Generell gibt's keine Verplichtung dazu und wie lang ich mich als Anfänger kennzeichne,ich empfehle die die ersten Monate das zu probieren und selbstkritisch mich zu beobachten und dann die Kennzeichnung zu entfernen.

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Der Bogen ist richtig,das Schild gehört zu der Gruppe der Richtzeichen-also Richtgeschwindigkeit,aber soll auch unter günstigen Fahrbedingungen nicht überschritten werden.

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Es bedeutet von 11-18 Uhr Halten erlaubt-parken nein,ab 18 Uhr mit Parkschein erlaubt- wahrscheinlich will damit über Nacht Dauerparker verhindern.

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Tempomat für längere Strecken sehr angenehm und bringt Sicherheit für das Einhalten von Geschwindigkeitsbegrenzungen.

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Alle nachträglichen Umbauten müssen vom TÜV abgenommen werden und eingetragen werden-sonst erlischt allgem. Betriebserlaubnis und wird geahndet.

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Licht am Tag ist überflüssig

Bei schlechten Sichtverhältnissen Regen,Nebel,Schneefall ist Licht empfehlenswert-allerdings tauchen dann techn. Probleme auf(Dynamo rutscht, erhöhter Kraftaufwand)- Neu-Räder sollten generell über NabenDynamo verfügen-dann Sicherheitsgewinn!

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ich gebe keine Stimme- auf beiden Seiten gibt es schwarze Schafe- mein Rat als Autofahrer der klügere übt Rücksicht-als Autofahrer bist Du bei Konflikten meist der Angeschmierte-sei klug-bleib cool-auch wenns mal schwer fällt!

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Berganfahren können ist wichtiger als Einparken

um ordentlich einparken zu können muß ich häufig zunächst perfekt auch in Steigung anfahren können!

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nein,es haftet der Fahrlehrer- lt. Gesetz ist er der Fahrzeugführer bei der Ausbildungsfahrt.

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Bis 3min. ist ´´Halten`` erst dann beginnt Parken, Ein-und Auusteigen darf man auch in eingeschränkten Halteverbot oder in Haltestellen wenn niemand behindert wird- Einspruch gehen!

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Soweit mir bekannt ist werden Blitzer etwa auf 8-9km/h höher als zulässig eingestellt,also bei erlaubten 30km/h auf 38km/h, anschließend werden 3km/h Toleranz abgezogen-also geblitzt mit 38-3=35km/h- 5km/h zu schnell ergibt in Ortschaft 15 außerhalb 10 Euro Verwarngeld.

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