Findet er hier in Deutschland eine Arbeitsstelle, kann er ein Visum zur Arbeitsaufnahme beantragen. Möchte er studieren kannst du alles im § 16 AufenthG nachlesen.
Antwort
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Ich meine nein. Du kannst dich nur insgesamt 90 Tage innerhalb von 180 in einem Land mit einem Visum aufhalten. Hast du triftige Gründe, das Visum zu verlängern, musst du zur Botschaft und dies frühzeitig beantragen.