nein kannst du nciht deine mutter hat das aufenthaltsbestimmungsrecht. auserdem wirst du in ca. 3-5 jahren merken das du damals überreagiert hast

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du sollst die kaugummis ja nicht fressen sondern nur kauen und wieder auspucken. auch wenn die frage gelöscht werden sollte weil sie ja offensichtlich nach hilfe zur selbstverletzung fragt kanni ch nur sagen.

kaugummi mit zimtgeschmack hilft ein wenig wobei das kauen von kaugummi normal nur noch hungriger macht

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er wird dich wenns so weiter geht wahrscheinlich zwangseinweisen lassen

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ich fände es ehrlich gesagt nicht klasse deiner schwester gegenüber. es geht hier nicht nur um dich sondern das deine schwester krank ist und wenn sie wiederkommt will sie bestimmt nicht von jedem schief angeschaut werden.

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wahrscheinlich isst du zu schnell und vll auch zu viel blähendes.

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