Hallo

es ist zwar seltsam, dass einer so schnell zum Rechtsbeistand rennt, aber egal was daraus wird: du solltest das Schreiben, wenn es von einer Kanzlei kommt, nehmen und auch zu einem Anwalt gehen. Denn wie meine Vorredner schon schrieben, " neuwertig" ist ein dehnbarer begriff. Du muss beweisen, dass der Reisverschluss intakt war oder dass es in der Beschreibung stand. In jedem Fall ist der Anwalt tätig geworden und kann somit seine Gebühren berechnen ( für viele Anwälte ist solch eine Sache ein schönes Zubrot) diese Gebühren zahlt der, der verliert. Darum denke gut darüber nach, denn selbst wenn du jetzt den Mantel zurücknimmst und das Geld erstattest, können von dir die Gebühren gefordert werden.

Rückgabe ist nur ausgeschlossen, wenn man alles genau Beschrieben hat und keinerlei Mängel nachzuweißen sind. Es gibt auch Käufer die beschädigen etwas mit Absicht nur um etwas zurückgeben zu können. Du kannst aber auch** Nachbesserung** anbieten und einen neuen Reisverschluss einnähen lassen. In jedem Fall könnten auch die Kosten für den Anwalt an dir hängen bleiben.

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Hallo bei ebay fallen Einstellgebühren an die der Verkäufer zahlen muss , nach einem Verkauf fallen zusätzlich Verkaufsgebühren an auch die muss der Verkäufer zahlen.

Dafür verifiziert ebay den Verkäufer ( damit sie auch garantiert die Gebühren bekommen) und wollen solche Gebühren von einem Bankonto abbuchen. Ohne die Angabe eines Bankkontos geht gar nichts.

Liebe Grüße

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Hallo natürlich gibt es so etwas... wir entrümpeln seit über 45 Jahren. Auch der Trödeltrupp selbst ruft uns oft an ( es gibt einige Sendungen mit uns) Dazu sucht man im Branchenbuch deiner Stadt nach Entrümpelung, Haushaltsauflösung oder Gebrauchtwaren-Händlern - je nach dem was du anzubieten hast kommen die vorbei uns kaufen dir ab was du anzubieten hast . Da ich leider nicht weiß wo die ganzen sachen stehen und was es ist kann ich dir nur diese allgemeine Antwort geben - mit etwas mehr Info kann ich evtl. auch mehr dazu sagen.

liebe Grüße und viel Erfolg

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Hallo

man kann es zweiseitig sehen: 1. Du hast 4.90 Euro angegeben und Paketversand oder Einschreiben angegeben; dann hast du dich nicht an die Abmachung gehalten und hast es unversichert verschickt ( das bedeutet du hast auch keinen Versandbeleg) musst das Geld zurück überweisen um nicht noch mehr Ärger zu bekommen. 2. Du hast 4,90 Euro angegeben und einen unversicherten Versand ( Päckchen, Warensendung; Brief usw) dann musst du gar nicht tun und kannst dich zurücklehnen, denn du hast dich genau an das vereinbarte gehalten. Der Käufer kann rein gar nichts dagegen tun.

Aber wie schon geschrieben: gute Verkäufer erstatten automatisch zuviel gezahltes Porto zurück.

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Hallo es hängt in der Regel davon ab wann du das Geld anforderst: Machst du das an einem Freitag so ist das Geld am nächsten Dienstag auf deinem Konto.

Normal sind es 48 Stunden - wobei mal Samstag und Sonntag nicht beachten darf, denn es wird an diesen Tagen weder bei Paypal noch bei den Banken gebucht.

liebe Grüße

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Hallo

hier muss ich den Vorrednern gewaltig widersprechen. Denn für uns ist Paypal eines der sichersten Zahlungsmethoden. Aber als Verkäufer sollte man einige Grundsätze beachten die Missbrauch vorbeugen :

  1. Immer nur an die Adresse verschicken die von Paypal angegeben wird! ( Betrüger fragen oftmals an ob man ausnahmsweise an eine andere Adresse versenden kann)

  2. Immer nachweisbar verschicken ( DHL-PAKET oder Einschreiben) Denn bei Streitigkeiten prüft Paypal das nach und wenn ich nicht belegen kann dass der Artikel angekommen ist - gibt Paypal immer das Geld an den Käufer zurück.

Im Großen Ganzen sind das die wichtigsten Regeln für einen Verkäufer - es versteht sich von selbst, dass man auch den Artikel verschickt, der in der Beschreibung steht. Wir sind ein relativ großer Online-Verkäufer und wir sind froh, dass es Paypal gibt, denn damit haben wir am wenigsten Ärger. Aber wir machen keine Ausnahmen von den o.g. Regeln - dadurch haben wir auch nie Ärger. Liebe Grüße

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eBay: Widerrufsrecht, 40-Euro-Klausel

Hallo,

eine vielleicht bekannter Text

"Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang."

Ich kann also innerhalb von 14 Tagen nach Eintreffen der Ware den Widerruf an die angegeben Adresse richten. Der Warenwert liegt über 40€.

Ist damit sicher alles kostenlos für mich? (ich habe auch keinen richtigen Grund warum ich die Ware zurücksende, aber ich habe sie auch nicht kaputtgemacht oder irgendwie mehr als nur normal benutzt)

Und ja, ich habe das Geld schon bezahlt, also nicht auf Rechnung (das wäre ja die Ausnahme, dass die Leistung noch nicht erbracht wäre).

Und wie sende ich den Artikel zurück? Gehe ich zuerst zur Post und bezahle das Porto oder lasse ich mir das Porto zuerst überweisen? Muss der Versender die Ware 14 Tage nach dem Eintreffen bei mir haben oder reicht es aus, wenn ich 14 Tage nach dem Eintreffen die Ware zurücksende?

Vielen Dank

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Hallo

ja das ist eine einwandfreie Widerufserklärung, du kannst es wie bei den Versandhäusern (z.B. Otto) zurückgeben es sieht so aus: du kaufst etwas für 30,00 Euro und du zahltst:

30,00 Warenwert

  • 5 Euro Porto

= 35,00 Euro

Dann sendest du es zurück und musst das Rücksendeporto zahlen =5,00 Euro

Der Verkäufer gibt dir 30,00 Euro zurück! +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

Du kaufst etwas für 50,00 Euro und du zahltst:

50,00 Warenwert

  • 5 Euro Porto

= 55,00 Euro

Dann sendest du es zurück und musst das Rücksendeporto vorstrecken =5,00 Euro

Der Verkäufer gibt dir 55,00 Euro zurück!

Es gibt auch Verkäufer die dir frankierte Rücksende- Paketkarten schicken. Deshalb ist es immer angebracht vorher mit dem Verkäufer zu reden.

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Hallo Leute hier antworten schon manche mit Halbweisheiten.... Also man kann eine Transaktion jederzeit abbrechen. Das ist weder Betrug noch sonst eine Manipulation! Gewerbliche Verkäufer sind sogar verpflichtet Rückgaben und Widerruf anzunehmen. Es geht dann so: man öffnet einen Fall, der die Rückgabe einleitet - hakt dort den Grund an und Käufer so wie Verkäufer müssen dem zustimmen. Dann wird automatisch die Verkaufsgebühr gutgeschrieben. Es tut nichts zur Sache ob es ein Artikel ab 1 Euro zur Versteigerung ist oder ein Festpreisangebot. Wenn der Artikel wieder eingestellt wird, dann entfallen auch die Einstellgebühren ( sofern welche gezahlt wurden)

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Hallo

bei einer Meldung läufst du Gefahr, dass der Zoll auch bei dir aufkreuzt. Und da du schreibst " ich wußte, dass es Fälschungen sind" ist das strafbar.

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Gegenfrage:

was nun- gehen nur einige Buchstaben nicht oder die Ganze Tastatur reagiert nicht?

wenn nur einige Buchstaben nicht gehen : hast du schon mal nachgeschaut, ob du die richtige Landeseinstellung hast?

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Hallo

normalerweise werden direkt von Paypal aus keine Bankverbindungen hergestellt. Deshalb frage ich mich ob du gerade einer pishing-Seite aufgesessen bist?

Bitte Kontrolliere genau auf welcher Internetseite du gerade gelandet bist!!!

Normal bucht Paypal ab und lässt dich nicht direkt überweisen!

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Der Einzahler hat einen "Fall" eröffnet . Das kann mehrere Gründe haben:
er hat die Ware nicht bekommen oder die Ware ist anderst als beschrieben. Du hast die Möglichkeit auf diese Rückforderung zu antworten und das solltest du auch tun. Denn wenn du nicht antwortest ist dein Geld weg bzw. der Einzahler bekommt es gutgeschrieben.

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Melde das ebay, denn er kann dir keine schlechte Bewertung geben wenn er nicht bezahlt hat!!!

sollte ebay da nichts tun kommentiere die Bewertung mit " Hat nie bezahlt und nie auf Mails geantwortet"

Mit der Rufnummer kannst du nichts anfangen, ebay ruft selbst dort an wenn er eine Rufnummer hinterlegt hat

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durch falsche Angaben ist der Verkäufer berechtigt die Ware einzubehalten und dich für entstandenen Schaden haftbar zu machen.

Jenach dem was du kaufst, macht sich der Verkäufer auch strafbar wenn er dich beliefert.

Lass das ganze besser einen Freund kaufen der volljährig ist.

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heute ist Samstag und da bucht zwar Paypal , aber deine Bank nicht.. du musst warten bis Montag.

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Hi normal kannst du die Daten auch einsehen wenn du in die Rubrik "verkauft" gehst und dann neben dem Artikel ganz rechts ist ein Pulldown-Menue dort findest du die Infos zum Verkauf. Solltest du dort keine Adresse usw finden , musst du das umgehend ebay melden, denn dann hat der Käufer bewußt keine Adresse angegebenund das ist gegen die Vorschriften.

Ebay kümmert sich dann darum dass du die richtigen Daten bekommst.

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Natürlich kannst du bewerten nach Abbruch einer Transaktion.

Die zustimmung hat rein gar nichts mit dem Erhalt der Ware oder des Geldes zu tun, denn damit wird der Rückgabevorgang eingeleitete. Man stimmt zu dass man den Artikel zurück gibt.

Auf diesen Vorgang musst du reagieren, sonst ist der Verkäufer berechtig, dir das Geld nicht zurückzugeben.

Schreib eine Antwort rein. Zu solch einem Vorgang sagt ebay "Fall" und einen Fall kann man bis zur vollständigen Abwicklung geöffnet lassen. Man schliest den Fall erst wenn die Ware wieder beim Verkäufer ist und du dein Geld hast. Aber antworten musst du auf die Mail von ebay.

aber wei schwer war denn die Tasche, weil du 13 Euro Porto bezahlt hast?

Und wenn du die Tasche für mehr als 40 Euro gekauft hast muss dir der Verkäufer auch dieses Porto zurückerstatten.

Aber 13 Euro ist schon hefig.

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geh mal auf RTL.de da gibt es viele Videos und wenn die nicht frei anzuschauen sind kann man es gür kleines Geld anschauen...

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