Das ist ein relativ komplizierter Fall. Da wäre ein Rechtsanwalt keine schlechte Idee (wenn es nicht anderes geht)
Also dein Mieter hat fristgemäß zum nächsten Monat oder fristlos gekündigt? Wenn Fristlos kannst du die Schlösser austauschen & die "Besucher" behutsam vor die Tür setzten.
Bei einer Frist ist es etwas schwieriger, da der Mieter theoretisch noch dort sein dürfte und auch Besucher beherbergen darf. Hier ist nun der Zwickpunkt! Wenn er selber nicht mehr dort Wohnt, ist er praktisch kein Bewohner mehr und die vermeidlichen Gäste sind auch keine Gäste mehr (für Ihn).
Und mal ganz im Ernst... Wenn der Mieter einfach die Schlüssel weiter gibt ist er nicht wirklich besser als die von dir erwähnten Assis. Sowas ist unter aller Sau! Mach dich am besten bei einem Anwalt schlau, bevor die dir die Wohnung vielleicht verwüsten.
Viel Erfolg & liebe Grüße