3 Monate. Welches Sonderkündigungsrecht? Nur wegen der 'engen' Lage? Da kommt es auf ein paar Monate mehr oder weniger nicht an. Zumindest würden so die Gerichte entscheiden.

Frage einfach an, ob du die neue Wohnung auch erst ab 1.7. mieten kannst, wegen der Doppelbelastung. Das Problem kennt doch jeder Vermieter. Vielleicht kommt man euch entgegen.

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Du bist ja bloß sauer weil du gerügt wurdest, seltsame Fragen zu stellen, wie z.B. wann das Osterwochenede ist. Stichwort "MitDemKopfSchüttel", nicht wahr?

Dabei hat sie nur geschrieben, das dies eine Ratgeberplattform ist. Fühlst dich wohl auf den Schlips getreten ??

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Wofür darauf bestehen? Was hast du davon? Er schreibt er kann nicht liefern und gut is.

Warum er nicht liefern kann fragst du wohl ihn am besten ... aber ist doch egal. Hauptsache deine Kohle ist nicht pfutsch.

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Bitte, bitte frage den Arzt. Das Thema ist zu ernst und wichtig, dass man hier aus der Ferne wild rumspekulieren sollte.

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http://www.beilharz.com/poetas/jimenez/

Und bitte, bitte, schreibe das Wort Fanatiker demnächst richtig. Ein Vernatiker ist ein Affenmensch und ich glaube nicht, dass dein Freund einer ist :))

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