Grundsätzlich dürfen Nutztiere wie z. B. Hühner, Hasen, Enten, Gänse und auch Ziegen auf einem privaten Grundstück gehalten werden. Dabei muss aber darauf geachtet werden, dass die Tiere nicht entlaufen können und so Gefahren für die Allgemeinheit entstehen könnten. Auch müssen die einschlägigen Vorschriften über die Nutztierhaltung erfüllt werden. Es ist gesetzlich festgeschrieben, wie viele Tiere auf einer bestimmten Fläche gehalten werden dürfen. Dies kann man beim staatlichen Veterinäramt in Erfahrung bringen. Weiterhin müssen die Ställe und Futterstellen der Tiere sauber gehalten werden. Wer gegen die Richtlinien der Tierhaltung verstößt macht sich strafbar.

m.f.G. aus Ostfranken

...zur Antwort

Der Volkstamm der Franken wurde von den Römern Franci genannt... was soviel bedeutet wie die Kühnen, die Freien. Aus diesem Grund werden Briefe bis in die heutige Zeit frankiert sprich freigemacht! Aus dem gleichen Grund nennen die Schweizer und nannten die Franzosen ihr Geld Franken (Franc). Ausreichend Geldbesitz macht zum Bsp. auch frei!

...zur Antwort