Kann ich meinen Urlaub an einen Kollegen übertragen?
Moin,
ich habe mir die Frage gestellt, ob ich als Arbeitnehmer einer Kommune meinen Urlaub an einen anderen Kollegen übertragen darf. Bei uns findet der TVöD Anwendung. Leider werde ich nach Recherchen nicht schlauer. Aus dem TVöD konnte ich vorerst auch keine Regelung dazu finden.
Logisch ist, dass mir der Erholungsurlaub zusteht und von mir genommen werden muss. Nur würde ich gerne wissen, ob das möglich ist und wenn ja, ob die Übertragung an bestimmte Bedingungen geknüpft ist oder ob es sich hierbei um eine reine Nettigkeit des Arbeitgebers handelt, auf die er zustimmen kann, aber nicht muss.
MfG