dann verlange von ihm einen neuen mantel oder das geld zurück. denn wenn er es (aus welchem grund auch immer) ablehnt nachzubessern, bleibt dir immernoch die nachieferung. und die steht dir zweifelsfrei zu (gem. §§ 437, 439 BGB). wenn er das auch verweigert, kannst du fristlos zurücktreten und so dein geld bekommen.

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Defekte Grafikkarte eingeschickt. Versandhändler reagiert nicht bzw. lässt sich Zeit. Was tun?

Hallo,

ich habe vor etwas mehr als 4 Wochen meine defekte Grafikkarte 7 Monate nach Kauf meines PC zurückgeschickt, weil sie defekt ist. Damals hiess es, daß es 2-4 Wochen dauern kann bis ich einen Austausch bekommen kann oder sie repariert zurückbekomme. Nach zig unbeantworteten Mails, habe ich etwas auf der Facebook Seite des Versandhändlers gepostet und endlich eine Antwort bekommen, darin hiess es erneut, daß es 2-4 Wochen dauern kann. Dabei sind die vier Wochen doch bereits vergangen? Sie erwähnten auch, daß die Karte erst drei Wochen bei ihnen gelegen hat, bevor sie an den Hersteller zur Überprüfung geschickt wurde.

Es ist abzusehen, daß die das in die Länge ziehen und ich locker einen weiteren Monat ohne PC auskommen muss.

Jetzt meine Frage...welche Möglichkeiten habe ich denn um Druck auszuüben? Auf Mails reagiert niemand, auf meine Facebookanfragen auch nicht mehr und auch am Telefon werde ich immer nur hingehalten.

Da ich den PC komplett bei diesem Versandhändler gekauft habe, müsste er dann nicht davor sorgen, daß mein PC innerhalb der Garantiezeit ohne große Ausfälle laufen muss? Ich warte gerne 2-3 Wochen auf ein repariertes Teil aber hier werden es locker 8 Wochen. 8 Wochen in denen ich den teuer gekauften PC nicht nutzen kann. Vom Werteverlust innerhalb dieser Zeit will ich garnicht erst anfangen...

Irgendein Jurist da draußen, der mir nen Rat geben kann? Wie sollte ich vorgehen? Den Namen des Versandhändlers poste ich mal lieber nicht, weiss nicht ob das erlaubt ist.

Gruss Songan

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also ich würde ihm ne frist von 2 wochen zur nacherfüllug setzen. wenn er die nicht einhält kannst du fristlos zurücktreten und bekommst dein geld wieder. bei erklärungen per einwurf-einschreiben zu ihm schicken. wenn die zeit rum ist geld verlangen. wenn er nicht reagiert sofort klagen.

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ich denke jeder kennt das problem prüfungsangst. und jeder ist sehr nervös, wenn es ans eingemachte geht. mir geht es auch so. nach meiner erfahrung ist folgendes extrem hilfreich: mach dir klar, was im schlimmsten fall passiert. das ist in der regel garnicht so schlimm. damit ist bei mir jedenfalls schon das schlimmste geschafft. dann solltest du dir im klaren darüber sein, dass es nicht hilfreich ist komplett locker in eine wichtige prüfung zu gehen. man sollte immer etwas angespannt sein und respekt davor haben. aber panik hilft keinem. ich denke mal, dass es bei dir ums abi geht? da haben schon wirklich furchtbare idioten bestanden :D. viel glück heute ;)

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also was hier teilsweise steht ist wirklich haarsträubend und einfach falsch. wenn du einen mantel kaufst und irgendetwas damit ist, was nicht so sein soll, in diesem fall ein sog. sachmangel (vgl. § 434 BGB), dann kannst du vom verkäufer nacherfüllung verlangen. das heißt, dass DU DIR AUSSUCHEN (!) kannst, ob er dir einen neuen mantel besorgt oder den alten repariert (vgl. §439 BGB). das darf er in fast keinem fall ausschlagen. wenn er 2 mal erfolglos nachgeliefert/nachgebessert hat, kannst du fristlos zurücktreten und bekommst dein geld wieder. gut zu wissen ist auch noch, dass die beweislast (also ob der mangel erst bei dir/durch dein verschulden enstanden ist) liegt die ersten 6 monaten beim verkäufer, wenn er gewerblich handelt und du als verbraucher auftrittst, was hier zweifelsfrei anzunehmen ist (vgl. §§ 476 BGB). alles was der verkäufer sagt, was davon abweicht IST UNWIRKSAM!!!! (vgl. § 475 BGB). damit ist das thema endlich mal juristisch fundiert geklärt. bitte merken ;)

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