hallo lamann2015,
wie lange wohntet ihr denn alle zusammen? könnte ja sein, dass es so eine art gewohnheitsrecht gibt... und wer hat sich von wem getrennt? vielleicht möchte sie im haus bleiben, weil sie glaubt, dass sich alles wieder einrenkt. wie lange seid ihr schon getrennt? liest sich ja nach mindestens zwei monaten?
aber das war ja nicht deine frage.
ich denke, dass es keine negativen konsequenzen für dich hat. aber du solltest genau die monate sowie den verwendungszweck (anteil an nebenkosten für die monate x und y und die höhe selbstverständlich) draufschreiben.
abgesehen davon, dass man nach einer trennung, mit dem expartner nicht mehr so eng zusammenwohnen will (ich verstehe übrigens gar nicht, dass sie von sich aus nicht auszieht...), sollte man versuchen, sich zu einigen. es ist schließlich auch nicht ganz einfach für deine ex mit den beiden kindern ein neues bezahlbares heim zu finden.
meine meinung:
1. ich würde ihr keinen untermietvertrag geben.
2. quittung über die bezahlten nebenkosten ja.
3. frage sie, ob sie sich eine neue wohnung suchen will. und mache ihr klar, dass die momentane situation nur eine übergangslösung ist und sie schnellstmöglich ausziehen muss.
4. solange, wie sie mit den kindern noch bei dir im haushalt lebt, soll sie sich an allen kosten beteiligen- sprich hälfte miete, nebenkosten plus wasser und heizung.
5. eine späteste frist würde ich mit drei monaten ansetzen. und ihr klarmachen, dass danach die schlösser ausgetauscht sind.
du wirst sehen, wenn sie sich an der miete in der höhe beteiligen soll, dann wird sie schnell eine neue bleibe finden.
oder ihr habt euch in der zeit wieder zusammengerauft..:)
und das mit dem anwalt würde ich auch nur als allerletztes mittel nutzen. wir sind doch erwachsene menschen..
grüße und viel glück!!!
mondkatz06