Hallo ich habe einen Stellplatz separat gemietet, nun habe ich ein Schreiben erhalten dass die Miete für den Stellplatz, rückwirkend ab dem 01.02. 2021 um die MwSt erhöht werden muss. Da ich Endverbraucher bin, bin ich der Meinung, kann der Vermieiter die MWst nicht von mit nachfordern geschweige denn die Miete rückwirkend erhöhen. Muss die die Nachforderung bezahlen und die Miterhöhung rückwirkend akzeptieren