Menschen, die sich entschieden haben, in einem Kloster oder ähnlichen autarken Lebensgemeinschaften zu leben, sind dort doch nicht in einem Arbeitnehmerverhältnis, sondern „verschenken“ ihre Arbeit. Da dieses im Idealfall ja selbstlos erfolgt, werden viele mutmaßlich relativ mittellos sein. Da frage ich mich, wer da die Krankenversicherung bezahlt, die ja in Deutschland seit einigen Jahren verpflichtend geworden ist? Bei den Klöstern unter dem katholischen Deckmantel hätte ich da durchaus eine Vermutung...aber wie verhält es sich mit z.B. buddhistischen Klöstern, Ashrams oder anderen Lebensgemeinschaften?
Wie verhält es sich, wenn man für längere Zeit in ein Kloster/ Ashram ins Ausland geht? Entfällt dann die Versicherungspflicht?