Wer zahlt für Mönche/ Nonnen die Krankenversicherung?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

in Deutschland muss jeder, der sich dauerhaft in Deutschland aufhält, eine anerkannte Absicherung im Krankheitsfall haben. Das kann eine gesetzliche oder private Krankenversicherung in Deutschland sein. Bei Soldaten ist es aber z.B. die Heilfürsorge (keine Krankenversicherung).

Bei Nonnen und Mönchen besteht Versicherungsfreiheit:

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__6.html

-> Absatz 1 Nr. 7

Die Absicherung im Krankheitsfall durch den Orden und die anerkannte Kirche dahinter (Körperschaft des öffentlichen Rechts) wird vom Staat als ausreichende Absicherung anerkannt.

Wenn man seinen Wohnsitz im Inland abmeldet und ins Ausland geht, besteht keine Krankenversicherungspflicht in Deutschland mehr. Man sollte sich aber vorher sehr genau informieren, was bei einer Rückkehr nach Deutschland passiert.

Gruß

RHW

Danke für den Stern!

Was wollen sie mit dem letzten Satz ungefähr andeuten? Gibt es Komplikationen bei sowas oder wonach muss man genau suchen? Wenn sie es in 1-2 Sätzen umreißen würden, wäre ich ihnen sehr verbunden. Danke.

@candybomberz

Wenn man in Deutschland oder einem anderen EU-/EWR-Staat zuletzt eine private Krankenversicherung (PKV) hatte und man in Deutschland nicht (sofort) krankenversicherungspflichtig wird, ist man verpflichtet, sich in Deutschland in der PKV zu versichern. Wenn man in Deutschland oder einem anderen EU-/EWR-Staat zuletzt einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) war und bei Rückkehr als Arbeitnehmer einen Bruttoverdienst über der Versicherungspflichtgrenze hat, hatte ist man verpflichtet, sich in Deutschland in der PKV zu versichern. Wenn die PKV diese Versicherung nicht durchführen möchte (Entscheidung der PKV), besteht ein Anrecht auf den sogenannten Basistarif. Dieser kostet inkl. Pflegeversicherung monatlich zwischen 700 und 800 Euro. Näher Infos gern per Freundschaftsanfrage bzw. PN.

§ 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V und § 6 SGB V

Die meisten Glaubensgemeinschaften, Religionsunabhängig, haben Spendenkonten oder Einkommen über Kindergärten, Pflegeeinrichtungen etc. Von diesem Geld werden die meisten Mönche und Nonnen "unterhalten". Kosten für Essen, Unterkunft und alles andere nötige werden von der Gemeinde getragen. Entscheidend ist aber eben das etwas nötig ist. Kein Kloster schickt seine Nonnen für zwei Wochen all inclusive nach Ibiza oder sowas. Aber die nötigen Dinge, auch Versicherungen übernimmt die Gemeinde.

Die sozialversicherungsrechtlichen Regelungen für Ordensangehörige sind so komplex, daß sie hier nicht erläutert werden können...

Grundsätzlich sind satzungsgemäße Mitglieder von Ordensgemeinschaften gem. § 6 (1) Nr. 7 (SGB V) versicherungsfrei in der GKV:

"satzungsmäßige Mitglieder geistlicher Genossenschaften, Diakonissen und ähnliche Personen, wenn sie sich aus überwiegend religiösen oder sittlichen Beweggründen mit Krankenpflege, Unterricht oder anderen gemeinnützigen Tätigkeiten beschäftigen und nicht mehr als freien Unterhalt oder ein geringes Entgelt beziehen, das nur zur Beschaffung der unmittelbaren Lebensbedürfnisse an Wohnung, Verpflegung, Kleidung und dergleichen ausreicht"

D. h. sie müssen sich grundsätzlich privat versichern - hier gibt es aber wiederum eine Reihe von Beihilferegelungen sowie Sonderregelungen bei speziellen Versorgungsorganisationen der Kirchen.

Krankenversicherung ist nicht für alle Pflicht. Und im Ausland sowieso nicht. Kirchliche Mitarbeiter unterliegen der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht bis zu einem bestimmten Einkommen.

Priester und Mönche bekommen auch ein wenig Geld zum Leben von der Kirche eben