Da es sich um Gefahrgut handelt, erfolgt kein weiterer Zustellversuch. Das Paket geht zurück an den Versender.

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Wenn ein rechtskräftiger Vertrag geschlossen wurde, kann sie Forderung gerechtfertigt sein. Genaueres kann man erst sagen, wenn der Vertagstext vorliegt. eventuell besteht auch noch die Möglichkeit den Vertrag zu widerrufen ?!

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Was ist denn der Grund für den Anschiss / Tadel. Das sollte man schon wissen, um Dir helfen zu können.

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Wenn die Wohnung angemessen ist und auch bezahlt wird, sollte auch die Kaution kein Problem darstellen.

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Ja, alle Hüllen die ich kenne, passen für iPhone und IPod touch, wenn sie aus Filz oder ähnlichem Material sind, da dies etwas nachgibt

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Grundsätzlich werden diese Firmen auch mit Kleinunternehmern arbeiten, sofern diese sich an die vorgegebenen Regeln handeln.

Oft gibt es einen bestimmten Wert für Erstbestellungen, der erfüllt werden muss.

Einfach mal bei den Händlern formell anfragen, wie die Händlerkonditionen sind.

Die Bildrechte für das Internet auf jeden Fall schriftlich geben lassen, um auf der sicheren Seite zu sein.

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Unabhängig davon, ob der Händler in der Schweiz sitzt, muss er sich an die deutsche Gesetzgebung halten, wenn er nach D verkauft. Das bedeutet auch, dass das deutsche Widerrufsrecht zählt. Da über dieses nicht wirksam aufgeklärt wurde, gibt es auch keine Fristen zu beachten. Die Rücksendekosten hat in diesem Fall ebenfalls der Händler zu bezahlen, da keine wirksame Kostenübernahme vereinbart wurde.

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Die 2 € waren vorher genannt und sind mit der Ersteigerung des Artikels anerkannt. Dies wäre genauso wenn 10 € angegeben wären - es bleibt ja Dir überlassen den Artikel zu ersteigern.

Eine negative Bewertung wäre definitiv ungerechtfertigt und angreifbar.

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