Hallo
es ist zwar seltsam, dass einer so schnell zum Rechtsbeistand rennt, aber egal was daraus wird: du solltest das Schreiben, wenn es von einer Kanzlei kommt, nehmen und auch zu einem Anwalt gehen. Denn wie meine Vorredner schon schrieben, " neuwertig" ist ein dehnbarer begriff. Du muss beweisen, dass der Reisverschluss intakt war oder dass es in der Beschreibung stand. In jedem Fall ist der Anwalt tätig geworden und kann somit seine Gebühren berechnen ( für viele Anwälte ist solch eine Sache ein schönes Zubrot) diese Gebühren zahlt der, der verliert. Darum denke gut darüber nach, denn selbst wenn du jetzt den Mantel zurücknimmst und das Geld erstattest, können von dir die Gebühren gefordert werden.
Rückgabe ist nur ausgeschlossen, wenn man alles genau Beschrieben hat und keinerlei Mängel nachzuweißen sind. Es gibt auch Käufer die beschädigen etwas mit Absicht nur um etwas zurückgeben zu können. Du kannst aber auch** Nachbesserung** anbieten und einen neuen Reisverschluss einnähen lassen. In jedem Fall könnten auch die Kosten für den Anwalt an dir hängen bleiben.