Mallorca ist interessanter als man denkt. Im Inselinneren gibt es viel zu entdecken, und auch in Palma de Mallorca kann man ein paar Tage zubringen. Ballermann und solche Gegenden aber vielleicht eher meiden ;)

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Allgemein kann ein Verein jede Strafe bekommen von Geldstrafe über Platzsperre und Punktabzug bis Ausschluss von (einzelnen) Wettbewerben; s. Dynamo Dresden und der DFB-Pokal.

Die Vereine können die Straftäter dafür in Haftung nehmen, und das ist auch gut so. Wer Mist macht, soll auch dafür zahlen. In letzter Zeit machen das immer mehr Vereine, auch wenn es manchmal um Beträge geht, die nicht unbedingt existenzbedrohend sind. "Wehrtet den Anfängen", "Kleinvieh macht auch Mist" und "Hier geht's ums Prinzip".

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Wenn du dort angestellt bist, gilt die Antwort von ralosaviv.

Gerade Call Center sparen sich aber gerne mal die Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge, indem sie (Schein-)Selbständige beschäftigen. Das ist der Fall, wenn du dem Call Center monatlich eine Rechnung über deine Provisionen schreibst. Dann wären die ausgezahlten Beträge brutto und von dir zu versteuern. Auch wenn du unter dem Grundfreibetrag bleibst, wärst du dann verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Zumal deine Arbeit dann auch Umsatzsteuer mit sich bringen würde.

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Wie siehst du denn aus?

;)

Nur Spaß!

Warum willst du einen Kredit aufnehmen, wenn du ihn nicht zurückzahlen kannst? Das ist vollkommen unvernünftig. Fang an zu sparen und kauf dir den Wagen dann aus deinem Guthaben, oder zumindest ohne große Verschuldung. Ansonsten kommst du in größte Schwierigkeiten. Man sollte sich immer nur das anschaffen, was man sich leisten kann.

Ich weiß, du wolltest was anderes hören, aber wenn du dich an einen Kredithai wendest, rennst du unweigerlich ins Unglück.

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Spezialfall: Firmenwagen mit Nutzung Dritter und Pendlerpauschale

Liebe Community,

zu dem Thema Pendlerpauschale und Firmenwagen gibt es schon viele Fragen, leider habe ich auf meinen, recht speziellen Fall keine bereits passende Antwort gefunden.

Ich arbeite bei Firma A. Diese Firma stellt mir einen Firmen(leasing)wagen zur Verfügung, den ich mit 1% des Bruttolistenpreises pro Monat lease. Ich versteuere meinen geldwerten Vorteil für die Fahrten zur Arbeit mit 0,03% des Bruttolistenpreises pro Kilometer der einfachen Entfernung von Wohnung zur Arbeitsstätte, pro Monat. Dies wird bei Leasingbeginn von meiner Firma abgefragt und auch über diese abgewickelt. Hierfür kann ich ohne Probleme meine Pendlerpauschale in meiner Steuererklärung wieder einfordern, sofern meine Informationen stimmen. So weit, so gut.

Nun bietet mir meine Firma A aber an, dass ich auch noch einen zweiten Firmenwagen bekommen kann, den ich ebenfalls über diese 1% des Bruttolistenpreises pro Monat lease. Eine nette Klausel in den Überlassungsverträgen der Firma erlaubt es, dass alle mit mir in häuslicher Gemeinschaft Lebenden dieses Fahrzeug ebenso nutzen können; und so nehme ich dieses Angebot an. Die Frage, ob ich mit diesem zweiten Wagen zur Arbeit fahre und damit einen geldwerten Vorteil zu versteuern hätte, verneine ich, da ich ja ohnehin nicht mit zwei Wagen gleichzeitig fahren kann und ich wirklich nur mit dem ersten Auto zur Arbeit fahre. Der Zweitwagen bleibt also für mich Zweitwagen.

Mit dem Zweitwagen fährt aber meine Partnerin zur Arbeit in ihre Firma B.

Nun zu den Fragen:

1) muss ich den Fahrtweg meiner Partnerin mit meinem Firmenwagen (für mich Zweitwagen) zur Arbeit in ihre Firma B als geldwerten Vorteil versteuern? Oder gilt dieser Fahrtweg nach Steuerrecht als reine Privatfahrt, da ich als Leasingnehmer ja nicht damit zu meiner Arbeitsstätte A fahre?

2) kann meine Partnerin ihre Fahrten zur Arbeitsstätte B in ihrer Steuererklärung absetzen bzw. für diese Fahrt die Pendlerpauschale geltend machen?

Recht knifflig, denk ich mal. Aber vielleicht ist die Antwort ja auch ganz einfach?!

Jedenfalls vielen Dank bereits im Voraus für die Hilfe!

Besten Dank

JensonKay

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Jeder kann die Pendlenpauschale geltend machen, egal ob er mit dem eigenen Auto zur Arbeit kommt, mit dem Auto des Lebensgefährten, mit dem Mofa oder auf'm Esel. Insofern kann sie die 30 Cent pro Entfernungskilometer genauso ansetzen.

Bezogen auf deinen Arbeitgeber ist das aber keine Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, so dass hier nur die 1%-Regelung greift. Die 0,03%-Regelung nur für das Auto, das man für die Fahrt tatsächlich nutzt.

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Ich habe kürzlich "Apocalypsis" von Mario Giordano gelesen. Crime & Action von der ersten bis zur letzten Seite. Keine literarische Offenbarung, aber auch kein Stümper. Vielleicht hast du an sowas Spaß!?

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Das hängt von deiner Bonität ab. Wenn deine finanzielle Leistungsfähigkeit durch den Ratenkredit schon bis zum Anschlag ausgeknautscht ist, brauchst du SEHR gute Argumente. Wenn alles im Rahmen ist, werde sie dir auch einen neuen Dispo geben. Schließlich leben die Banken vom Geldverleihen.

Ich kann mir vorstellen, dass der Passus deswegen in den Verträgen ist, weil man davon ausgeht, dass ein Kreditnehmer mit dem (relativ billigen) Kredit u.a. auch seinen (teuren) Dispo ausgleicht. Aber der Einzelfall kann ja auch anders liegen.

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Mit Komma.

"aufs Team" würde ich entweder "auf's Team" schreiben oder besser "auf das Team".

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Bei den meisten (oder sogar allen?) Tarifen wird die Datenübertragungsgeschwindigkeit ("High Speed") nach einer bestimmten Datenmenge gedrosselt. Du kannst danach weiter ins Internet, allerdings wesentlich langsamer. Zum Anfang der nächsten Abrechnungsperiode steht dir dann dein High-Speed-Volumen wieder zur Verfügung.

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Mahnung vom Vermieter weil das Amt die Miete nicht zahlt, da ich noch nicht drin wohne.

Hallo ihr Liebe,

ich hoffe sehr ihr könnt mir weiter helfen ;) Ich habe folgendes Problem. Ich habe zum 1.September'12 einen Mietvertrag unterschrieben und mitte September die Schlüssel bekommen. Kurz darauf haben wir angefangen die Tapeten abzureissen da die anderen absolut grauenhaft waren. Nun kam darunter Schimmel zum Vorschein, den ich natürlich sofort dem Vermieter (LEG) gemeldet habe. Leider waren die recht Langsam und haben erst zu mitte Dezember eine Firma geschickt. Dazu kommt das, das Amt (bin mommentan im Mutterschutz) weil es dachte ich bin schon in der Wohnung drin für September, Oktober und November Miete gezahlt hat. Als ich einen Folgeantrag abgeben musste habe ich die Sache angesprochen und sie haben mir gesagt das sie nun so lang ich noch nicht in Wohnung wohne die Miete nicht zahlen. Ich bin nun fast mit dem Renovieren fertig und kann zu Ende Januar (eeeeendlich) einziehen. Problem ist nur, das ich jetzt die 2. Mahnung bekommen hab und ich nicht weiss was ich machen soll. Ist es denn wohl berechtigt vom Vermieter trotzdem Miete zu Verlangen? bzw Muss das Amt trotzdem (vielleicht Rückwirkend) die Miete zahlen?

Bitte keine Vorwürfe oder sonst jeniges an Vorurteilen. Mir geht es mommentan echt schlecht da ich Angst hab die Wohnung zu verlieren bevor ich drin Wohne und ich zuvor fast 2 Jahre eine Wohnung gesucht habe.

Danke schonmal im Vorraus für eure Antworten ;)

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Wenn die Wohnung aufgrund des Schimmels nicht bewohnbar ist, kannst du die Miete mindern. Vielleicht selber mal ein bisschen googeln, weil es sehr auf den Einzelfall ankommt. Hier ein ganz interessanter Einstieg in das Thema: http://www.mietminderungschimmel.com/

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