hallo,

gutes neues jahr, wenn man es so sagen darf.

wenn du alle 14 unterrichtstunden hast kannst auch zur prüfung gehen dass entscheidet der fahrlehrer nicht da du der vertragspartner der prüforganisation bist und nicht die fahrschule. die fahrschule übernimmt lediglich gegen gebühr diese verwaltungstätigkeit für dich. wichtig wäre zu wissen ob deine papiere alle eingereicht sind bzw. du schon eine prüfnummer bei deiner prüforganisation am ort hast! wenn du mit der prämisse im dezember den führerschein zu haben, bei der fahrschule angefangen hast, macht es eigentlich keinen sinn für den fahrlehrer dich ewig in der fahrschule zu halten! nur ein schneller fahrschüler lohnt sich für die fahrschule und auch nur einer der beim ersten mal die prüfung schafft! das gibt nämlich die sogenannte mundpropaganda eine seriöse und zuverlässige ausbildungsstelle zu sein. ich würde jetzt dringend mit dem fahrlehrer reden, dann die führerscheinstelle nach dem verbeleib deiner papiere bzw. die prüforganisation zu kontaktieren. irgendwo muss ja der hase im pfeffer liegen! wenn du die fahrschule wechselst wird dass auch nicht besser denn dann geht die verwaltungsreise deiner papiere in eine neue runde, was ja deinem begehren nicht unbedingt dienlich ist. also 1. fahrlehrer mit der stuation ansprechen, wenn komische antwort prüforganisation bzw führerscheinstelle nach papieren fragen. wenn´s irgendwo klemmt sofort reagieren und bescheinigungen fotos aoder was auch immer nachreichen. wenn die fahrschule vergessen hat die papiere weiterzugeben, dann hättest ein ordentliches druckmittel und könntest die eine oder andere fahrstunde als entschädigung raushandeln... wenn alles gar nicht mehr geht, dann mit der problematik eione andere fahrschule ansprechen. dior schriftlich die prüfungsdaten bestätigen lassen und wechseln!

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hallo, autofahren ist keine selbstverständlichkeit und nicht jeder besitzt das feingefühl und den technischen verstand ein fahrzeug sicher zu führen, obwohl jeder den anspruch erhebt autofahren zu wollen. es ist wie in der schule dem einen liegt mathematik dem anderen nicht. wenn jeder den gleichen anspruch an mathe hätte, dann wären bei allen die schulnote 1 im zeugnis. zu deinem kupplungsproblem ist zu sagen, da liegt die schuld vor allem zuerst mal bei deinem fahrlehrer! sonderfahrten darf erts machen wer die bedienung des Fahrzeuges und dazu gehört auch die kupplung einwandfrei und sicher beherrscht! es isthema der ersten fahrstunden das schalten zu erlernen und wer´s da nicht richtig lernt, lernt es in der zukunft von selber auch nicht mehr! vor allem steht der erfolg der praktischen prüfung wohl auch noch in den sternen wenn du das nicht hinbekommst! der prüfer wertet immer den gesamteindruck und wenn er merkt dass du probleme mit dem betätigen der kupplung hast wird sich das garantiert nicht positiv auf dein prüfergebnis auswirken. und so wie du den fehler der kupplung beschreibst klingt es als wüsstest du nicht wirklich was du tust und deinem fahrlehrer scheints egal zu sein.

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hallo,

grundsätzlich gilt, dass die fahrschule nur einmal grundgebühr verlangen darf! geld an den tüv schickt der fahrlehrer nur wenn er es kurz vor der theor. prüfung eingesammelt bzw. von deinem konto abgebucht hat. alle gebühren sei es führerscheinstelle oder prüforganisation sind real entstehende kosten und dürfen seitens der fahrschule nicht neu kalkulliert werde. die fahrschulen nehmen aber in der regel eine aufwandsentschädigung wenn sie euch zur theor. und prakt. prüfung vorstellen. diese aufwandsentschädigung wird so lange berechnet bis ihr bestanden habt. es darf aber bei einem durchfaller keine weitere gebühren erhoben werden, ausser sie fallen tatsächlich für eine persönliche nachschulung an. nur mit den anderen nochmals im unterreicht sitzen erfüllt die grundlage einer zusätzlichen gebühr nicht! sehtest gilt 2 jahre, erste hilfe kurs und unterschrift ewig.

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hallo,

zuerst einmal, es zählt immer der gesamteindruck bei einer prüfung! beim parken hat man also auch immer eine 2. chance wenn man die auch vergeigt oder sich vorher schon einige dinger geleistet hat ist es eben vorbei!

der prüfer entscheidet immer ob er vom gesamteindruck her, dich ohne wenn und aber mit einem guten gewissen auf den strassenverkehr loslassen kann! stellt er aber oberflächlichkeiten bzw. unfertigkeiten fest, wirst du das nachher mit führerschein ja nicht besser machen also musst du eben nochmals geschult werden bis das klappt! der vorwurf ist hier eher wohl auch deinem fahrlehrer zu machen der dich wohl nur oberflächlich ausgebildet hat und seinen umsatz mit wiederholungsprüfungen aufpeppt! nehme also auch deinen fahrlehrer in die verantwortung wenn er dich leichtfertig ohne die nötigen kenntnisse zur prüfung vorgestellt hat! dies passiert häufig bei sogenannten discountangeboten deren seriosität sich dann in nichtbestandenen prüfungen wiederspiegelt! einparken kannst übrigens am pc hier üben!!! http://fahrschulisten.de/parking-online-simulatoren/online-spiele.html

also nochmals konzentriert ein paar fahrstunden genommen und dann viel erfolg bei der prüfung!

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