Wenn nicht durch Beleg oder Zeugen beweisbar ist wessen Eigentum das ist, sieht das schlecht aus. die Rechtsprechung geht davon aus das Besitz gleich Eigentum ist.

...zur Antwort

Würde mich mal in der Lebensmittelindustrie umhören. Z.B. Pruduktentwicklung in der Fleischwaren industrie. Convenience - Produkte entwickeln. Das erfordert Fachkenntnisse, Ideen und Innovation.

...zur Antwort

Augen und Ohren aufhalten im täglichen Ablauf, kurze Notizen. Das gibt dann von der Horrorgeschichte bis zum Slapstick fast alles. "Das Leben schreibt die besten Geschichten"

...zur Antwort

Auf jeden Fall zum Arbeitsgericht und Kündigungsschutzklage beantragen. Das geht erst mal auch ohne Anwalt und ohne Kosten. Dann wird eine Güteverhandlung anberaumt in welcher die Argumente gegen einander aufgewogen werden. Da muß der der Arbeitgeber schon darlegen ob die Sozialauswahl korrekt war. Dann kann man immer noch die weiteren Schritte abwägen.

...zur Antwort

Mündliche Vereinbarungen sind ohne Zeugen oder eine Bestätigung durch eine Gesprächsnotiz, zum "Popo abputzen". Also auf ist man(n) oder Frau auf die Bereitschaft und den guten Willen des Vertragspartners angewiesen. Befristete Vereinbarungen laufen halt mit Ende der Befristung aus. Es sei denn man hat eine Zusatzklausel zur automatischen Verlängerung vereinbart.

...zur Antwort

Habt ihr einen Betriebsrat? Wenn ja dann auf eine Anhörung desselben bestehen. Der Betr.Rat sollte dann auf eine sozial verträgliche Arbeitzeitänderung bestehen. Oder das von betrieblicher Seite der Weg zum Arbeitsplatz geregelt wird. (Fahrgemeinschaft, betrieblicher Fahtdienst.)

...zur Antwort
Ja, ich bin zufrieden

Nochmals eine große Koalition hätte die Extremen gefördert.

...zur Antwort

Danke an Alle!!! Super Resonanz. Ihr habt mir hoffentlich geholfen. Zum Thema letzte Spritze möchte ich nicht dran denken. Sie ist noch super agil. Das käme nur in Frage bei unnötigem Leiden.

...zur Antwort

Aussertarifliche Zulagen können gestrichen werden, wenn sie nicht einzelvertraglich vereinbart sind. Ansonsten zählt der Tarifvertrag. Entweder nach Betriebszugehörigkeit, oder tätigkeitsbezogen. Oder beides kombiniert. Also bitte erst den TV studieren und den Arbeitsvertrag.

...zur Antwort

Fehler, sarkastisch gesagt selber schuld. Warum kündigen sie wenn Sie schwanger sind. Sie hätten den Arbeitgeber über die Schwangerschaft informieren müssen. In dem Moment fallen Sie unter Mutterschutz. hätten dann eventuell wegen unzumutbarer Schwere der Arbeit Kündigen können ohne das eine Sperre erfolgt.

...zur Antwort

Ja, nach allen Diskussionen einen Hinweis. Überbringer der Kündigung muß nicht der Kündigungsberechtigte sein. Es genügt eine nachweisbare Niederlegung des Schriftstücks um die Rechtswirksamkeit zu erreichen. Wenn der Controler auch Zeichnungsberechtigt ist kann er auch die Kündigung unterschreiben. Jede Kündigung hat in Schriftform zu erfolgen. Wie die anderen schon erwähnt haben, sollte unbedingt rechtlicher Beistand gesucht werden. Es geht auch ohne Ananwalt beim Arbeitsgericht. Ansonsten empfehle ich, mit der Würde des gereiften Mannes über den Dingen zu stehen, aber auch durch zu stehen. Bedenken Sie bitte man(n) oder Frau begenet sich meistens zweimal im Leben.

...zur Antwort