Eventuell als Erzieher? In den Hamburger U-Bahnen z.B. wird gerade massiv um junge Männer als Erzieher geworben. Traditionell ist der Bereich durch Frauen besetzt, die sich natürlich auch jederzeit und weiterhin bewerben können. Deutschlandweit. ;-)
Nordische Filme? Die sind selten seicht, geradlinig und oft mit sehr subtilen schwarzem Humor.
Klarer Favorit: "Populärmusik aus Vittula" (http://www.youtube.com/watch?v=7d0UMCoCpWE)
Aber auch: "Kunsten at græde i kor" (Die Kunst im Chor zu weinen – dänischen Titel mal bei Youtube eingeben … leider wird hier nur ein Link akzeptiert) Leider gibt es die Verfilmung des Romans von Erling Jepsen (zum größten Teil biografisch) wohl noch nicht auf deutsch … vielleicht zum nächsten Geburtstag. ;-)
"Genervt" her oder hin – GEH' HIN! Und nicht abspeisen lassen, solche Fälle MÜSSEN untersucht werden.
Die Versuchung der Ablenkung kenne ich auch aus dem Studium (okay, nicht gerade mit Porn-Tweeds ;-). Dieses tritt besonders dann auf, wenn einen der zu lernende Stoff oder das Thema nicht besonders interessiert, aber notwendig ist, damit man seine Credits einfährt – mal ganz unabhängig davon, ob man sich auch mal eine schlechte(re) Note leisten kann.
Computer und Handy aus ist schon mal ein guter Tipp, aber was ist, wenn man den Computer beim Lernen benötigt?
Mir hilft es, das (langweilige) Thema mit der Praxis zu verknüpfen – gerade wenn es sich um öde Theroriegebäude handelt. Einfach mal alles beiseite legen – auch die Fachbücher – und überlegen, wofür man das Wissen eigentlich in der Praxis benötigt. So kann zumindest ich mir ein Thema "aufladen" und spannender gestalten.
http://www.hoeffner.de/hoeffner/service/finanzierung.html
Meines Erachtens ist über eBay ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen, durch die Willensbekundung beider Seiten (Dein Klick auf "Kaufen" Deinerseits). Da Du Deiner Willensbekundung nicht binnen eines gewissen Zeitraums widersprochen hast, ist der Kaufvertrag nach wie vor gültig. Zum genauen Zeitraum äußern sich sicher die AGBs von eBay.
Dabei wird es eine Rolle spielen, ob Du eine Ware wie beschrieben "gekauft" oder tatsächlich "ersteigert" hast. Meines Wissens ist der Rücktritt vom Vertrag nur bei Käufen möglich. Anders verhält es sich, wenn Du nach Erhalt der Ware feststellst, dass die Ware verschwiegene Mängel aufweist, nicht die beschriebenen Eigenschaften besitzt, oder eine völlig andere ist als beschrieben. Dann hast Du die Möglichkeit den Kauf rückgängig zu machen (Rücksendung der Ware!), den Kaufpreis im Nachhinein zu mindern oder auf die richtige Lieferung zu drängen (sofern der Verkäufer die beschriebene Ware liefern kann).
Wegen 79 Euro würde ich wohl keinen Rechtsstreit vom Zaun brechen. Lieber die 39 Euro als Lehrgeld verbuchen und für die Zukunft merken, dass man in Rechtsgeschäften IMMER vorsorglich reagieren sollte (es sei denn, es steckt offensichtlicher Betrug dahinter).
Die Anspruchsdauer richtet sich nach dem § 127 I, II SGB III (Grundsatz): In Deinem Fall (durchgehende Beschäftigung in den letzten 24 Monaten) läge die Alg-I-Bezugsdauer bei 12 Monaten.
Hast Du das 50. Lebensjahr vollendet und warst mindestens 30 Monate durchgehend beschäftigt, läge die Bezugsdauer bei 15 Monaten.
Hast Du das 55. Lebensjahr vollendet und warst mindestens 36 Monate durchgehend beschäftigt, läge die Bezugsdauer bei 18 Monaten.
Hast Du das 58. Lebensjahr vollendet und warst mindestens 48 Monate durchgehend beschäftigt, läge die Bezugsdauer bei 24 Monaten.
Diese Angabe erfolgt ohne rechtliche Gewähr. Ich bin weder Anwalt noch Rechtsberater jedweder Form. Der Paragraph findet sich z.B. hier: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__127.html
Ggf. liegen in Deinem Fall weitere Voraussetzungen vor, die hier nicht beachtet wurden. In diesem Zusammenhang empfehle ich Dir mal einen Blick in den § 123 Anwartschaftszeit und in den § 124 Rahmenfrist im SGB III zu werfen.
Auf jeden Fall solltest Du eine kundige Beratung aufsuchen.