Alkohol und Gelatine kann als Trägerstoff in Aromen vorkommen.
Trägerstoffe werden an unsere Kunden auf dem Dokument Ingredienzien Deklaration mit %-Werten angegeben. Dieses Dokument ist zwingender Bestandteil unserer Dokumentation an Kunden gemäss der Europäischen Aromenregulierung 1334/2008.
In der Schweiz ist die Zusammensetzung von Aromen in der ZuV geregelt. Die Schweizerischen Bestimmungen entsprechen weitgehend der oben genannten Europäischen Richtlinie und eine Revision der Schweizerischen Gesetze ist gerade jetzt vom EDI vorgesehen.
Gelatine wird von uns aus folgenden Quellen hergestellt, (Rind, Kalb, Schwein, Huhn und Fisch).
Alkohol (Ethanol) wird je nach Anwenung des Aromas eingesetzt. Dabei ist die Matrix des Lebensmittels entscheidend, ob Ethanol eingesetzt werden muss, um eine Lösung des Aromas im Endprodukt sicherstellen zu können.
Werden Aromen hergestellt die anschliessend eine Zertifizierung für Koscher oder Halal erhalten, muss eine Halal/Koscher geeignete Gelatine eingesetzt werden. Auch bei Ethanol sind Koscher- oder Halal Vorschriften zu beachten.
Givaudan zertifiziert Halal Aromen bei HFCE in Brüssel oder bei MUI in Indonesien.
Givaudan unterhält auch ein "Halal Assurance System" von MUI welches sicherstellt, dass alle Herstellungsprozesse eingehalten werden, um unerwünschte Inhaltsstoffe in solchen zertifizierten Aromen auszuschliessen.
Alkohol im Aroma wird von verschiedenen Gelehrten verschieden gesehen.Der eine sagt dass das nicht schlimm sei doch andere jedoch das man es nicht konsumieren sollte.Hier die folgenden Fetwas: http://www.halalwiki.net/index.php/Alkohol_im_Aroma