Vorweg:
Die 7 Jahre sind sehr strittig, das Finanzamt und die herrschende Meinung gehen von 4 Jahren (§ 169 (2) Nr. 2 Abgabenordnung) aus, da es sich um eine "Antragsveranlagung" handelt und man somit keine Pflicht hatte, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Die 7 Jahre sind nur eine Summe aus den o.g. 4 Jahren plus 3 Jahre sogenannte Anlaufhemmung (§ 170 (2) Nr. 1
Abgabenordnung), wenn man eine Erklärung abgeben muss bzw. hätte müssen.
Zum Sachverhalt:
Eine Erklärung lohnt sich DANN abzugeben, wenn die Werbungskosten (Kosten im Zusammenhang mit Studium) GRÖSSER sind, wie das Bruttogehalt. Sofern der Betrag kleiner 0 wird, entsteht ein negativer Gesamtbetrag der Einkünfte. Dieser (und nur dieser) kann ENTWEDER 1 Jahr zurückgetragen werden ODER vorgetragen werden, bis er aufgebraucht ist -> Wahlrecht.
Vermutlich ist bei dir das Jahr 2008 ff. interessant.
Fahrten Wohnung Arbeit sind mit 230 Tagen pro Jahr (5 Tage Woche) anzusetzen, also hier: 65 km x 0,3 EUR/km x 230 Tage = 4485 EUR. Zusätzlich natürlich noch alle anfallenden Kosten wie: Lehrbücher, notwendiger PC/Laptop, Telefonkosten, Prüfungsgebühren, evtl. Seminare, Wege dorthin (hier doppelter Weg, also hin UND rück, da Reisekosten).
Beschreibe am besten mal, was für Kosten angefallen sind und in welcher Höhe und vorallem in welchem Jahr und was du in diesen Jahren auch BRUTTO (sofern kein Minijob) verdient hast.
Da nur 4 Jahre sicher durchgehen werden, ist das letzte sichere Jahr das Jahr 2012 (sofern Abgabe bis 31.12.2016)