Ich habe als EDV-Dienstleister an eine Privatkundin einen refurbished PC verkauft, in den die SSD des vorigen Windows 7 Rechners eingebaut wurde. Die Kundin hat mit der Rechnung #85 den Rechner per Vorkasse am 15.11.18 und den Einbau der SSD per Überweisung am 04.12.18 bezahlt.
Der Virenscanner der Kundin stellte am 25.11. einen Virus fest, ich wurde von der Kundin beauftragt, den Virus zu finden und zu löschen. Die Virensuche am 27.11. dauert über Online-Wartung 6 Stunden - es wurden 3 Viren gefunden und gelöscht, der Virenscanner stellte den Fehler nicht mehr fest.
Ich habe ein genaues Arbeitsprotokoll mit sämtlichen Ergebnissen von über 8 verschiedenen Virenscannern erstellt (22 Seiten)
Die Kundin erhielt die Re #86 i.H.v. 486 € mit dem Arbeitsprotokoll am 30.11.18 - ohne dass darauf ein Zahlungsziel angegeben wurde.
Die Kundin schickte mir am 10.12.18 eine eMail, in der sie ankündigt, die Zahlung der Re #86 zu verweigern, weil sie mit dem Rechner aus Re #85 keinen besseren als den vorigen Rechner erhalten habe (was so nicht stimmt - vorher 4 GB, danach 8 GB, besserer Prozessor, ...) und noch einen Haufen andere (zum Teil völlig absurde und nicht haltbare) Gründe, die sich aber alle auf den Rechner aus #85 bezogen und zu 95% ganz einfach widerlegbar sind.
Weiterhin behauptet die Kundin, die Virensuche hätte viel zu lange gedauert und ein Bekannter hätte ihr nach dem Virenlöschen in 2 Stunden Windows 10 installiert und damit wäre der Virus ja auch weg.
Ich hätte Windows 10 installieren sollen und über diese Vorgehensweise das Problem lösen sollen. (Die Kundin hat das Virenlöschen per eMail und mündlich beauftragt - und am 10.11. bei der Auftragsplanung Windows 10 aufgrund Datenschutzbedenken ganz klar abgelehnt)
In dieser Mail vom 10.12.18 wird die Geschäftsbeziehung zu mir auch für beendet erklärt.
Mein bisheriger Kenntnisstand: Kein Zahlungsziel in der Rechnung = Fälligkeit der Zahlung erst in 30 Tagen
Ich sehe jetzt 3 Möglichkeiten:
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Möglichkeit A:
Ich schreibe der Kundin am 12.12.18 K eine Mahnung und setze sie - vor der 30 Tage Fälligkeit in Verzug - da die Kundin die Zahlung ja mit der eMail definitiv verweigert.
Diese Mahnung schicke ich ihr am 12.12. per eMail und per Einwurfeinschreiben (auch am 12.12.) und setzt Zahlungsziel 22.12.
Wenn kein Zahlungseingang bis 22.12., dann Beantragung Mahnbescheid am 23.12.18
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Möglichkeit B:
§ 286 Verzug des Schuldner - (2)
"Der Mahnung bedarf es nicht, wenn:
3. der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert."
(Kundin in eMail: "Ich werde die Rechnung nicht bezahlen" + Beendigung der Geschäftsbeziehung)
Bin ich aufgrund dieses Paragraphen nun vielleicht gar nicht mehr verpflichtet, zu mahnen und kann bereits am 12.12.18 einen Mahnbescheid beantragen?
Möglichkeit C leider ganz unten.