Also für das Fliesenlegergewerbe gilt der Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe BRTV vom 4.Juli 2002 in der Fassung vom 20. August 2007. Dieser Tarifvertrag ist für allgemeinverbindlich erklärt und gilt daher für alle Betriebe des Bauhandwerkes, wie etwa Bauunternehmen, Gipser, Fliesenleger etc.. Darin hat ein Arbeitnehmer überhaupt kein Werkzeug oder Material vorzuhalten. Es gibt aber einen Akkordtarifvertrag für die jeweiligen Bundesländer. Darin ist festgelegt welche Werkzeuge Akkordarbeiter vorhalten müssen. Also wie gesagt nur Akkordarbeiter. Das sind aber nur ganz wenige Grundwerkzeuge wie Zange, Spachtel, Kelle, einfacher mechanischer Fliesenschneider, Gummispachtel (kein Gummibrett), kurz gesagt nur einfachste Werkzeuge. Dabei sind aber keine Verschleißteile wie Zahnkelle, Gummibrett, Schwämme, Schwammbretter, Waschsets, Flexblätter etc. oder Hilfsmaterialien wie Holzkeile etc. beinhaltet. Das hat alles der Unternehmer zu stellen. Mir scheint, dass dieser Unternehmer sich auf Kosten des unerfahrenen Neugesellen bereichert, indem er die Unwissenheit ausnutzt.
Der Vermieter muss beweisen, das der Schaden durch falsche Lüftung kommt. Wenn er das Geld von euch einfordern will, dann muss er klagen und dann wird ein vom Gericht beauftragter Sachverständiger den Mangel untersuchen. Vermutlich ist der Fliesenbelag auf einen nicht abgedichteten Untergrund (Gipskarton, Gipsputz, Spanplatte etc) verlegt worden. Wenn solche Untergründe im Spritzwasserbereich der Dusch- oder Badewannen sind, muss immer mit Dichtband in den Ecken und mit streichbarer Dichtmasse eine zweifach aufgetragene Schicht aufgebracht werden. Im Bereich der Rohrdurchführung muss eine Rohrmanschette übergestülpt werden.Nach Trocknung dieser Schicht darf erst gefliest werden. Die Ecken müssen mit Silikon gespritzt werden. Wenn dies nicht gemacht wurde, haftet der Vermieter selbst für den Murks. Wahrscheinlich hat er selber ausgeführt oder hat es schwarz machen lassen.
Erst einmal den Boden gründlich reinigen, absaugen und auf die Öl- und Fettflecken Entfetter oder Entöler auftragen. Wenn die Ölflecken nach der Behandlung noch nicht raus sind, würde ich die Ölflecken (noch besser den ganzen Boden) mit P4, von Ardex einpinseln.Das ist eine Grundierung, die auf nichtsaugenden Untergründen (und ölbeschmutzte Flächen sind nicht saugende Untergründe) eingesetzt wird. Ein normaler Tiefengrund ist hier sinnlos. Danach nimmst du einen hochwertigen Flexkleber und spachtelst mit der glatten Seite der Zahnspachtel eine dünne Schicht als Kontaktschicht auf und lässt sie aushärten. Zur Sicherheit kannst du nun prüfen, ob auf den nun verdeckten Ölflecken der Kleber haftet. Danach mit einem Flexkleber die Fliesen einkleben und am Besten mit Flexfuge verfugen.
Hallo, die Bordüre kann man rausschneiden. Nimm eine Fein-Fugenfräse. Da dreht sich nicht das Schneiderad, sondern durch eine leichte osszilierende Bewegung wird die Fuge herausgeschliffen.Man kann auch sehr dünne Fugen herausfräsen. Es staubt auch fast nicht. Für die Längsfuge nimmst du ein rundes Frästeil und für die Ecken ein Ecksegment. Du musst aber eine ruhige Hand haben, um nicht in die Nebenplatte zu fräsen und viel Geduld. Ich als Fliesenleger brauche da schon 2-3 Stunden zum Fräsen. Und nach dem Fräsen unbedingt mit Klebeband die Kanten schützen - noch bevor du die Bordüre herausmeisselst. Gut wäre es, wenn du die eine oder andere Anschlussplatte hast, falls von den Nebenplatten doch was beschädigt wird.
Vielleicht beherrscht ein Virus dein System.
Wenn der Unfallgegener den Bussgeldbescheid erhält, kann er Einspruch einlegen. Er kann aber auch vorher jederzeit seine Aussage widerrufen und behaupten, er habe die ursprüngliche Aussage unter Schockeinwirkung gemacht. Dann werden auf alle Fälle die Zeugen geladen. Es ist also sinnvoll, dass du dir ein paar Notizen machst oder eine Skizze, dass du dich auch noch später erinnerst. Man vergisst ja sehr schnell und wenn dann ein gewiefter Anwalt der Gegenseite die Aussage anzweifeln will, ist man gewappnet.