Es kommt darauf an, was im Bebauungsplan oder der Baugenehmigung vorgeschrieben ist. Wenn der Bebauungsplan vorschreibt, dass das Regenwasser auf eigenem Grundstück versickern muss, kann die Gemeinde dich nicht zwingen an den Kanal anzuschließen. Es darf auch keine Gebühr für die Beseitigung des Oberflächenwassers erhoben werden. Siehe Urteil OVG Koblenz Az.: 6 A 11142/05 OVG

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Du kannst gar nicht gearbeitet haben. Der Vertrag lief vom 31.08. 2012 bis zum 30.09.2012 das ist 1Monat., da warst Du krank.Der Arbeitgeber wir froh sein, dass Du weg bist !!!

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Wie schon erwähnt . Du willst bemitleidet werden, oder Du bist ein Spinner der sich wichtig machen will.

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Du willst hier nur bemitleidet werden.

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Wenn der Verpächter des Campingplatzes es erlaubt, kannst du dort Deinen Wohnsitz anmelden.

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Den Fall sofort der Versicherung und der Zulasugsstelle melden.

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Nein !!! Sollte es einen Erben geben, dann wäre er verplichtet auch für die Schulden des Erblassers aufzukommen.

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Du kannst eine Preisminderung verlangen, oder den Wagen zurückgeben. Wenn der Vekäufer nicht darauf eingeht, hilft nur der RA

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Melde Dich mit dem 2. Wohnsitz bei Deiner Freundin an, dann kannst Du die Versicherung so lassen wie bisher.

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Lasse Dir die Rechnung zeigen.Das ist Dein Recht.Der Vermieter ist verpflichtet alle Rechnungendr Nebenkosten vorzulegen

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Ein Fahrtenbuch zu führen, kann nur ein Gericht vorschreiben.

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Mache Deinem Arbeitgeber klar,dass Du für die Kosten aufkommem musst, wenn Du den Termin nicht einhälst.Auf jedenfall darft Du nicht ohneweiteres von der Arbeit fernbleiben.

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Die Grunderwerbsteuer wurde nach dem im Notarvertrag vereinbarten Kosten für das Grunstück und das Gebäude festgesetzt.

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Leider bist Du auf eine Bertrügerfirma reingefallen. Du bekommst keinen Kredit und die 229,00 Euro sind auch verloren.

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Kommt darauf an wo Du wohnst. Versuche es unter KALAYDO.de Ist ei regionales findernet. Dort findost Du fast alles.

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Das Dauerwohnen ist nur in ausgewiesenen Wohngebieten erlaubt.In Sondergebieten (Wochenendhausgebiet,Campingplatz, Schrebergarten) ist nur das Wohnen auf Zeit erlaubt.Selbst wenn Das Gbäude zum Dauerwohnen geeignet ist,maßgeblich ist das Gebiet in dem es steht.Die Gemeinde kann aber eine Sondergenehnigung erteilen. Habe selber die Erfahrung gemacht. Also: Einen 1. festen Wohnsitz nachweisen.

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