Du musst einen Ausbilderschein bei der IHK machen bzw. einen der von der Handelskammer anerkannt wird vorlegen. Dann kannst du ausbilden - Erfahrung allein zählt nicht, eine Prüfung muss abgelegt werden. http://de.wikipedia.org/wiki/Ausbilder - hier alle Infos.

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Die Antwort vom ersatzfahrer24 hats schon ganz gut getroffen - Kündigst du, und das ohne trifftigen Grund, sieht es sehr schlecht mit der Hilfe aus. Dazu gehören aber noch weit mehr Einzelheiten wie zum Beispiel, dass du dich nicht direkt Selbständig machen kannst. Es sollte eine Arbeitslosigkeit bestehen und es wird kein Geld an Unwissende vergeben, d.h. du wirst geprüft, ob du überhaupt Ahnung von der Existengründung und der Selbständigkeit hat. Untern http://www.kredite-selbstaendige.com/blog/infos-und-tipps-zum-grundungszuschuss sind eigentlich alle Voraussetzungen aufgezählt und erfährst noch so einiges mehr zu diesem Thema.

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natürlich kannst du es behalten, habe jedenfalls hier nichts anderes gefunden - siehe https://www.deutsche-bank.de/pbc/pk-konto_karten-sparcard.html - kannste selbst nachlesen (keine sonstigen bedinungen) ansonsten kann ich noch comdirekt empfehlen, alles kostenlos

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dein lohn minus miete minus nebenkosten minus autoversicherung (durch 12 wenn bezahlung jährlich) minus sprit minus quartalsweise gez. was übrig bleibt ist fürs essen trinken shoppen etc

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habe das limit auch auf 500€ - wegen urlaub und dem limit: vorher denken und nicht am tag x anfangen, braucht man sich nicht zu wundern

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reine betriebsausgaben im sinne von "sinn und zweck des unternehmens" sind diese ausgaben nicht, daher nicht voll absetzbar - bin aber auch kein steuerberater

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wird wohl ein technisches problem vorliegen, keine hitze sondern eher etwas mit den kontakten...vllt doch folge der hitze

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willst du für deine mutter da sein oder dich vergnügen? zahle lieber die storno-gebühr, als es später zu bereuen...

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versuche es mal mit backofenreiniger, der schaum ist stark, beschädigt aber nichts. nutze diesen für die reinigung der dunstabzugsbaue

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je nach dem wie lange es geht wird diese eben in 1-3 Tagen verschickt - also bis du sie hast vergehen maximal 5 Tage (3 Tage bis Versand + 2 Versandtage)

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kommt darauf an wie sie ausfallen soll. eher kleiner oder größer (hast du dünne beine oder eher festere)?

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fertig pcs sind so günstig geworden. für 300€ erhälst du schon einen all-in-one pc, der alles kann (außer große spiele) und ist in jedem fall günstiger, allein schon in sachen strom

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öffne sie doch selber -> hammer

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Wie geht eine Haftpflichtversicherung bei Handyschäden vor?

Hallo,

Meine Freundin hat in unserem gemeinsamen Urlaub mein Handy (Samsung Galaxy S2) dummerweise auf einen Felsboden fallen lassen, sodass:

  • Das Display gesprungen war und nach und nach der komplette Bildschirm blau und lila wurde, der Touchscreen nicht mehr funktionierte (Mittlerweile komplett schwarzer Bildschirm)
  • Der äußere Silberrand mehrere Sprünge ab bekam
  • Die Rückseite stark verkratzt und verschrammt wurde
  • und die Audiowiedergabe nicht mehr funktionierte.

Das Handy hat im Oktober 2011 450,- Euro gekostet. Nun habe ich das Handy plus Rechnung der Versicherung meiner Freundinn geschickt, die es nach Tel. Absprache von einem Sachverständiger überprüfen lassen. (AachenMünchener). Die Dame am Telefon teilte mir mit, dass in solchen Fällen eine Reperatur fast ausgeschlossen sei, da dies meist teurer sei als das Handy selbst, und so Geld gezahlt wird.

Nun zu meinen Fragen:

  • Das Handy ist seit 5 Tagen ein geschickt, wie lange dauert dies erfahrungsgemäß?
  • Was meint ihr, lohnt es sich in diesem Fall zu reperieren?
  • Wird die Versicherung mir den vollen Betrag von 450,-, einen Zeitwert oder den marktüblichen Preis zahlen?
  • Und habe ich Anspruch auf vollen Schadensersatz, also nicht nur Display, sondern auch die Verkleidung?

Habe mich ein bisschen in Foren eingelesen aber keinen ähnlichen Fall gefunden, würde gerne wissen, was auf mich zukommen wird!

Vielen Dank im Voraus, in dieser verzwickten Situation!

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wenn dann geht das maximal 14 tage. die versicherung zahlt auch nur den restwert, also den wert, welchen es vor dem schaden hatte.

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