Ich zweifel dran, dass das die Staatsanwaltschaft weiter verfolgt... Sofern es sich nicht um systematisches Mobbing handelt. Üblicherweise werden solche Konflikte außergerichtlich mit einem Täter-Opfer-Ausgleich geklärt.

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Personalvermittlung selbst musst du nur ein Gewerbe anmelden... Nicht zu verwechseln mit Zeitarbeit... Schließlich ist bei der Vermittlung der Arbeitnehmer bei dem Gastronomen eingestellt. Allerdings stellt sich dann die Frage: wer zahlt für die Vermittlung? In der Regel werden 2 Monatsgehälter für die Vermittlung nach dem Bestellerprinzip in Rechnung gestellt. Entweder dem Arbeitgeber oder gar Arbeitnehmer.

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Ja, ruf die Eltern an

Klar... im Prinzip möglichst direkt nach dem Unterricht. Mit der Aufsichtspflicht hast du ja auch sicher zu stellen, ob er gut selbstständig heim kommt. Ist dies nicht der Fall, sind die Eltern ohnehin zu informieren. Jede Schule und Turnhalle hat ja in der Regel auch ein krankenzimmer...

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