Wenn die Person dieses "Nachtvideo" (ich gehe mal von Nacktvideo aus) hochlädt und die Person tatsächlich minderjährig ist, wird diese Person wegen Verbreitung von Kinderpornographie angezeigt und dementsprechend gehandelt. Man kann die Anzeige gegen Unbekannt schon wegen der Erpressung stellen, jedoch ist das ein ganz anderes Ausmaß, wenn die Person es wirklich durchzieht.
Gehe nicht auf die Erpressung ein. Das ist ein schwerer Strafbestand und ich bin mir auch ziemlich sicher, dass diese Person auch blöd genug ist, es unzureichend geschützt hochzuladen (nicht über Tor, etc).
Gegen Erpressung kann man eigentlich nicht viel tun, außer man weiß, wer diese Person ist. Die Grundregel hierbei ist, nie nachzugeben.