Rechtsvortritt und Linksabbieger (Schweiz)
Ich bin etwas verwirrt, früher galt Rechtsvortritt in jedem Fall. Wenn nun bei einer Kreuzung von zwei gleichberechtigten Strassen jemand von rechts kommt und nach links abbiegen will, hat dann derjenige, der von links kommt und geradeaus fährt, Vortritt? Oder gilt hier auch der Rechtsvortritt? Ich habe mal gehört, dass sich hier neue Regeln etabliert haben.