußterbeamt/in
Was bedeutet dieses schreiben jetzt genau, wenn der Halter nicht der Fahrer war??
Was bedeutet § 46 auf "Deutsch"? Und welchen Zusammenhang hat er mit § 170 Strafprozessordnung?
Bitte helft mir! :)
Danke im Voraus :)