Wir möchten hier einige Sachen klarstellen: Das Manuskript bei uns einzureichen hat für den Autor keine rechtlichen Folgen. Wenn wir das Manuskript nach Prüfung für eine Inverlagnahme aufnehmen möchten, wird das dem Autor mitgeteilt und er erhält ein Angebot von uns. Da wir uns auf Neuautoren spezialisiert haben, sehen wir eine Kostenbeteiligung der Autoren vor, da sonst das wirtschaftliche Risiko zu hoch wäre. Sollte der Autor unser Angebot nicht annehmen, wird das Manuskript vernichtet - es passiert also nichts weiter damit.
Zur Werbung: Natürlich bewerben wir jedes Buch! Schließlich verdienen wir an jedem verkauften Buch mit! Wir sind keine Druckerei, die lediglich einen Text druckt und den Autor dann damit alleine lässt. Rund 70 Prozent unserer über 50 Leistungen, die der Autor für sein Geld erhält, passieren nach Bucherscheinung und liegen im Bereich Marketing, PR, Vertrieb! Davon kann sich jeder gerne selbst überzeugen und uns sein Manuskript schicken.
Was genau ist daran unseriös, wenn der Autor für Dienstleistungen, die unser Verlag leistet, bezahlt? Die Kosten werden dem Autor VOR Vertragsunterzeichnung alle genau aufgeschlüsselt und mitgeteilt, es gibt keine versteckten Kosten - jeder kann sich dafür oder dagegen entscheiden. Aber warum gleich von vorneherein ablehnen, bevor man es überhaupt noch versucht hat?