Fahrzeug A, wer ohne zu blinken einen Fahrspurwechsel macht hat schuld.

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Am besten immer mit Abblendlicht fahren. In einigen Ländern ist es auch schon vorgeschrieben auch am Tage damit zu fahren, ansonsten droht einem ein Bußgeld.

Wenn Du das aber nicht willst und lieber ohne Abblendlicht fahren willst, dann schalt es ein, wenn der erste Dir mit Licht entgegenkommt oder Dich anblinkt.

Du kannst es auch einschalten wenn die Sonne unter geht, bzw. wenn es nicht mehr so hell ist!

Gruß Olli

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Einfach Scheibenenteiser für die Autowaschanlage aus dem Baumarkt kaufen und in einer handelsüblichen Sprühflasche unverdünnt abfüllen. Abends einmal die Scheiben einsprühen und bis morgens einwirken lassen. ( Nicht abwischen ) Tipp: Wenn es so richtig kalt wird, die Scheibenwischer hochstellen, dann können die Scheibenwischer nicht an die Scheibe festfrieren und das Wischergummi geht nicht kaputt.

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Sehr schlau vom Verkäufer, er hätte auch das Fahrzeug ummelden können, wäre billiger geworden. Eine Doppelkarte gibt es nicht mehr, es gibt jetzt die Elektronische Versicherungsbestätigung EVB Nummer für die Zulassung.

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Info: Seit dem 01.01.2010 bekommen alle Fahrzeuge keine AU-Plakette mehr, also wundere Dich nicht wenn vorne keine Plakette ist.

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Wenn Du zur Zeit mit Winterräder fährst, dann warte noch bis ende März und lass die Räder beim nächsten Reifenwechsel (Winter /- Sommerrädertausch) einstellen. Ansonsten machen es auch einige Autohäuser auch kostenlos oder auch kostengünstig wenn Du keine Winterräder sondern Ganzjahresreifen fährst. Tipp: ab und zu mal die Zeitung lesen und die Angebote der einzelnen Autohäuser beobachten. Es lohnt sich immer!

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Hallo... Deine Eltern zahlen Dir Spritgeld. Jetzt frage Dich mal, als Du klein warst, wo sie Dich überall hingefahren haben. Musstest Du auch dafür bezahlen? Ich glaube die Frage kannst Du Dir jetzt selber beantworten ob Deine Eltern was dazu bezahlen sollen oder nicht. Tipp wenn Du mehr als 20.000 km in Jahr fährst, kauf Dir einen Diesel.

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Wo ist das Problem? Der Käufer hat das Gewerbe noch nicht angemeldet und konnte somit auch keinen Vertrag über seine in spä geschlossenen Firma abschliessen. Wer sagt denn das er es noch macht? Im übrigen beträgt die Gewährleistung nur 12 Monate und es ist dann auch so, der Verkäufer muss 6 Monate nach dem Kauf nachweisen, dass das Fahrzeug OK war. Nach 6 weiteren Monaten ist der Käufer in der Pflicht das Gegenteil zu beweisen. Frage: Was steht denn über die Mängel im Kaufvertrag? Auf jeden Fälle hat der Verkäufer die A-Karte. 1. Wenn nichts im KV steht sind Mängel da. 2. Wenn Mängel drin stehen, dann sind es andere Mängel als der Verkäufer dem Käufer genannt hat. 3. Es gibt 14 Tage Widerrufsrecht. Geh mal zu einen anderen Rechtsanwalt, am besten für Vertragsrecht.

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