Ich persönlich würde mich nicht bei so einer Rasse unbedingt für einen Hund aus dem Tierheim entscheiden! Vor allem wenn die Vorgeschichte nicht genau oder gar nicht bekannt ist! Es passieren leider sehr viele Beißunfälle mit Hunden,die falsch oder gar nicht Erzogen worden sind. Und wenn da ein Fehler durch die Vorbesitzer gemacht worden ist oder der Hund mal ne schlechte Erfahrung mit irgend etwas gemacht hat,was ihn im Welpenalter geprägt hat,wirst Du dir die Vorwürfe machen,wenn dieser Hund mal zb. ein Kind anfällt,oder irgendwann mal Durchdreht! Ich würde mir einen Welpen von einem guten Züchter kaufen,der darauf sehr viel Wert legt,wesensfeste Hunde zu Züchten! Die kosten zwar etwas mehr,Du kannst dir dann aber deinen Hund so erziehen,wie Du ihn gerne haben möchtest! Ich spreche aus Erfahrung,da ich einen Pit-Bull habe,den ich mir auch von klein auf vom Züchter gekauft habe.

Viel Glück dabei!

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Eindeutig ist dieses Vermietersache! Die Fugen zwischen den Fliesen werden an einer Stelle undicht gewesen sein,so das dort immer Wasser hinterlaufen konnte während des Duschens! Dadurch ist das dahinterligende Material aufgequollen und drückt nun die Fliesen hoch! Sie werden Euch in kürze von der Wand fallen! So war es bei uns im Bad.Soetwas kann man nicht als Lüftungsfehler nennen! Ich würde die Vermieter deswegen noch mal Schriftlich in Kenntnis über diesen Mangel setzen und eine Frist von ca.14 Tagen bis 3 Wochen setzen um diesen Mangel zu beseitigen! Setzt auch bitte Eure Vermieter in diesem Schreiben sofort dafon in Kenntnis die Miete zu kürzen,wenn der Mangel nicht behoben wird! Ihr könnt auch zur Not einen Gutachter einschalten,wenn der Vermieter nicht mit sich Reden lassen will! Viel Glück!

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Zum ersten Schickt man immer Kündigungsschreiben per Einschreiben mit Rückschein um sicherzugehen,das der Vermieter auch diese bekommen hat! Niemals mit der Post oder Einwurfeinschreiben. Anhand der Quittung für das Einwurfeinschreiben läßt sich wohl nachweisen,das der Brief bei dem Vermieter eingeworfen wurde,der Vermieter kann den Zugang aber bestreiten so wie in ihren Fall! Da der Vermieter aber einen neuen Vertrag mit einem neuen Mieter geschlossen hat,dürften Sie aus dem Vertrag sein! Auch wenn der neue Mieter von dem Vertrag abgesprungen ist! MFG:

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Der Vermieter hat ohne eure Einwilligung nichts in eurer Wohnung verloren.Es seie,es ist ein Notfall zb. Wasserrohrbruch! Dann darf er,wenn Ihr nicht zu Hause seid und für ihm auch nicht zu Erreichen seid mit einem Notschlüssel in eure Wohnung um den Schaden zu beheben. Nur wegen einem auf Kipp stehenden Fenster hat er nicht das Recht dazu. Ihr zahlt ja schließlich Nebenkosten. Ich würde in diesem Fall das Türschloss auswechseln. Der Vermieter darf eure Privatsphäre nicht stören!

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Da wirste wohl die 3 monatige Kündigungsfrist einhalten müssen.So etwas ist kein fristloser Kündigungsgrund!Du kannst zwar Heute schon Ausziehen! Aber deine Miete mußt Du die nächsten 3 Monate weiterzahlen. Du könntest den Vermieter zwar einen Nachmieter vorstellen,den muß der Vermieter aber nicht als Mieter nehmen. Also bleibst Du weiterhin auf die Kosten der Miete hängen. Ich finde es aber etwas Übertrieben,das Du gleich nur weil ein mal die Kripo bei Dir vor der Tür steht und jemanden sucht,der sich warscheinlich bei deinem Nachbarn aufhalten könnte Ausziehen möchtest! Du weißt ja nicht warum der jenige Gesucht wird!

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Wenn ihr einen gemeinsamen Mietvertrag habt,dann könnt ihr auch nur zusammen die Wohnung kündigen. Du könntest ja deinem Mitbewohner vorschlagen,einen Nachmieter vorzustellen. Solltest Du das nicht wollen,wirste wohl die Miete alleine Zahlen müssen.

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Normalerweise muß der Vermieter dafür Sorgen,das ein Warmwasserboiler in der Küche vorhanden ist. Tut er das nicht,würde ich mir auf eigene Kosten einem Boiler kaufen und ihn Einbauen.Bei einem Umzug würde ich diesen aber wieder Ausbauen und mitnehmen. MFG.

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Nein! Im Grundegenommen kann dein Vermieter nicht rückwirkend Stellplatzgebühren von dir Verlangen. Es hat ja keinen schriftlichen Vertrag zwischen dem Vermieter und dir gegeben. Schließlich hat er es ja Geduldet ohne sich an dich zu wenden,das Du den Roller da abgestellt hast. Ich würde aber den Roller dennoch von dem Stellplatz entfernen. In diesem Fall hätte sich die Angelegenheit dann für dich Erledigt!

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Leider müßt Ihr die Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten. Ihr könnt ja versuchen mit dem Vermieter zu Reden. Vielleicht gibt er sich damit Einverstanden,wenn Ihr ihm einen Nachmieter vorstellt und er sich für diesen Entscheiden sollte Euch aus dem bestehenden Mietverhältnis zu Entlassen! Viel Glück!

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Nein! Du mußt deinen Vermieter nicht darüber Informieren,wem Du einen Schlüssel von deiner Wohnung gibst. Wenn Du irgendwann mal Ausziehen solltest,mußt Du dem Vermieter die genaue Anzahl an Schlüsseln,die Du beim Einzug von ihm Ausgehändigt bekommen hast wieder zurückgeben.

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Das ist pure Erpresserei! Dem Vermieter geht es gar nichts an,ob bei Euch eine Hausdurchsuchung stattgefunden hat! Rein Rechtlich kann dein Vermieter nichts dagegen machen!

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Du bist als Vermieter dazu Verplichtet deinem Mieter einen Briefkasten zur Verfügung zu stellen. Auch bei Sammelbriefkästen ist das Postgeheimnis nicht Gewährleistet!

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Normalerweise kann er dir das nicht Verbieten,da Kaninchen Kleintiere und keine Hunde sind! Sobald aber nachweislich durch die Kaninchen Ungeziefer angezogen [Ratten,Mäuse] wird kann der Vermieter verlangen,das Ihr die Tiere abgebt oder sie in die Wohnung holen müßt.

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Wenn Du die Wanne beschädigt hast,dann mußt Du für die Kosten aufkommen. Bzw. deine Haftpflichtversicherung! Wenn die Wanne schon beim Einzug beschädigt war und Du es den Vermieter schriftlich Mittgeteilt hast,kann er die Kosten nicht auf dich Umlegen.

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Das selbe Problem habe ich auch schon gehabt! Du mußt deinem alten Vermieter schriftlich die Abbuchungserlaubnis Kündigen und eine Durchschrift von dem Schreiben behalten. Kopie genügt! Wenn dann noch mal die Miete von deinem Konto abgebucht wird,gehst Du mit diesem Schreiben zu deiner Bank und läßt das Geld zurückbuchen. Das geht aber nur bis zu 6 Wochen lang! Viel Glück!

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Du mußt bis zum ende deiner Kündigungsfrist die Miete zahlen.

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Natürlich ist der Vermieter für solche Sachen zuständig!Ich würde ihm Schriftlich dafon in Kenntnis setzen und ihm,falls er das Heizungsventil nicht Reparieren läßt mit einer Mietminderung drohen.

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Also ich würde mich an die Arge wenden und meine Forderungen da Geltend machen. Sollten die nicht Zahlen,würde ich einfach die Heizung und Wasser abstellen. Denn wenn ich diese Kosten nicht an die Versorger Bezahle wird mir direckt von den Versorgern der Hahn zugedreht! Und da kann ich die Versorger nicht Verklagen.

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Du darfst das Pocketbike in deinem Keller lagern,so lange keine Kraft und Schmierstoffe darin vorhanden sind! Das heißt,es darf kein Benzin und Öl in den dafür hervorgesehenen Tanks sein. Ich würde sofern das Pocketbike für andere sichtbar ist es in einem Karton packen oder abdecken. Was die mündliche Abmahnung betrifft,die muß Schriftlich erfolgen.

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