Ist schon ne Weile her dass die Frage kam, aber ich habe festgestellt (das war das Problem bei mir, BMW E46) dass der Adapter den ich in den Zigarettenanzünder stecke nicht lang genug war; also ich konnte den Adapter nicht tief genug in den Zigarettenanzünder stecken, da der "Kopf" vom Adapter dies verhinderte. Folglich kann die Spitze den Pluspol nicht berühren. Das kannst du überprüfen falls dein Adapter eine Kontroll-Leuchte hat die brennt. Ich habe mir nun einen "extra-langen" Adapter zugelegt. Damit geht's.

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Es gibt Probleme mit den Bildern. Habe sie nun hierhin kopiert:

http://www.toptex-medical.de/Baum/1.jpg

und mit 2.jpg und 3.jpg am Schluss.

Kann leider nicht alle 3 Links hier direkt reinschreiben, angeblich wird die Nachricht dann als "Spam" angesehen.

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Hier nochmals die Bilder.

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Also, soeben habe ich mit der gegnerischen Versicherung telefoniert. Der Haftungsfall ist klar, mich trifft keine Schuld und die gegnerische Versicherung bezahlt meinen Schaden komplett.

Ich danke euch vielmals für die rege Diskussion und die wirklich sehr guten Antworten!

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Ich denke wenn sie (mittels Kabelunterbruch oder so) während des Betriebs auf offentlichen Straßen funktionsunfähig ist, dann wird das kein Problem sein.

Ähnlich wie bei der Unterbodenbeleuchtung von getunten Fahrzeugen. Die ist auch nicht erlaubt auf Straßen, aber auf Privatgelände, Parkplätzen, Autoshows darf man die dann einschalten.

Aber irgendein Gesetz auf das ich verweisen könnte kenne ich leider nicht. :-(

Schönen Tag!

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Ich bin gerade auf die Frage gestoßen. Vielleicht ist das ja noch aktuell oder nützt sonst jemand anderem...

Es gibt eine Datei in die man von Hand Internetseiten die nicht angezeigt werden sollen reinschreiben und somit sperren kann. Bei meinem Cousin haben mal sämtliche google-Seiten (.de .com usw.) nicht funktioniert. Und so haben wir es dann gelöst:

Auf der Festplatte C: den Ordner Windows anklicken. Dann in der nächsten Ebene den Ordner system32 und wieder in der nächsten Ebene den Ordner etc anklicken.

Hier ist eine Datei die heisst hosts -ganz ohne Datei-Endung; einfach nur hosts Darauf doppelt klicken und es öffnet sich ein Fenster. In dem Fenster (evtl. runterscrollen) Notepad anklicken/markieren und auf OK klicken. Die Datei wird nun in einem neuen Fenster geöffnet.

Es stehen nun viele Zeiten da, beginnend mit dem Rautesymbol: # Diese Zeilen kannst du durchlesen, brauchst sie aber nicht sonderlich zu beachten. Interessanter sind die Zeilen unten dran, die kein # mehr vornedran haben.

Wenn du dort in irgendeiner Zeile den Eintrag "spin" siehst, oder facebook, dann die komplette Zeile löschen. Du kannst auch alle Zeilen die keine # haben löschen. Das sind nämlich alles Seiten die gesperrt sind. Wenn die gewünschten Einträge gelöscht sind, dann die Datei schließen und speichern.

Jetzt sollten die Internetseiten wieder verfügbar sein. Evtl. ist ein Neustart des Computers nötig, das weiss ich grad nicht....

Es kann auch sein dass die Seiten irgendwie anders gesperrt sind. Aber das hier ist eine Möglichkeit die evtl. eingesetzt wurde.

Gut Glück!

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Hast du ausreichend geschlafen? Hast du genug getrunken? Bist du sicher dass du nicht schwanger bist...?

Wenn du die drei Fragen oben mit "ja" antworten kannst, dann würde ich mal bei einem Arzt vorbeischauen. :-)

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Wie lauteten die Voraussetzungen um noch den alten Führerschein zu bekommen?

1999 wurde ja bekanntlich der neue und gleichzeitig leistungsschwächere EU-Führerschein eingeführt. (Die Karte.) Ich selbst bin im Januar 1981 geboren, also im Januar 1999 18 Jahre alt geworden. Mit der Fahrschule angefangen habe ich im November/Dezember 1998 weshalb ich die alten Fragebögen und alten Prüfungen gemacht habe. Man hatte mir damals (das Landratsamt tat dies) auf Nachfrage mitgeteilt, dass das Geburtsjahr maßgebend sei ob man noch den alten oder den neuen Führerschein bekäme. Ich habe das so akzeptiert und den neuen Führerschein bekommen, obwohl sämtliche Prüfungen usw. noch nach dem alten Führerschein gemacht wurden. Freunde die 1980 geboren waren und den Führerschein mit mir zusammen gemacht haben, haben noch den alten Führerschein erhalten. Obwohl auch sie genau wie ich im November/Dezember 1998 angefangen und die (Fahr-)Prüfungen nach 1. Januar 1999 gemacht haben. Also gleich wie ich.

Vor kurzem habe ich erfahren, dass auch ich den alten Führerschein noch hätte kriegen müssen, weil ich wie die anderen auch nach dem alten Programm gelernt habe. Maßgebend sei wann man angefangen hat mit dem Führerschein (und nach dem alten Programm lernte) und nicht wann man geboren ist.

Weiss jemand wie die genauen Voraussetzungen damals waren? Also wie in diesem Grenzfall verfahren wurde? Vielleicht weiss jemand wo die Bestimmungen schriftlich festgehalten sind?

Besten Dank! :-)

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Also hier: http://zwoachzig.de/bilder/fuehrerschein.pdf unter Punkt 9 ; Fall 2 ist meine Situation beschrieben:

Fall 2: Antragstellung bis zum 31. Dezember 1998, Erreichen des nach den alten Vorschriften geltenden Mindestalters aber erst nach dem 31. Dezember 1998: Der Antrag auf Erteilung der alten Klasse wird entsprechend der oben abgedruckten Tabelle in einen Antrag auf Erteilung einer neuen Klasse umgedeutet. Ausbildung und Prüfung können bis zum 30. Juni 1999 noch nach altem Recht durchgeführt werden. Heisst wohl: "Alter Führerschein beantragt, neuer Führerschein entsprechend der Tabelle wird ausgestellt."

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Wahrscheinlich ist Bluterguss gemeint. Kommt dann wohl darauf an wo.

Wie du schreibst, der Arzt sagt dass du das Kind verlieren KÖNNTEST. Das heisst es kann passieren - muss es aber nicht. Am besten das machen was der Arzt dir gesagt hat. Also die Zäpfchen nehmen.

Aspirin oder so würde ich nicht nehmen. Das ist blutverdünnend und würde eher nicht dazu beitragen dass dein Bluterguss aufhört/verheilt. Also ruhig bleiben, das Beste hoffen. Und das machen was der Arzt sagt. Also im Moment lieber auch kein Sport...

Viel Glück –und hoffentlich wird es gesundes hübsches und fröhliches Kind!

toi toi toi! Kopf hoch!

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klingt nach sächsisch...

Und "Nu" oder "na nu" heisst: JA.

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Okay, also die Tauchhülse ist nun abgeschraubt. Sie hat einen seitlichen Riss von der die Flüssigkeit entweichen konnte bei Zug am Kabel vom Sensor. Die Anlage wurde zuvor druckfrei gemacht. Und nun kommt eine neue Hülse rein.

Vielen Dank für die Antworten!

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So, Paket ist nun angekommen. Und wegen den paar Minuten mache ich jetzt keine Aufstand... Von daher, alles okay. Und danke für eure Antworten. :-)

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Du kannst ja extra ein Konto eröffnen, das du sofort wieder kündigst sobald das Geld eingegangen ist. Sollten sie statt Geld zu überweisen eine Abbuchungen durchführen (die nicht erlaubt waren), dann kannst du die innerhalb von 4 oder 6 Wochen (ich glaube 6 Wochen stimmt) wieder zurückbuchen lassen.... Lastschriften kann man generell zurückbuchen, kostenlos. Derjenige der abgebucht hat muss dafür aufkommen und wird von der Bank zur Kasse gebeten. Ohne dass du noch was machen musst...

:-)

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Hier das zweite Bild. Bei der vorigen Antwort funktionierte das irgendwie nicht.

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Jetzt habe ich noch ein paar Bilder gemacht. Das scheint irgendwie keine Tauchhülse zu sein. Ich habe die Mutter gelöst und schon hat es leicht am Kabel angefangen zu tropfen. Wenn ich am Kabel gerüttelt und versucht habe es herauszuziehen ist immer mehr Flüssigkeit das Kabel entlang gelaufen. Die Flüssigkeit hat einen gummiartigen Geruch.

@taubenedy - ist das hier wahrscheinlich nur eine kaputte Tauchhülse, oder ist das ein anderes System hier?

Besten Dank für die Antworten!

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Ich habe mal gehört 4 Wochen. Also wenn du eine türkische Simkarte einlegst wird das Handy danach für türkische Simkarten gesperrt. Dies ist um Diebstahl ausländischer Handys zu entgegnen, bzw. billigem Import aus dem Ausland. Du kannst dein Telefon jedoch freischalten lassen. Du brauchst dafür meines Wissens die Rechnung und deinen Pass. Damit gehst du zu deinem türkischen Simkartenprovider (z.B. Türkcell) und lässt es freischalten. Bin mir nicht sicher ob das was kostet, wenn ja, dann nur wenig.

Viel Spaß in der Türkei!

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